Überführung Amt für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung in eine AG - [Vorlage 2000-122; Inhalt ]
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Überführung Amt für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung in eine AG - [Vorlage 2000-122; Inhalt ] |
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Landratsbeschluss: Überführung des Amtes für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung in eine Aktiengesellschaft - ENTWURF |
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das Amt für Industrielle Betriebe wird im Sinne dieser Vorlage des Regierungsrates
in eine Aktiengesellschaft Industrielle Betriebe Baselland (IBBL) überführt.
2. Das IBBL-Gesetz wird beschlossen.
3. Der Umwidmung des halben Aktienkapitals von Fr. 3'956'000.-- ins Finanzvermögen wird zugestimmt.
4. Die mit Abwasseranlagen des AIB belegten Grundstücke des Kantons im Wert von Fr. 23'881'725.65 (Gestehungskosten) werden vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen übertragen.
5. Das am 22. September 1994 (2173) überwiesene, modifizierte Postulat der FDP-Fraktion vom 22. Juni 1994 (94/150) betreffend Fernheizwerk Liestal, Mitverantwortung für Wärmebezüger, wird als erfüllt abgeschrieben.
6. Ziffer 2 dieses Beschlusses wird dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.