2000-125 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 20. Juli 2000 zur Vorlage 2000-125


Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat


Nichtformulierte Volksinitiative «"Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam»


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Ausgangslage

Die Reinacherheide ist ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Als Teil der ehemaligen Birs-Aue gehört die Heide zu den artenreichsten Gebieten im Kanton Basel-Landschaft. Auf knapp einem halben Quadratkilometer kommen über 600 Pflanzenarten vor. Die Zahl der Tierarten umfasst ein Mehrfaches davon. Die Reinacherheide ist deshalb im Bundesinventar der «Trockenwiesen und -weiden der Schweiz» enthalten und steht seit 1995 unter nationalem Schutz. Ausserdem stellt das Gebiet eine bedeutende Grundwasserschutzzone des Kantons dar.


Als Naturoase im stark besiedelten Birstal ist die Reinacherheide einem starken Erholungsdruck ausgesetzt. Seit 1975 sorgt eine vom Regierungsrat eingesetzte «Heidekommission» für eine fachgerechte Betreuung des Naturschutzgebietes.


Im Jahr 1993 erliess der Regierungsrat eine Schutzverordnung, welche unter anderem den Zutritt mit Hunden in die Reinacherheide untersagt. Vorher bestand Leinenzwang, der jedoch schlecht eingehalten wurde.


In der Folge wurde - hauptsächlich von Hundebesitzern und -besitzerinnen aus dieser Region - die «IG Heidehund» ins Leben gerufen, die mit verschiedenen Vorstössen versuchte, das Hundeverbot wieder rückgängig zu machen.




2. Vorlage


Im Dezember 1999 wurde die nichtformulierte Initiative «‹Heide-Hund› und Naturschutz gemeinsam» mit 1'782 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie hat folgenden Wortlaut:


«Die unterzeichneten Stimmberechtigten des Kantons Baselland stellen hiermit gestützt auf § 28 Absatz 1 und 3 der Kantonsverfassung Basel-Landschaft das folgende unformulierte Begehren:


- Das Wegerecht von Arlesheim (Heidebrüggli) quer durch die Heide, ausschliesslich auf den öffentlichen Spazierwegen, bis Reinach (Schwimmbad) für Spaziergänger/innen mit angeleintem Hund zu gestatten.


- Das Wegerecht von Dornach über Arlesheim bis ARA Birs 1, linksufrig auf dem Wanderweg entlang der Birs ist für Spaziergänger/innen mit angeleintem Hund zu ermöglichen.»


Bereits nach Einreichen einer Petition durch die «IG Heidehund» im Jahr 1994 liess die Regierung das ausgesprochene Hundeverbot von Fachkreisen gründlich überprüfen, und zwar auf seine Verhältnismässigkeit im Bezug auf Wert und Existenzfähigkeit der Reinacherheide. Dabei brachten Expertengutachten folgende Ergebnisse:


- Die Reinacherheide ist ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung ;


- Mit ihrer Grösse von rund 40 ha bietet die Reinacherheide für die meisten Pflanzen- und Tierarten genügend Platz für lebensfähige Populationen;


- Das Hundeverbot ist deshalb keine übertriebene, sondern eine begründete, angemessene und wirksame Schutzmassnahme.


Diese Begründung ist auch heute, nach Einreichen einer Volksinitiative, noch gültig.




3. Kommissionsberatung


Die Umweltschutz- und Energiekommission behandelte die Vorlage 2000/125 an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2000 in Anwesenheit von RR Elsbeth Schneider und Paul Imbeck, Leiter Natur- und Landschaftsschutz, Amt für Raumplanung. Eingeladen wurden auch zwei Vertreter des Initiativkomitees, Herr Hanspeter Frey, Arlesheim, und Herr Peter Brunner, Pfeffingen.


Entgegen dem anderslautenden Initiativtext fordern die Initianten heute nur noch den freien Durchgang für Mensch und (angeleinten) Hund über den Schotterweg vom «Heidebrüggli» zum Schwimmbad Reinach und umgekehrt. Die Initianten wären deshalb bereit, ihre Initiative zurückzuziehen, wenn ihnen dieses Durchgangsrecht gewährt würde. Diese Verbindung sei wichtig für Begegnungen von Menschen und Hunden zwischen Arlesheim und Reinach. Die Alternative sei ein Umweg von einer halben Stunde auf vielbefahrenen Strassen.


Nun liegt aber dieser Weg genau im Zentrum der wertvollsten Kernzone der Reinacherheide. Unmittelbar neben dem Weg stehen die Pumpwerke, Bestandteil der Grundwasserzone. Ein durchgehender, beidseitiger Maschendrahtzaun - wie von den Initianten vorgeschlagen -, der Mensch und Hund auf dem Weg «kanalisieren» könnte, würde einerseits das Landschaftsbild beeinträchtigen, andererseits aber auch Wechsel von Wildtieren behindern. Im übrigen wird auf das Hundeverbot in vielen Stadtbasler Parks und verschiedenen Naturschutzgebieten hingewiesen. Die Reinacherheide sei für den Kanton ein «Naturmuseum», und in Museen haben Hunde auch keinen Zutritt!


Die Mehrheit der Kommission lehnt die Initiative ab. Die Reinacherheide sei ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung und gehöre konsequent geschützt. Gerade weil die Heide heute schon grossen Belastungen ausgesetzt sei, könne man nicht noch weitere zulassen. Mit der Freigabe der Traverse würden mit grösster Wahrscheinlichkeit auch die anderen Wege mit Hunden begangen, und es würde ein Präjudiz für weitere Naturschutzgebiete geschaffen.


Eine Kommissionsminderheit findet den Kompromissvorschlag der Initianten tragbar. Damit könnte zudem eine Volksabstimmung verhindert werden, welche die öffentliche Hand immerhin rund Fr. 50'000.- kosten würde. Zudem sei die Reinacherheide heute schon so grossen Belastungen ausgesetzt, dass die wenigen angeleinten Hunde kaum einen zusätzlichen negativen Einfluss hätten.


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.




4. Antrag


Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 6 : 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend die Nichtformulierte Volksinitiative «‹Heide-Hund› und Naturschutz gemeinsam» zuzustimmen.


Allschwil, 20. Juli 2000


Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder


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