Bauinventar Baselland (BIB)

1. Zusammenfassung


Die Kantonale Denkmalpflege, als Sachverwalterin des baulichen Erbes, besitzt keine sachdienlichen Informationen zu einer Vielzahl von potentiell zu schützenden oder erhaltenswerten Kulturdenkmälern. Dies führt einerseits zu einer zunehmenden Gefährdung des vielgestaltigen gebauten Kulturgutes und unter Umständen zu enormen Verlusten. Dem Druck der rasanten Bautätigkeit der letzten beiden Jahrzehnte mussten zahlreiche zu schützende oder erhaltenswerte Kulturdenkmäler weichen. Andererseits sieht sich die Kantonale Denkmalpflege aufgrund dieses Mangels dazu gezwungen, im Einzelfall jeweils erst im Laufe des Bauprüfungsverfahrens eine allfällige Schutzwürdigkeit abzuklären, was dann zu einer Verlängerung des Verfahrensablaufes führt. Auf kommunaler Ebene verfügen nicht alle Gemeinden über eine Kernzonenplanung, welche eine unerlässliche Voraussetzung für die qualitative Förderung der Dorfkerne ist. Unterschiedliche oder fehlende Bewertungen der Bauten führen bei den kantonalen und kommunalen Vollzugsbehörden zu erheblichen Schwierigkeiten und lösen einen grossen Mehraufwand aus. Mangelhafte oder unterschiedlich interpretierbare Formulierungen führen auch hier zu Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren und zu Rechtsstreitigkeiten.


Mit dem Projekt „Bauinventar Baselland" (BIB) reagiert die Kantonale Denkmalpflege auf diese alarmierende Tatsache. Im Interesse aller mit Bau- und Planungsfragen Beschäftigten beim Kanton und in den Gemeinden liegt die zügige, kantonsweite Bestandesaufnahme in der Gestalt eines Bauinventars Baselland (BIB), das innert wenigen Jahren einen vergleichenden Überblick über den aktuellen Bestand an zu schützenden und erhaltenswerten Kulturdenkmälern im Kanton zu geben vermag.


Der dringende Bedarf der Kantonalen Denkmalpflege sowie weiterer kantonaler und kommunaler Behörden, rasch auf grundlegende Informationen zu einer Vielzahl bisher kaum bekannter Baudenkmäler zurückgreifen zu können, zwingt zu einem beschleunigten, aber entsprechend weniger vertieften Aufnahmeverfahren. Ziel dieses „Bauinventar Baselland" (BIB) ist es, die durch den Kanton zu schützenden Kulturdenkmäler und die von den Gemeinden als erhaltenswert einzustufenden Baudenkmäler zu bezeichnen.


Das „Bauinventar Baselland" (BIB) ist das dringend notwendige Bindeglied zwischen den Vollzugsbehörden und der in den entsprechenden Bau- und Planungsgesetzen des Kantons und des Bundes geforderten Ausscheidung und Bezeichnung von zu schützenden Denkmalschutzeinzelobjekten und von Denkmal- und Ortsbildschutzzonen. (RPG Art. 17 c; RBG § 29).


Abb. 1 und 2: Allschwil, christ. kath. Pfarrhaus, Fachwerkbau aus dem 18. Jahrhundert
Die rechtzeitige Unterschutzstellung im Jahre 1971 ermöglichte den Erhalt des überaus wertvollen Baus im Allschwiler Dorfkern. Mit fachlicher Begleitung der Denkmalpflege ist die Aussenrenovation durchgeführt worden.


Fortsetzung


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