LR Protokoll 21. September 2000 (Teil 7)

Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 632

11 2000/088
Motion von Monika Engel vom 13. April 2000: Für eine blühende Kulturlandschaft im Laufental

Regierungsrätin Elsbeth Schneider begründet, wegen den enormen Kostenfolgen wolle die Regierung die Motion nur als Postulat entgegennehmen. Die Regierung ist der Meinung, dass aufgrund der speziellen Situation des Laufentals (komplizierte Parzellenstrukturen, erhebliche Defizite im Bereich der Landschaftsplanung) eine Kombination von Melioration und kommunaler Landschaftsplanung, wie Monika Engel dies vorschlägt, grundsätzlich möglich sei. Eine Unterstützung durch den Kanton würde bedeuten, dass der Landrat in einem separaten Budgetposten rund eine Million Franken für derartige Gesamtprojekte beschliessen müsste.

Der Kanton Basel-Landschaft kennt keine gesetzlichen Bestimmungen für Subventionen der kommunalen Nutzungsplanung, und bisher wurden auch keiner Gemeinde irgendwelche Beiträge geleistet. Vom Grundsatz, dass die Erstellung eines Zonenplans von den Gemeinden zu finanzieren sei, wolle der Kanton nicht abweichen. Ganz anders präsentiert sich die Situation im Bereich der Melioration. Dort bestünde die Möglichkeit, dass der Mehraufwand durch die Kombination mit der Melioration teilweise vom Kanton abgegolten werden könnte.

Eine derartige Unterstützung müsste jedoch mit Rahmenbedingungen und Verpflichtungen (zeitlicher Horizont, materieller Inhalt, etc.) verknüpft sein und es sollten klare Auflagen zwischen den Gemeinden und dem Kanton vereinbart werden. Man könne sich ein Projekt zwischen dem Amt für Raumplanung und dem Vermessungs- und Meliorationsamt durchaus vorstellen. Zuerst müssten jedoch Grundlagen erarbeitet und die Kosten aufgezeigt werden, damit der Landrat klar informiert ist, über welche Beträge er beschliesst.

Monika Engel kann sich den Ausführungen der Regierungsrätin anschliessen und beantragt aus diesem Grund, die Motion als Postulat zu überweisen.

://: Der Landrat überweist die Motion 2000/088 als Postulat an den Regierungsrat.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 633

12 2000/096
Postulat von Roland Bächtold vom 4. Mai 2000: Intervention des Regierungsrates für eine unterirdische oder ausserhalb von Wohnzonen geführte Starkstromleitung im Laufental

Elsbeth Schneider erklärt, die Regierung wolle das Postulat entgegennehmen und als erfüllt abschreiben. Ihrer Meinung nach handle es sich im Grunde genommen um eine Interpellation, zu welcher sie wie folgt Stellung nimmt: Die Bau- und Umweltschutzdirektion habe bis anhin schon immer im Sinne des Postulanten agiert und man sei gewillt und motiviert, dies auch weiterhin zu tun.

Auslöser des Postulates sei wohl der Sachplan Übertragungsleitungen SÜL gewesen, welcher im März und April dieses Jahres vom Bundesamt für Energie öffentlich aufgelegt wurde. Dies war für die Anhörung der kantonalen und kommunalen Behörden notwendig sowie zur Information der Bevölkerung. Der SÜL enthält unter anderem das Objektblatt 815 zum Vorhaben Leistungszug Muttenz - Delémont. Dabei handelt es sich um den Ersatz von zweischleifigen Übertragungsleitungen von 66 Kilovolt auf eine einschleifige Freileitung der SBB von 132 Kilovolt. Dieses Vorhaben ist erst auf dem Stand einer Vororientierung, wird aber bereits in der Begleitgruppe Sachplan mitbearbeitet. So wird das Objektblatt in Entwurfsform überarbeitet und ein weiterer Erläuterungsbericht erstellt. Auf dieser Basis soll die Zusammenarbeit mit allen betroffenen Kantonen eingeleitet werden.

