Neue Kantonsbibliothek Baselland
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Vorlage 2000-121 vom 23. Mai 2000 - [Vorlage 2000-121; Inhalt ] |
6. Termine
Ab dem Zeitpunkt des landrätlichen Beschlusses (Vorprojektvorlage) wird die Planung und das Baukreditvorlage-Verfahren voraussichtlich eineinviertel Jahre dauern.
Die Realisierung wird ca. eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen.
2000 | 2001 | 2002 | 2003 | |||||||||||||
Vorprojektvorlage | ||||||||||||||||
Landrat | ||||||||||||||||
Baukreditvorlage | ||||||||||||||||
Landrat | ||||||||||||||||
Ausführungsplanung | ||||||||||||||||
Realisierung |
7
. Kosten und Finanzierung
7.1 Schätzung der Investitionskosten
Die Investitionskosten zur Realisierung des vorgeschlagenen Vorprojektes wurden geschätzt auf Basis von Kennwerten (± 20%). Preisbasis für die Kostenschätzung: 1. 10. 1999. Im Investitionsprogramm der Regierung sind die Kosten vorgesehen.
BKP 0 | Grundstück | Fr. 234'000.-- |
BKP 1 | Vorbereitungsarbeiten | Fr. 738'000.-- |
BKP 2 | Gebäude | Fr. 10'150'000.-- |
BKP 4 | Umgebung | Fr. 137'000.-- |
BKP 5 | Baunebenkosten | Fr. 902'000.-- |
Reserven | Fr. 1'124'000.-- | |
BKP 9 | Ausstattung | Fr. 1'413'000.-- |
Mehrwertsteuer (7,5%) | Fr. 1'102'000.-- | |
Gesamtkosten | Fr. 15'800'000.-- |
In der Kostenschätzung nicht enthalten sind Kosten für EDV-Geräte, Buch- und Mediensicherung und ein Anteil an den Umzugskosten (Ein- und Auspacken der Bücher). Diese Kosten sind über das Betriebsbudget der Kantonsbibliothek rsp. der Erziehungs- und Kulturdirektion beizubringen.
7.2 Projektierungskosten
Die Projektierungskosten bis und mit Baukreditvorlage, inkl. Ausarbeitung eines Bauprojektes mit detailliertem Kostenvoranschlag betragen:
Architekt | Fr. 537'000.-- |
Bauingenieur | Fr. 59'000.-- |
Elektroplaner, Licht | Fr. 54'000.-- |
HKLS-Planer | Fr. 70'000.-- |
Spezialisten | Fr. 12'000.-- |
Kunst am Bau | Fr. 25'000.-- |
Bestandesaufnahmen, Baugrunduntersuchungen | Fr. 55'000.-- |
Architekturwettbewerb | Fr. 160'000.-- |
Nebenkosten | Fr. 60'000.-- |
Reserve | Fr. 80'000.-- |
Mehrwertsteuer (7,5%) | Fr. 83'000.-- |
Total Projektierungskosten | Fr. 1'195'000.-- |
Dieser Betrag ist in der Baukostenschätzung enthalten.
7.3 Jährlich wiederkehrende Folgekosten
Betriebliche Folgekosten
Die betrieblichen Folgekosten richten sich nach dem vom Regierungsrat am 1. Juli 1997 (RRB Nr. 1664) beschlossenen «Konzeptionellen Grundlagen und Entwicklungsperspektiven der Kantonsbibliothek». Einerseits können dank der Zusammenlegung verschiedener Standorte in einem Gebäude die Betriebsabläufe optimiert und Einsparungen in den Bereichen Magazinbewirtschaftung und Transporte erreicht werden. Andererseits erfordert die mit dem Projekt angestrebte Vergrösserung des Publikumsbereiches (Freihandbibliothek/Lesesaal) eine höhere Personalpräsenz. Die Erziehungs- und Kulturdirektion rechnet verbunden mit der neuen Kantonsbibliothek mit einer beachtlichen Zunahme der Benutzerinnen und Benutzer. Für die Sicherstellung des Bibliotheksbetriebes mit ausgebauten Internet-Abfragemöglichkeiten so wie angemessener Unterstützung der Benutzerinnen und Benutzer geht die EKD zum heutigen Zeitpunkt von einem zusätzlichen Stellenbedarf von 300% bei Betriebsaufnahme im neuen Gebäude aus. Ebenfalls verbunden mit der Betriebsaufnahme im Jahre 2004 sind einmalige Mehraufwendungen für die Kosten für EDV (Hard- und Software), für die Mediensicherung/ Selbstverbuchung sowie teilweise für den Umzug. Diese einmaligen Mehraufwendungen werden in der Baukreditvorlage dann zumal ausgewiesen.
Bereits die heute zu beobachtenden Zunahmen der Ausleihen und ganz gewiss der Attraktivitätszuwachs durch den Neubau werden aus der Sicht der Erziehungs- und Kulturdirektion zu einem jährlichen finanziellen Mehrbedarf führen. Dieser Mehrbedarf wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unseres Kantons jeweils mit dem jährlichen Budget dem Landrat beantragt.
Bauliche Folgekosten
Im Bereich Hauswartung wird mit Inbetriebnahme der neuen Kantonsbibliothek ein Zusatzbedarf von einer Sollstelle nötig. Diese kann nicht durch Aufgabe der bisherigen sechs Standorte der Kantonsbibliothek kompensiert werden, da es sich um kleinere Einheiten handelt, die bis auf eine Ausnahme (Lesesaal) weiterhin von der kantonalen Verwaltung genutzt werden (Kap. 5.8. Nachfolgenutzung der aufgehobenen Standorte).
8
. Parlamentarische Vorstösse
In seiner Sitzung vom 16. März 1982 nahm der Regierungsrat vom „Bibliotheksplan Basel-Landschaft" (genannt: Bibliotheksplan 80) in zustimmendem Sinne Kenntnis. Bei der Umsetzung in den folgenden Jahren wurden schrittweise Aussenstellen in Betrieb genommen. Diese Entwicklung führte zu einer Dezentralisierung der Kantonsbibliothek mit heute sechs verschiedenen Standorten.
Das
Postulat Nr.90/288 Andres Klein
vom 21. November 1990 wies auf die negativen Auswirkungen dieser Dezentralisierung für die Benutzerinnen und Benutzer hin und forderte die Zusammenlegung der Kantonsbibliothek an einem Standort.
Das
Postulat Nr. 92/103 Günther Schaub
vom 27. April 1992 konkretisierte das Anliegen nach Zusammenlegung der Kantonsbibliothek indem es die Regierung einlud, das SBG-Gebäude an der Bahnhofstrasse 5 als neuen Standort für die Kantonsbibliothek zu prüfen.
Beide Postulate wurden vom Landrat in der Sitzung vom 13. Mai 1993 überwiesen.
Die
landrätliche Geschäftsprüfungskommission
hat in ihren Berichten vom 25. Juni 1992 und vom 24. August 1996 auf die unbefriedigende Raumsituation bei der Kantonsbibliothek aufmerksam gemacht und die Regierung eingeladen, die Planung einer neuen Kantonsbibliothek an die Hand zu nehmen.
Der Regierungsrat erachtet mit dieser Vorprojektvorlage den Auftrag, die Planung einer neuen Kantonsbibliothek an einem Standort aufzunehmen, als erfüllt und beantragt deshalb die Postulate Nr. 90/288 und 92/103 sowie die Berichte der Geschäftsprüfungskommission vom 25. Juni 1992 und 24. August 1996 abzuschreiben.
9
. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 23. Mai 2000
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin