Überführung Amt für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung in eine AG

3. Ziele


3.1 Ziele der Ausgliederung/Verselbständigung
Hintergrund für die Gemeindeinitiative ist die Tatsache, dass der Kanton bei der Abwasser- und Abfallbeseitigung die Kosten (Abfallbeseitigung zu 100%; Abwasserbeseitigung z.Zt. zu 90%, voraussichtlich ab 2003 ebenfalls zu 100%), die ihm für die Behandlung und Beseitigung von Abwässern und Abfällen entstehen, auf die Gemeinden überwälzt. Diese wiederum überbinden die Kosten - zusammen mit den in ihrem Bereich anfallenden - nach dem Verursacherprinzip jenen, die Abwasser und Abfall produzieren. Da Bau und Betrieb der übergeordneten Abwasser- und Abfallanlagen - mit Ausnahme der Anlagen des Abwasserverbandes Laufental-Lüsseltal, der ARA Rhein und der Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG (KELSAG) - alleinige Sache des Kantons ist, haben die Gemeinden keinen Einfluss auf die Kosten, die ihnen zur Weiterverrechnung an die Verursacherinnen und Verursacher überwälzt werden. So war die Besorgnis der Gemeinden über die stark gestiegenen Entsorgungskosten in den frühen 90er-Jahre mit ein Beweggrund für die Lancierung der Gemeinde-Initiative. Nach Meinung der Gemeinden besteht auch heute noch - trotz der Verbesserungen in den letzten Jahren - ein Einsparpotenzial. Ziel der Gemeinden ist es, in einer verselbständigten Gesellschaft Einsitz in die entsprechenden Aufsichtsgremien zu erhalten, um die kostenverursachenden Fragen mitzuentscheiden und das Unternehmen mitzugestalten.


Mit seinem Beschluss vom 30. Oktober 1997 hat der Landrat zum Ausdruck gebracht, dass er eine Ausgliederung des AIB und die Überführung in eine Aktiengesellschaft befürwortet, um damit den Gemeinden die Mitwirkung zu ermöglichen. So soll denn auch ein wesentliches Ziel des Unternehmens sein, dank der Mitwirkung der Gemeinden weitere Einsparungspotenziale auszuschöpfen und danach zu trachten, die heutigen und künftigen Leistungen unter Wahrung der ökologischen und gesellschaftlichen Erfordernissen noch kostengünstiger zu erbringen. Ein weiteres, bisher nicht ausgeschöpftes Potenzial, um mittel- und langfristig weitere Kosten einsparen zu können, liegt in der besseren Abstimmung von Aktivitäten, die heute der Kanton und die Gemeinden unabhängig voneinander in den Bereichen Abwasser und Abfall entfalten. Nur mit der neuen Trägerschaft eröffnet sich nämlich die Chance, Systemgrenzen zu überwinden und die Aufgaben im Abwasser- und Abfallbereich gemeinsam anzugehen und zu lösen. Ziel der Regierung ist es also, mit der Ausgliederung des AIB und der Überführung in die IBBL überhaupt erst die Voraussetzungen zu schaffen, um mit gemeinsamem Handeln von Kanton und Gemeinden die heutigen und künftigen Aufgaben in der Abwasserbehandlung, der Abfallentsorgung sowie der Energieversorgung mit einem noch besseren Kosten-/Nutzenverhältnis lösen zu können. Dies im Sinne eines auf die Bedürfnisse der Öffentlichkeit ausgerichteten Service public.


3.2 Ziel der Vorlage
Mit der vorliegenden Landratsvorlage sollen zum einen die betriebswirtschaftlichen Parameter detailliert konkretisiert (Aufbau-/Ablauforganisation, Personalüberführung, Finanzen) und zum andern die Elemente der rechtlichen Struktur der neuen Gesellschaft definiert werden. Ziel ist es, dem Landrat mit dieser Vorlage den konkreten Vorschlag zur Umwandlung des AIB in die IBBL zu unterbreiten, der sowohl im Sinne der Initiative ist als auch gleichzeitig die Interessen des Kantons berücksichtigt.


Fortsetzung


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