Bereits im Mai dieses Jahres hat die Bau- und Umweltschutzdirektion zuhanden des Bundesamtes für Energie zum SÜL und zum Objektblatt 815 Stellung genommen. Die Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden sowie der interessierten Personen und Verbände seien in die Stellungnahme der BUD integriert worden. Die Anliegen aus der Bevölkerung wurden in folgendem Wortlaut formuliert:

"Die Anregungen aus der Bevölkerung richten sich vor allem gegen den geplanten Umbau der SBB-Übertragungsleitung. Befürchtet werden gesundheitliche Auswirkungen durch die Erhöhung der elektromagnetischen Felder (Stichwort "Elektrosmog") und es stellen sich Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der neuen, höheren Masten bei Stürmen oder Eisenbahnunglücken. Es wird ganz klar die Forderung gestellt, dass die SBB auf ihr Vorhaben verzichtet. Wir bitten Sie, diese Befürchtungen und Ängste aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und den SÜL entsprechend unseren Anträgen zu ergänzen."

Gemäss Auskunft des Lufthygieneamtes muss das Vorhaben aus Sicht der Verordnung über nicht-ionisierte Strahlung geprüft werden, sobald die Linienführung wirklich bekannt ist. Der kritische Abstand liegt für Bahnstrom-Freileitungen mit 120 Kilovolt bei zirka 15 bis 25 Metern. Das Lufthygieneamt ist der Meinung, dass auch die Variante einer Erdverlegung geprüft werden müsse.

Roland Bächtold dankt für die Ausführungen. Es sei sehr erfreulich, dass die BUD bereits im Sinne des Postulats handelt und betont, wie wichtig eine Erdverlegung dieser Leitung wäre, welche im Zuge der Strassensanierung im Laufental verlegt werden könnte. Mit der Abschreibung seines Postulats sei er einverstanden.

://: Das Postulat 2000/096 wird überwiesen und zugleich abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 634

13 2000/112
Motion von Dieter Schenk vom 18. Mai 2000: Rasche Realisierung des J2-Halbanschlusses Gasstrasse Liestal

Elsbeth Schneider informiert, der Regierungsrat lehne diese Motion ab. Selbstverständlich sei man sich des kommunalen Verkehrsproblems in Liestal bewusst. Die Stadt Liestal habe als Lösung des Problems den Bau eines Halbanschlusses Gasstrasse Richtung Lausen - Sissach vorgeschlagen und zudem im Mai 1999 einem Ingenieurbüro die Projektstudie zu einem derartigen Halbanschluss in Auftrag gegeben. Die Bau- und Umweltschutzdirektion leitete diese Studie im September 1999 zur Beurteilung an das Bundesamt für Strassen weiter. Am 2. Dezember 1999 teilte der Bund mit, er lehne einen zusätzlichen Halbanschluss Gasstrasse ab und betont, in absehbarer Zeit werde ein derartiges Vorhaben sicherlich nicht subventioniert. Diese Antwort wurde am 14. Dezember 1999 an die Stadt Liestal weitergeleitet.

Die Umfahrung Liestal wurde als Umfahrungsstrasse konzipiert, mit je einem Anschluss vor und nach Liestal. Die Distanz zwischen den beiden Anschlüssen beträgt rund zwei Kilometer. Mit dem Bau der H2 Liestal - Pratteln wird der Vollanschluss Nord beim Schildareal realisiert. Mit der Umfahrung Liestal und den Anschlüssen Altmarkt und Liestal Nord wird die Stadt sehr gut an das übergeordnete Strassennetz angeschlossen. Die Situation bezüglich der Pendler nach Liestal Nord wird durch den Bau des Vollanschlusses Nord wesentlich verbessert. Im Rahmen der Sanierung der Ergolzbrücke beim Anschluss Altmarkt kann später geprüft werden, ob der bisherige Anschluss im Rahmen des Richtplanes 95 der Gemeinde Liestal zu einem Vollanschluss aufgewertet werden soll.

Es sei der Regierung bewusst, dass man in diesem Zusammenhang von einem Zeitrahmen von fünf bis zehn Jahren spreche, jedoch habe die Politik und nicht das Tiefbauamt oder die BUD den Zeitrahmen so festgelegt. Realisiert werden könne ein derartiges Vorhaben erst nach dem Bau der H2 Liestal - Hülftenschanz.

Eine Lösung des kommunalen Verkehrsproblems in Liestal müsse in Richtung eines Vollanschlusses und nicht in Richtung eines Halbanschlusses Gasstrasse gesucht werden. Eine rasche Realisierung ohne Genehmigung des geänderten, generellen Projekts durch den Bund sei so oder so nicht möglich. Aus den oben genannten Gründen bittet die Regierung, die Motion nicht zu überweisen.

