2000-138
Landrat / Parlament
Schriftliche Anfrage von Heinz Mattmüller: Einkommensberechnung und KVG-Prämienverbilligung im Rentenalter.
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Heinz Mattmüller, SD
Eingereicht: 8. Juni 2000
Nr.: 2000-138
KVG-Versicherte haben Anspruch auf die Ausrichtung von Prämienverbilli-gung, wenn die Jahresrichtprämie 4,5% des "bereinigten" steuerbaren Ein-kommens übersteigt und kein Vermögen versteuert wird. Gemäss Fussnote des Merkblattes der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wird unter dem "bereinigten" steuerbaren Einkommen jedoch u.a. die Aufrechnung der Frei-beträge von allfälligen Altersrenten verstanden. Das heisst, dass bei der Berechnung der Prämienverbilligung für Personen im Rentenalter der steuer-liche Rentenabzug zum steuerbaren Einkommen wieder aufgerechnet wird. Daraus resultieren für diese schmerzlich Betroffenen geringere oder gar keine Verbilligungsbeiträge mehr.
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage oder aus welchen sonstigen Gründen wurde diese Praxis zur Berechnung des "bereinigten" Einkommens eingeführt?
2. Wie verfahren andere Kantone, welche den Rentenabzug kennen?
3. Ist der Regierungsrat bereit dafür zu sorgen, dass den betroffenen Rent-nerinnen und Rentnern die ihnen m.E. zu Unrecht weggekürzten Beträge der Rentenverbilligung nachgezahlt werden?
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