Bauinventar Baselland (BIB)
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Bauinventar Baselland (BIB) |
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Vorlage 2000-139 vom 13. Juni 2000 - [Vorlage 2000-139; Inhalt ] |
3. Begründung des Bedarfs
Die Kantonale Denkmalpflege und die weiteren kantonalen Fachstellen verfügen über keine sachdienlichen Unterlagen oder Dokumentationen betreffend die zu schützenden Kulturdenkmäler oder erhaltenswerten Baudenkmäler im Kanton. Dies führt notwendigerweise zu folgenden Situationen:
Bei Ortsplanungsrevisionen erfolgt die Einstufung der Einzelgebäude oft nicht nach einheitlichen, den Bauten angemessenen Kriterien. Von Fall zu Fall erstellen die von den Gemeinden beauftragten Planungsbüros sogenannte Inventare und nehmen ihre eigene Bewertung nach unterschiedlichen und teilweise nicht definierten Kriterien vor. Deshalb können Differenzen zwischen der fachlich abgestützten Beurteilung durch die Kantonale Denkmalpflege und den in den Zonenplänen festgelegten Schutzkategorien entstehen. Diese Umstände führen bei der Vollzugsbehörde zu erheblichen Schwierigkeiten und lösen einen grossen Mehraufwand aus. Mangelhafte oder unterschiedlich interpretierbare Formulierungen führten zu Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren und zu Rechtsstreitigkeiten.
Zustand vor der Renovation |
Zustand nach der Renovation |
Abb. 3 und 4: Binningen, ehemaliges Schulhaus, Fachwerkbau aus dem Jahre 1685
Aufgrund eines eingereichten Baugesuchs ist die Kantonale Denkmalpflege auf den grossen kulturhistorischen Wert des Gebäudes aufmerksam geworden. Mit Einverständnis von Eigentümerin und Gemeinde erfolgte die Unterschutzstellung im Jahre 1999. Die bauhistorischen Untersuchungen und die Freilegung der Riegelwände betreute fachlich die Kantonale Denkmalpflege.
Erst im Rahmen einer Baugesuchsprüfung wird die Kantonale Denkmalpflege auf eine allfällige Schutzwürdigkeit eines Gebäudes aufmerksam. Um die Erhaltung eines zu schützenden Baudenkmals zu ermöglichen, ist die Kantonale Denkmalpflege dann gefordert, eine Unterschutzstellung zu beantragen und das projektierte Bauvorhaben bezüglich Substanzerhaltung zu überprüfen. Dies führt zu einer Verzögerung des Baubewilligungsverfahrens. Unter Umständen wird die Eigentümerschaft erst zu diesem Zeitpunkt mit der Schutzwürdigkeit, den gesetzlichen Bestimmungen und den Kriterien und Auflagen der Kantonalen Denkmalpflege konfrontiert. Das führt dazu, dass die Kantonale Denkmalpflege Vorstellungen und Erwartungen der Eigentümerschaft im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit und die damit verbundene Substanzerhaltung korrigieren muss. Dies führt verständlicherweise zu Konflikten, die jedoch vermeidbar sind.
Da die Kantonale Denkmalpflege infolge der aktuellen personellen Situation die Baugesuche ausserhalb der Kernzonen nicht prüft, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass zu schützende Kulturdenkmäler ausserhalb der Kernzonen durch Umbauten stark verändert oder abgebrochen werden, ohne dass die Kantonale Denkmalpflege davon Kenntnis hat.
Das projektierte „Bauinventar Baselland" (BIB) ist eine unentbehrliche Arbeitsgrundlage für all diejenigen, die im weitesten Sinne mit Kulturguterhaltung zu tun haben: Denkmalpflege, Ortsbildpflege, Ortsplanung, Baubewilligungsbehörde, Gemeinde und Eigentümer.
Als wissenschaftliche Grundlage ist die Erstellung eines „Bauinventar Baselland" (BIB) Teil des Jahresprogrammes 2000 und des Leistungsauftrages des Amtes für Raumplanung, Abteilung Kantonale Denkmalpflege. Auch ist die Erstellung des „Bauinventar Baselland" (BIB) in das Regierungsprogramm 1999 - 2003 aufgenommen worden.