Dieter Schenk zeigt sich von der Antwort der Regierung enttäuscht und stellt fest, die Argumente überzeugten ihn nicht. Er werde den Verdacht nicht los, dass gute Ideen, welche nicht aus der BUD kommen, nicht genügend unterstützt werden.

Das Ziel jeder Strassenplanung liege darin, den Verkehr möglichst rasch auf die übergeordneten Strassen zu lenken. So laute sinngemäss auch der Regionalplan Siedlung. Bezüglich der J2 werde dieses Ziel allerdings nicht erreicht, denn Liestal sei von einem sehr grossen Ziel- und Quellverkehr, weniger jedoch von Durchgangsverkehr betroffen. Da nur am Anfang und am Ende des Gemeindegebiets ein Zugang zur J2 besteht, belasten die Pendler das übrige Strassennetz enorm. Verkehrszählungen belegen, dass 10'000 bis 12'000 Fahrzeuge die Quartierstrassen oder die kantonalen Strassen in Liestal befahren.

Wie von Elsbeth Schneider ausgeführt, liege ein Vorprojekt einer renommierten Firma vor. Verkehrsstudien und Modellrechnungen zeigen, dass mit einem Halbanschluss Gasstrasse vor allem die Kasernenstrasse, die Rosenstrasse und die Poststrasse um rund die Hälfte entlastet würden. Wie im Richtplan der Gemeinde Liestal vorgesehen, könnte die Poststrasse so geschlossen werden, eine wesentliche Voraussetzung für eine sinnvolle Bahnhofsgestaltung. Durch die Umlagerung würde der Knoten Kantonalbank nur unwesentlich mehr belastet.

Als wichtigstes Argument für einen Halbanschluss bezeichnet Dieter Schenk das zu erwartende Verkehrschaos mit dem Bau der J2 von Liestal Richtung Augst. Nach dem vorgesehenen Bauprogramm wird die Bergspur vom Anschluss Schild nach Liestal während anderthalb Jahren im Bau sein und während drei Jahren die Gasstrasse talwärts bis zum Anschluss Schild. Er fragt sich, wohin der ganze Verkehr ausweichen könne. Da der Staat bereits im Besitze des Landes sei, welches früher für eine vierspurige Strasse vorgesehen war, könnte eine Fahrspur Richtung Schleifenberg verschoben werden, so dass beidseits des heutigen Trassees Spuren für eine Rampe auf die Brücke Gasstrasse bestünden.

Würde die Baudirektion die Argumente und Berechnungen der Verkehrsbelastung sauber analysieren, könnte sie mit genau diesen Argumenten beim Bund vorstellig werden und Dieter Schenk ist überzeugt, dass man so eine neuerliche Überprüfung des Anliegens erreichen könnte. Wichtig wäre dabei, dass der Halbanschluss vor Baubeginn der Umfahrung realisiert würde.

Dieter Schenk betont, mit seiner Motion wolle er nicht den Bau einer neuen Strasse erreichen, sondern nur eine Umleitung des Verkehrs auf eine geeignete Strasse, denn die J2 besitze die Kapazität, noch mehr Verkehr aufzunehmen. Eine Überweisung der Motion bedeute für viele Staatsangestellte, dass sie nicht täglich im Stau stehen müssten.

Remo Franz gibt die Unterstützung des Anliegens durch die CVP/EVP bekannt, jedoch spreche sich seine Fraktion für die Überweisung als Postulat aus. Der motorisierte Verkehr werde weiterhin zunehmen, selbst wenn der öffentliche Verkehr gefördert wird. In unseren engen Verhältnissen müsse man allerdings lernen, umzudenken. Dies vor allem bezüglich der Normen im Strassenbau, welche durch das vorgeschlagene Projekt angeblich verletzt werden. Auch wenn die Normen in diesem Fall nicht hundertprozentig eingehalten werden können, sei doch die Entlastungsmöglichkeit von Liestal wichtig. Dieter Schenks Forderung dient letztlich der Lebensqualität sowie der besseren Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Er bittet daher, den Vorstoss als Postulat zu unterstützen.

Elsbeth Schmied stellt fest, nicht zuletzt wegen dem grossen Arbeitsplatzangebot des Staates sei es attraktiv, in Liestal zu arbeiten. Neben der kantonalen Verwaltung liegen auch Kantonsspital, kantonales Altersheim sowie psychiatrische Klinik unterhalb der heute diskutierten Gasstrasse. Das Ziel der Motion, eine bestehende kommunale Strasse mit einer bestehenden Hochleistungsstrasse zu verbinden, bedeutet eine relativ kleine Änderung, welche sowohl für PendlerInnen als auch die AnwohnerInnen einen grossen Nutzen bringt.

