Bauinventar Baselland (BIB)
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Bauinventar Baselland (BIB) |
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Vorlage 2000-139 vom 13. Juni 2000 - [Vorlage 2000-139; Inhalt ] |
6. Das Projekt „Bauinventar Baselland" (BIB)
6.1 Bestandesaufnahme
Für die Bestandesaufnahme wird der gesamte, bis zum Jahr 1970 erstellte Baubestand gemeindeweise nach festgelegten Kriterien begutachtet. Die Setzung der Zeitgrenze bei 1970 basiert auf der Erfahrung und dem Wissen der historischen Wissenschaften, historische Ereignisse oder Kulturgut überhaupt aus der zeitlichen Distanz von einer Generation objektiv beurteilen zu können.
Jede Gemeinde wird vor dem Beginn der Inventarisation kontaktiert und über die bevorstehende Arbeit informiert.
Neben der Arbeit vor Ort, in den kommunalen oder kantonalen Archiven, werden die bereits vorliegenden Grundlagen wie "Die Kunstdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft", das Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung des Bundesamtes für Zivilschutz und das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) herangezogen. Aufgrund des festgelegten Kriterienkatalogs wird der kulturgeschichtlich wertvolle Teil des Baubestandes ausgeschieden und nach fachlich einwandfreier Bewertung in die Kategorien "zu schützendes Kulturdenkmal" und "erhaltenswertes Baudenkmal" eingeteilt. Diese so bewerteten Bauten werden in das „Bauinventar Baselland" (BIB) aufgenommen.
Jedes in das Inventar aufgenommene Objekt wird fotografisch und schriftlich dokumentiert. Die Eckdaten der Objektgeschichte werden ausgeführt, ergänzt mit einer schriftlichen Würdigung der Baute, welche auf den Bewertungskriterien basiert. Die fotografische Dokumentation beschränkt sich auf vier Fotoaufnahmen zur Hauptansicht und gegebenenfalls zu Details oder Ausstattungsteilen.
Nach Abschluss der Bestandesaufnahme führt die Kantonale Denkmalpflege zusammen mit der Gemeinde eine Orientierungsveranstaltung für die Bevölkerung durch, an der die Ergebnisse vorgestellt werden. Jede Gemeinde erhält in Kopie ein Exemplar der inventarisierten Gebäude ihrer Gemeinde.
6.2 Bewertungskriterien
Die Bewertung der Bauten erfolgt konsequent im kantonalen Vergleich. Dies bedeutet, dass der Vergleichsrahmen das Gebiet des heutigen Kantons und der Region Basel umfasst. In Anlehnung an die Kantone Aargau und Bern lauten die Kriterien wie folgt:
a) Architektonische Qualität: Konzept von Grundriss und Aufriss, Originalität des Entwurfs, unversehrter Erhaltungszustand des ursprünglich oder nachträglich angestrebten Grundkonzeptes.
b) Architekturgeschichtliche und kunsthandwerkliche Bedeutung: Stellung innerhalb der Entwicklung der schweizerischen oder / und regionalen Architekturgeschichte. Qualität und Originalität der festen Ausstattung.
c) Typologische Bedeutung: Seltenheit oder Reinheit eines Bautypus oder von Einzelteilen.
d) Technischer Stellenwert innerhalb der Entwicklung der Bautechnik, Qualität der Konstruktion, handwerkliche oder technische Qualität der Ausführung
e) Historischer Denkmalwert: kultur-, wirtschafts-, sozial- oder ereignisgeschichtliche Bedeutung für den Kanton und / oder die Region. Personengeschichtliche Bedeutung des Entwerfers, des Bauherrn, der Ausführenden oder der Bewohner.
f) Rahmenkriterien: Qualität und Zustand der Nahumgebung und der kleinräumigen Erfassung des Objektes: Hofbereich, Gartenanlage, Pflästerung, Wegführung, Treppen, Einfriedung usw.
6.3 Die beiden Objektkategorien
Aufgrund der Bewertung der Bauten nach den oben dargelegten Kriterien erfolgt die Zuordnung in die beiden Objektkategorien "zu schützendes Kulturdenkmal" und "erhaltenswertes Baudenkmal".
Das "zu schützende Kulturdenkmal" erfüllt die kantonalen Anforderungen und kann gemäss dem Kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetz (DHG) in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen werden. Eine allfällige Unterschutzstellung erfolgt mit dem Einverständnis des Eigentümers.
Das "erhaltenswerte Baudenkmal" ist in erster Linie für die Standortgemeinde von grosser kulturhistorischer Bedeutung. Das „erhaltenswerte Baudenkmal" ist ein ansprechender oder charakteristischer Bau von guter Qualität, der erhalten und gepflegt werden soll. Er entspricht der höchsten Bewertungskategorie der heutigen, rechtskräftigen Zonenpläne. Diese wird teils mit Kategorie "A" oder "schützenswerte Baute" bezeichnet.
Kanton | Gemeinde | |
Objektkategorie | Zu schützendes Kulturdenkmal | Erhaltenswertes Baudenkmal |
Verfahren | Aufnahme in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler und / oder Ausscheidung einer Denkmalschutzzone |
Aufnahme in die Nutzungsplanung als Einzel-objekt und / oder Ausscheidung einer Ortsbildschutzzone |
6.4 Verbindlichkeit
Die Bewertung und Zuordnung der Bauten wird von einem verwaltungsunabhängigen Fachgremium geprüft. Dieses Fachgremium wird vom Regierungsrat eingesetzt. Dem Fachgremium gehört die Leiterin der Kantonalen Denkmalpflege von Amtes wegen an.
Das „Bauinventar Baselland" (BIB) hat Hinweischarakter für den Kanton und die Gemeinden.
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Abb. 7 und 8: Diegten, Hochstudhaus aus dem Jahre 1476
Abbruch des ältesten Ständerbaus im Kanton für einen Ökonomieneubau im Jahre 1997. Wegen mangelnder Kenntnis über Wert und Konstruktion der Baute hat die Kantonale Denkmalpflege nicht eingegriffen. Praktikable Lösungen, welche die neuen Nutzungsansprüche mit dem Erhalt der originalen Hochstudkonstruktion verbunden hätten, wären gerade bei dieser Baute ohne weiteres möglich gewesen.