2000-139 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 21. September 2000 zur Vorlage 2000-139


Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat


Bauinventar Baselland (BIB)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Ausgangslage

Neben Glarus und Appenzell-Ausserrhoden ist Baselland der dritte Kanton ohne Bauinventar. Dies bedeutet, dass wenig Kenntnisse über die zu schützenden Zeugnisse der gemeinsamen Vergangenheit vorhanden sind. Die Folge davon sind Verluste von Kulturdenkmälern, aber auch Umbauten, die den Wert der Objekte zerstören. Damit verbunden ist auch eine Rechtsunsicherheit bei EigentümerInnen und Gemeinden, die den kulturhistorischen Wert der Bauten und Objekte nicht kennen. Die Baubewilligungsverfahren werden verzögert, weil die Denkmalpflege zum Teil vorsorgliche Einsprache erheben muss. So entsteht für alle Beteiligten unnötiger Mehraufwand.




2. Vorlage


Als Lösung schlägt der Kanton mit dieser Vorlage das Erstellen eines in zwei Objektkategorien aufgeteilten Bauinventars vor. Jedes in das Inventar aufgenommene Objekt soll dokumentiert und damit ein vollständiger und vergleichender Überblick des kulturellen Erbes im Kanton geschaffen werden.


Für die Aufnahme ins Bauinventar wird in einem ersten Schritt der gesamte Baubestand gesichtet und nach sechs in der Regierungsratsvorlage festgelegten Kriterien bewertet. Wenn ein Objekt im kantonalen Vergleich alle Kriterien erfüllt, gehört es in die Kategorie «zu schützendes Kulturdenkmal». Der Regierungsrat kann auf Antrag der Denkmal- und Heimatschutzkommission das Objekt in das Inventar aufnehmen oder er kann an dieser Stelle eine Denkmalschutzzone ausscheiden. Erfüllt ein Objekt die Kriterien im kommunalen oder regionalen Bereich, so nimmt es die Denkmalpflege in die Kategorie «erhaltenswertes Baudenkmal» auf.


Bezüglich des Vorgehens und des Aufbaus schlägt die Denkmalpflege vor, zuerst die Gemeinden und die EigentümerInnen an einer Veranstaltung zu orientieren. Nach der Katalogisierung und Dokumentation der kulturhistorisch wertvollen Objekte werden die Gemeinden erneut auf einem Rundgang durch das Dorf informiert.


Die Ergebnisse stellen eine unentbehrliche Arbeitsgrundlage für die Denkmal- und Ortsbildpflege, die Ortsplanung, die Baubewilligungsbehörde, die Gemeinden sowie die EigentümerInnen dar. Mit den Ergebnissen werden fachlich und wissenschaftlich einwandfreie Bewertungen sowie eine Situationsklärung für EigentümerInnen und Behörden möglich. Nicht zu unterschätzen ist schliesslich, dass damit ein Anreiz geschaffen wird, die inventarisierten Objekte fachgerecht zu unterhalten. So wird das Bauinventar Baselland auch für das Amt für Raumplanung ein wichtiges Umsetzungsinstrument zur Sicherstellung der Standort- und Wohnqualität im Kanton Basel-Landschaft.


Von der Denkmalpflege wird vorgeschlagen, die Bewertung und Beurteilung der Objekte von einem verwaltungsunabhängigen, vom Regierungsrat einzusetzenden Fachgremium zu prüfen, dem die Leitung der kantonalen Denkmalpflege von Amtes wegen angehören soll. Auf diesem Wege sollten objektive und ausgewogene Urteile zustande kommen.


Vorgesehen ist schliesslich, dass das Bauinventar Baselland nicht wie in anderen Kantonen mit Grundeigentümerverbindlichkeit, sondern lediglich mit Hinweischarakter ausgestattet sein soll. Die Baubewilligungsbehörde kann sich somit an der Einstufung orientieren, muss sich aber nicht rechtsverbindlich daran halten.


Das Inventar hat seine Rechtsgrundlagen im kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetz, sowie im kantonalen und im eidgenössischen Raumplanungsrecht.


Das Bauinventar Baselland soll innert sechs Jahren realisiert werden. Der zu erwartende Arbeitsaufwand basiert auf der Erfahrung in anderen, bereits inventarisierten Kantonen. Der finanzielle Aufwand für die Inventarisierung der 86 Baselbieter Gemeinden beläuft sich auf Fr. 810'000.-, wovon Fr. 660'000.- für das Honorar an eine fachlich ausgewiesene Person, Fr. 120'000.- für Spesen und Fr. 30'000.- für Unvorhergesehenes budgetiert sind.




3. Kommissionsberatung


Die Umweltschutz- und Energiekommission behandelte die Vorlage 2000/139 an ihrer Sitzung vom 21. August 2000 in Anwesenheit von Frau RR Elsbeth Schneider und Frau Brigitte Frei-Heitz, Kantonale Denkmalpflege.


Als Quintessenz der denkmalpflegerischen Arbeit stellte die Abteilungsleiterin der kantonalen Denkmalpflege das Motto «Publizierte Bauten leben länger» an den Anfang ihrer Ausführungen und betonte, dass sowohl bei den Behörden wie bei EigentümerInnen das Verständnis für eine fachgerechte Erhaltung eines Gebäudes beziehungsweise die Vermeidung eines Abbruchs wächst, sobald Informationen über Wert und Bedeutung eines Objektes bekannt sind. Anhand einiger eindrücklicher Beispiele zeigte sie, wo die Denkmalpflege durch Zufall eingreifen konnte und versuchen musste, laufende Verfahren zu verändern, um neue, den Kulturdenkmälern entsprechende Lösungen zu finden.


Die Umweltschutz- und Energiekommission begrüsst das Projekt eines Bauinventars Baselland. Präzisiert wurde durch die Denkmalpflegerin, dass mit den Gemeinden eine enge Zusammenarbeit gewünscht werde, da dort das meiste Wissen und Verständnis für das eigene Dorf vereint sei.


Es sei im Fachbereich üblich, dass eine bis zwei Generationen zurück genügend objektive Kriterien für die Einstufung eines Objektes vorhanden sein sollten. Deshalb würden auch Bauten aus den Sechzigerjahren angesehen. Hingegen gehörten Fragen der Rentabilität, der Kosten-Nutzen-Rechnung nicht zur Aufgabe des Bauinventars.


Dass das Bauinventar «nur» Hinweischarakter haben soll, erachtet die Denkmalpflegerin bereits als grossen Schritt. Der Grad der Rechtsverbindlichkeit ist letztlich eine politische Frage.


Eintreten auf die Vorlage war grossmehrheitlich unbestritten.




4. Antrag


Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 8 : 1 Stimmen, dem Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend «Bauinventar Baselland (BIB)», zuzustimmen.


Allschwil, 21. September 2000


Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder


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