Dass mit dem Bau der Weiterführung der J2 ein Verkehrschaos ausbrechen wird, ist unbestritten. Ende Oktober 1998 liess sich der Stadtrat zu diesem Thema vernehmen und kam nach einer Überprüfung zum Schluss, dass ein Anschluss Gasstrasse einen Grossteil des Verkehrschaos lindern helfen könnte. Aus diesem Grund bittet Elsbeth Schmied, die Motion zu überweisen. In der SP-Fraktion unterstützt eine Minderheit die Überweisung als Motion, während die Mehrheit sich für die Überweisung als Postulat ausspricht.

Esther Maag gibt die eher aussergewöhnliche Unterstützung eines Strassenbauprojekts durch die Grünen bekannt. Sie bezeichnet die aktuelle Verkehrspolitik im Kanton Basel-Landschaft grundsätzlich als Katastrophe, denn anstatt den Modalsplit zugunsten des öffentlichen Verkehrs zu verbessern, werden überall im Kanton Strassen gebaut. Im hier diskutierten Fall geht es jedoch nicht um ein eigentliches Neubauprojekt, sondern nur um einen Anschluss, welcher die Stadt Liestal vom Verkehr entlasten würde. Zudem können Umwege sowie der eine oder andere Tanktourismuskilometer eingespart werden.

Elsbeth Schneider steht ebenfalls nicht gerne im Stau. Jedoch würde die von verschiedener Seite genannte "kleine Änderung" eines neuen Halbanschlusses mindestens 6 Mio. Franken kosten. Sie distanziert sich vehement vom Vorwurf, die Baudirektion unterstütze das Projekt nicht voll. Man habe alles unternommen und sie selbst habe sich sogar mit dem Leiter des Bundesamtes unterhalten. Die wichtigsten Passagen der Stellungnahme des Bundesamtes lauten folgendermassen:

"Der zusätzliche Anschluss beim Stadtzentrum dürfte sich nicht nur entlastend auswirken, er würde auch zusätzlichen Verkehr anziehen und erzeugen. Hinsichtlich Umweltbelastung des Siedlungsraums und der Altstadt von Liestal dürften sich Be- und Entlastung etwa ausgleichen. Auf der neuen H2 hingegen würde der zusätzliche Anschluss infolge Verflechtung des Verkehrsflusses verschlechtert. Wir gehen davon aus, dass der von uns für solche Anlagen verlangte Zweckmässigkeitsnachweis kaum erbracht werden kann. Auch die angesichts der engen Verhältnisse an der Ergolz entstehenden hohen Kosten dürften zu einem schlechten Kosten-Nutzenverhältnis führen."

Ein Halbanschluss Gasstrasse ginge also voll zu Lasten des Kantons.

Dieter Schenk fühlt sich gerade durch die letzte Aussage bekräftigt, dass man erneut beim Bund vorstellig werden müsse. Die örtlichen Verhältnisse seien nicht eng und zudem sei das entsprechende Land bereits in Staatsbesitz. Viele Einwände werden in der Verkehrsuntersuchung klar widerlegt, weshalb er noch einmal um Überweisung seiner Motion bittet.

://: Die Motion wird bei wenigen Gegenstimmen an die Regierung überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 635

14 2000/117
Postulat von Peter Holinger vom 18. Mai 2000: Umgestaltung, Verschönerung und Verbesserung des Bahnhofareals in Liestal

://: Der Landrat überweist das Postulat stillschweigend.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 636

15 2000/119
Postulat von Esther Maag vom 18. Mai 2000: Bahnhofgestaltung der Kantonshauptstadt

://: Auch dieses Postulat wird diskussionslos überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 637

16 2000/132
Motion von Ruedi Moser vom 8. Juni 2000: Sanierung und Vermeidung von weiterem Bahnlärm in Pratteln

Elsbeth Schneider begründet die Ablehnung dieser Motion durch die Regierung. Die Forderungen des Motionärs liegen ganz klar im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die schlechte Nachricht in dieser Angelegenheit laute, dass die Lärmsanierungsfrist entlang der SBB-Strecken vom Bund bis ins Jahr 2015 verlängert worden sei. Zum Glück wurden die SBB-Strecken im Kanton Basel-Landschaft jedoch vom Bund vorgezogen und sollen bis zum Jahr 2008 saniert werden. Die vom Motionär verlangten Massnahmen seien heute vom Bundesamt für Verkehr bzw. von der SBB bereits teilweise oder sogar vollumfänglich umgesetzt worden. Die Fachstelle Lärmschutz des Kantons sei in zwei Fachgruppen beim Bund vertreten, in welchen die Verordnung zum Bundesgesetz für die Lärmsanierung von Eisenbahnlärm erarbeitet wird. Ausserdem setzt sich der Kanton für ein permanentes Lärm-Monitoring ein, damit die Verbesserung am Rollmaterial mittelfristig messtechnisch nachgewiesen werden kann.

