2000-132
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Ruedi Moser:
Sanierung und Vermeidung von weiterem Bahnlärm in Pratteln
Vom Landrat am 21. September 2000 modifizierter Titel: Sanierung und Vermeidung von weiterem Bahnlärm im Baselbiet |
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Autor/in:
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Ruedi Moser, FDP
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Eingereicht am:
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8. Juni 2000
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Nr.:
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2000-132
(Modifiziert am 21. September 2000)
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Die seit 1987 anstehenden, gesetzlich geforderten Lärmschutzmassnahmen beidseitig der Bahnlinie ab Bahnhof fehlen immer noch. Gemäss dem Bundesamt für Verkehr (BAV) vom 27. April 2000 sollen diese bis ins Jahr 2003 bereinigt und anschliessend zur Erstellung freigegeben werden.
Auf der anderen Seite werden bei den heutigen Regiozügen immer noch alte, sehr lärmige Ganzstahlwagen, die der LS-Verordnung vom Dezember 1986 widersprechen, eingesetzt. Zudem wird in Pratteln auch der Güterverkehr auf der Linie Lötschberg und Gotthard (4 Geleise und Adlertunnel) ebenfalls rasant zunehmen.
Eine weitere Steigerung des Verkehrs mit einem gesetzwidrigen Lärmzuwachs kann der Wohnbevölkerung aber nicht mehr zugemutet werden.
Der Regierungsrat ist deshalb aufgefordert vom Bundesamt für Verkehr folgende Massnahmen zu verlangen:
1.
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Die bereits laufende Rollmaterial-Sanierung gemäss Bundesbeschluss „Lärmsanierung" vom 27.04.2000 ist mit erster Priorität für die Sanierung der Regionalzüge einzusetzen.
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2.
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Zusätzliches, unsaniertes Wagenmaterial darf im Regionalverkehr nicht mehr eingesetzt werden.
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3.
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Die Lärm-Sanierung ist gemäss Vorlage der SBB vom 12.03.97 und Auftrag des Bundes vom 27.04.2000, termin- und situationsgerecht zu realisieren. Dies in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Verein für umweltgerechte Bahn Liestal-Sissach und der Interessengemeinschaft gegen Bahnlärm Pratteln/Umgebung („Betroffene" gemäss BAV vom 27.04.2000).
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4.
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Der kommende, bis zur Auslastungs- und Leistungsgrenze führende Güter-Huckepack- und Transitverkehr von nationaler und internationaler Bedeutung muss als dringliche Forderung in der Planung und beim Bau des Jura-Durchstiches Liestal-Bern berücksichtigt werden.
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5.
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Weitere Verkehrsmassnahmen dürfen nur noch mit Erwähnung der zusätzlichen Lärmerzeugung an die Presse weitergegeben werden.
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