2000-116

Landrat / Parlament


Postulat von Dieter Völlmin: für eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinden am Ertrag der Basellandschaftlichen Kantonalbank



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Dieter Völlmin, SVP (Abt, Bloch, Geier, Gerber, Graf, Grollimund, Haas, Holinger, Liechti, Maag, Meschberger, Portmann, Schäublin, Schenk, Schneider, Thöni, Wegmüller, Wyss D., Zimmermann A. und Zimmermann R. (20))

Eingereicht: 18.Mai 2000


Nr.: 2000-116




Gemäss § 15 lit.b des Steuer- und Finanzgesetzes ist die Basellandschaftliche Kantonalbank von der Steuerpflicht befreit, soweit im Gesetz nicht Ausnahmen vorgesehen sind. Soweit ersichtlich sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen.

Der Verzicht auf die Beteiligung am Ertrag der Kantonalbank kann der kantonale Fiskus leicht verschmerzen, weil ihm vom im Geschäftsjahr 1999 erzielten Gewinn in diesem Jahr nicht weniger als Fr. 22'000'000.- zufliessen werden. Der Gewinn ist unter anderem auch deshalb so hoch, weil er nicht durch Steuern reduziert wird. Bei Ertragssteuern von juristischen Personen von insgesamt Fr. 117 Mio für 1999 beläuft sich der Beitrag der BLKB an die Kantonskasse auf stattliche 19% der gesamten Ertragssteuern aller juristischen Personen. Trotz Steuerbefreiung des Bankinstituts kommt der Kanton somit nicht zu kurz.


Anders sieht die Situation für die Gemeinden aus. Die Einnahmen, die ihnen aus der Steuerbefreiung verlorengehen werden nicht durch Gewinnausschüttungen oder ähnliche Beiträge kompensiert. Örtliche Niederlassungen anderer Banken können besteuert werden, und bringen der jeweiligen Gemeinde fiskalisch einen Vorteil. Dies fällt vor allem dann ins Gewicht, wenn die Niederlassung der Basellandschaftlichen Kantonalbank von einiger Bedeutung ist wie beispielsweise in Liestal, aber auch in anderen grösseren Gemeinden. Gebiete oft an bester Geschäftslage fallen so als potentielles Steuersubstrat weg.


Faktisch trifft das Steuerprivileg der Basellandschaftlichen Kantonalbank somit lediglich einzelne Gemeinden. Ein Grund für diese Benachteiligung ist nicht ersichtlich. Sie sollte deshalb korrigiert werden. Denkbar sind dabei beispielsweise eine Beteiligung der Gemeinden am von der BLKB an den Kanton ausgeschütteten Gewinn oder eine gezielte Beschränkung des bisher umfassenden Steuerprivilegs.


Der Regierungsrat wir deshalb beauftragt zu prüfen, wie die Standortgemeinden der Basellandschaftlichen Kantonalbank an dem Gewinn der Bank zu beteiligen sind bzw. wie die aus dem Steuerprivileg dieser Bank entstehenden Einnahmeausfälle der Standortgemeinden ausgeglichen werden können.




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