Zu Punkt 1: Gemäss dem Bundesbeschluss zur Lärmsanierung von Eisenbahnanlagen soll das gesamte Rollmaterial der SBB lärmmässig bis spätestens 2009 saniert werden. Das Konzept der SBB zuhanden des Bundesamtes für Verkehr sieht vor, zuerst die Reisezugswagen umzurüsten (bis spätestens 2004).

Zu Punkt 2: Auf den Einsatz des Rollmaterials durch die SBB auf einzelnen Strecken kann das Bundesamt für Verkehr erst nach Ablauf der gesetzlich verankerten Sanierungsfrist Einfluss nehmen.

Zu Punkt 3: Das Bundesamt für Verkehr erarbeitet momentan die Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Lärmsanierung von Eisenbahnen. Eine Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden soll noch in diesem Jahr erfolgen. Zu dieser Vernehmlassung werden auch die beiden in der Motion genannten Organisationen (Verein für umweltgerechte Bahn Liestal - Sissach und Interessengemeinschaft gegen Bahnlärm Pratteln/Umgebung) angehört werden.

Zu Punkt 4: Dieses Thema ist bereits Gegenstand einer von der FDP eingeleiteten Motion vom Oktober 1998, welche als Postulat überwiesen wurde.

Zu Punkt 5: Mit der lärmmässigen Sanierung der Reisezugswagen wird sich der Lärmanteil der Lokalzüge Laufen - Basel - Olten trotz der beabsichtigten Erhöhung des Angebots von 80 auf 120 Züge pro Tag reduzieren. Die Regierung ist ebenfalls der Meinung, dass die Informationspolitik des Bundesamtes für Verkehr, was die lärmmässige Sanierung des Rollmaterials betrifft, unbedingt verbessert werden sollte. Entsprechende Wünsche wurden beim BAV deponiert. Selbstverständlich wird die zukünftige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Gesamtverkehrskonzept immer wieder auf die Lärmproblematik eingehen und der Kanton werde deutliche Forderungen stellen.

Die Forderungen der Motion betreffen praktisch ausschliesslich Angelegenheiten des Bundes, der Kanton Basel-Landschaft sei jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits seit langem aktiv und werde auch aktiv bleiben. Aus diesem Grund bittet die Regierung, die Motion nicht zu überweisen.

Ruedi Moser erklärt, Papier sei bekanntlich geduldig, jedoch sei die Geduld vieler AnwohnerInnen gegenüber der Lärmsituation in Pratteln am Ende. Scheinbar bestimmt in dieser Angelegenheit allein der Bund darüber, was in unserer Region geschehen soll, und er habe das Gefühl, diese Region werde im Investitionsprogramm des Bundes stark vernachlässigt. Die Regierung habe im Dezember 1994 mit der SBB eine Vereinbarung getroffen, wonach heute alle Forderungen der Motion bereits erfüllt sein sollten. An dieser Situation sei nicht die SBB schuld, sondern schlussendlich der Bund.

Der Huckepack-Korridor auf der Bözberg-Linie und die Güterverkehrsstrecken auf den Linien Lötschberg/Gotthard haben die Lärmsituation in Pratteln in den vergangenen Jahren zum Siedepunkt gebracht. Die ganze Lärmproblematik bezüglich der Umlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene stellt seit Jahren ein ernsthaftes Problem für die lärmgeplagten AnwohnerInnen dar. Entlang der Bahnlinie vollzieht sich ausserdem eine Gettoisierung von bedrohlichem Ausmass.

Wäre die Sanierungsreihenfolge tatsächlich nach dem Grad der Betroffenheit festgelegt worden, würden die Lärmschutzwände ab Bahnhof Pratteln in Richtung Brugg und Olten schon lange stehen. Ohne zeitaufreibende und aufwändige Genehmigungsverfahren könnte mit dem Einsatz von lärmtechnisch saniertem Rollmaterial relativ rasch eine Verbesserung erzielt werden.

