Bauinventar Baselland (BIB)
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Bauinventar Baselland (BIB) |
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Vorlage 2000-139 vom 13. Juni 2000 - [Vorlage 2000-139; Inhalt ] |
4. Ziele
Mit dem „Bauinventar Baselland" (BIB) werden folgende Ziele angestrebt:
- Nachhaltige Erhaltung und der Schutz der kulturhistorisch bedeutenden Kulturdenkmäler des Kantons Basellandschaft.
- Fachlich und wissenschaftlich einwandfreie Bewertung der potentiellen Baudenkmäler.
- Klärung der Situation für die Eigentümerschaft und für die Behörden.
Ein Inventar erstellen bedeutet üblicherweise, eine Bestandesaufnahme der Vermögenswerte machen. Für das „Bauinventar Baselland" (BIB) gilt dasselbe. Es umfasst die systematische Sichtung des ganzen Baubestandes sowie die Selektion und die Bezeichnung der kulturhistorisch wertvollen Gebäude nach einheitlichen kulturhistorischen Kriterien.
Im „Bauinventar Baselland" (BIB) werden zwei Objektkategorien definiert: Die Gruppe der vom Kanton "zu schützenden" Kulturdenkmäler und die Gruppe der von den Gemeinden "zu erhaltenden" Baudenkmäler. Jedes in das Inventar aufgenommene Gebäude wird einer dieser beiden Kategorien zugeordnet.
Das „Bauinventar Baselland" (BIB) bildet die Grundlage für die eigentümerverbindliche Umsetzung im Nutzungsplanverfahren. Es dient Planern und Gemeinden bei der Revision von Nutzungsplänen und führt zu einer fachlich begründeten Zuordnung der Gebäude in die verschiedenen kommunalen Schutzkategorien.
Dank dem „Bauinventar Baselland" (BIB) sind Eigentümerschaft und Behörden im voraus über die Wertigkeit der betreffenden Bauten informiert. Eine nachträgliche Unterschutzstellungen von "zu schützenden" Kulturdenkmälern" im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens mit ihren für alle Beteiligten unerfreulichen Nebeneffekten erübrigt sich. Die Frage, welche Gebäude als "zu schützen" oder als "erhaltenswert" gelten, wird nicht mehr im Baubewilligungsverfahren, also im Einzelfall und gleichsam im Nachhinein geprüft, sondern ist dank dem „Bauinventar Baselland" (BIB) im voraus festgelegt und allgemein bekannt.
Die Bedeutung einer Bestandesaufnahme ist für den erhaltungswilligen Eigentümer und die Gemeinden hoch einzuschätzen. Die Aufnahme eines Gebäudes bestätigt den kulturhistorischen Wert desselben. Das Inventar enthält Angaben über die Geschichte des Gebäudes und erschliesst archivalische Quellen. Das „Bauinventar Baselland" (BIB) kann somit zusätzlich Ansporn für die Eigentümerschaft und die Gemeinde sein, die kulturhistorisch bedeutenden Baudenkmäler fachgerecht zu unterhalten.
"Zu schützende" oder "erhaltenswerte" Kulturdenkmäler ausserhalb der Ortskernzonen können auf dieser Grundlage fachgerecht erhalten werden.
![]() Während des Abbruches |
![]() Nachfolgebau |
Abb. 5 und 6: Oberdorf, Hochstudhaus aus dem 16. Jahrhundert
Da keine Informationen zu diesem wertvollen Zeugen der Holzbaukunst bei der Kantonalen Denkmalpflege vorhanden waren, konnte der Abbruch im Jahre 1994 nicht verhindert werden.
Die Holzalterbestimmung hat ergeben, dass das Gebäude im Jahre 1539 errichtet worden ist.