"Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam
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"Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam |
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Vorlage 2000-125 vom 30. Mai 2000 - [Vorlage 2000-125; Inhalt ] |
5. Konsequenzen der Volksinitiative
Die Annahme der Volksinitiative "Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam" hätte zur Folge, dass:
- die vom Bund vorgegebenen, heute vorbildlich umgesetzten Schutzziele für das Naturschutzgebiet zukünftig nicht mehr erreicht werden können;
- die bisher vom Kanton aufgewendeten Geldmittel für Pflege und Aufwertung des Naturschutzgebietes "Reinacherheide" nicht mehr der Absicht entsprechend investiert wären;
- sich eine Hundeversäuberung im Bereich der Grundwasserschutzzone zukünftig nicht mehr ausschliessen lässt;
- die Fassungszone der Pumpwerke (Schutzzone 1) eingezäunt werden müsste.
Aus den dargelegten Gründen und gestützt auf die früheren Entscheide des Landrates in dieser Angelegenheit ist der Regierungsrat klar der Meinung, dass die Initiative abzulehnen sei.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Landrat zu beschliessen:
1. Die nichtformulierte Volksinitiative "Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam" ist abzulehnen.
2. Den Stimmberechtigten ist die Ablehnung der nichtformulierten Volksinitiative "Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam" zu empfehlen.
Liestal, 30. Mai 2000
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der 2. Landschreiber: Achermann