Es sei ihm klar, dass der Regierungsrat die geforderten Massnahmen vom Bundesamt für Verkehr nur bedingt verlangen könne. Ebenso klar sei jedoch, dass der Wohnbevölkerung kein weiterer Lärmzuwachs zugemutet werden kann, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Er sei bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und mit Rücksicht auf andere Baselbieter Gemeinden den Titel wie folgt Abzuändern:

Sanierung und Vermeidung von weiterem Bahnlärm im Baselbiet

Die Regierung wird insbesondere aufgefordert, beim Bund darauf hinzuwirken, dass die für Ende 2003 vorgesehene Verfügung des Plangenehmigungsverfahrens der Gemeinden Muttenz, Augst, Birsfelden und Pratteln beschleunigt und die in Rheinfelden bereits begonnene Lärmsanierung in Richtung Basel fortgesetzt wird. Angesichts der Zunahme des Bahnverkehrs und dem gleichzeitig fehlenden Schutz vor gesundheitsschädigendem Lärm bittet er, die in ein Postulat umgewandelte Motion als Rückhalt für die Regierung zu überweisen.

Eric Nussbaumer hätte bekannt geben können, dass die SP die Motion einstimmig unterstützt und findet es schade, dass Ruedi Moser seine Fahnen schon eingezogen habe. Es genüge nicht, auf die Zuständigkeit des Bundes zu verweisen, denn Exekutive sowie Legislative müssten in dieser Sache gemeinsam aktiv werden. Da nicht nur Pratteln von Bahnlärm betroffen sei, bittet er um eine Änderung im Titel (... von weiterem Bahnlärm in Frenkendorf und Pratteln) .

Esther Aeschlimann zeigt Mühe mit Ruedi Mosers Argumentation. Beim Thema Multiplex-Kino in Pratteln habe sich dieser nicht gegen den durch Kinobetrieb verursachten Verkehrslärm ausgesprochen. Dass er nun den Bahnlärm als dermassen störend empfindet, sei für sie ein grosser Widerspruch.

Ruedi Moser erwidert, beim Thema Mulitplex-Kino habe man über das Verkehrsaufkommen und nicht über Lärm diskutiert, und ausserdem erhalte das Kino keine Baubewilligung, wenn Lärmschutzmassnahmen nicht erfüllt werden.

://: Die Motion 2000/132 wir mit angepasstem Titel als Postulat überwiesen.

Der Titel der Motion lautet neu:
Sanierung und Vermeidung von weiterem Bahnlärm im Baselbiet

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 638

17 2000/134
Postulat von Max Ribi vom 8. Juni 2000: Erhaltung bedienter Bahnhöfe im Kanton Basel-Landschaft

Elsbeth Schneider ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen, möchte aber eine Erklärung dazu abgeben. Die SBB wollen nach wie vor alle Bahnhöfe im Kanton Basel-Landschaft bedienen, die Züge sollen also anhalten und Passagiere ein- und aussteigen können. Max Ribi verlangt aber, dass die Bahnstationen auch mit Personal besetzt sind und fordert, das Anliegen im Rahmen des generellen Leistungsauftrags für den Bereich öffentlicher Verkehr zu diskutieren. Dies sei aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Laut dem generellen Leistungsauftrag, welcher das Streckennetz, die Linienführung, die Tarifpolitik, die Grundsätze des Betriebsangebots sowie das Finanzprogramm festlegt, ist die Besetzung von SBB-Stationen mit Personal bzw. Bahnhofsführung nicht vorgesehen. Das Vorgehen der SBB beansprucht mehr Zeit, als das, was dem Landrat und der Regierung zur Verfügung steht, denn noch in diesem Herbst soll der Landrat über den Leistungsauftrag entscheiden können. Zudem gibt Elsbeth Schneider zu bedenken, es gebe in unserem Kanton zahlreiche Tramstationen, welche gegenüber den Bahnhöfen ein Mehrfaches an Fahrgästen aufweisen.

Der Kanton wolle sich für die Erhaltung der Bahnhofsbesetzung im Sinne des Postulanten einsetzen, ohne jedoch in diesem Bereich Unternehmersfunktion zu übernehmen. Bericht und Antrag dazu werden aus formellen Gründen noch nicht im nächsten generellen Leistungsauftrag möglich sein.

://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei


Fortsetzung des Protokolls vom 21. September 2000

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