2000-115

Landrat / Parlament


Postulat von Bruno Krähenbühl: Modernisierung der kantonalen Gesetzgebung



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Bruno Krähenbühl, SP (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner: Abt, Aebi, Aeschlimann, Bloch, Brassel, Bucher, Fuchs, Halder, Hilber, Jäggi, Joset, Meschberger, Nussbaumer, Plattner, Rudin Ch., Schmied, Wüthrich und Ziegler (19))

Eingereicht: 18. Mai 2000


Nr.: 2000-115




Auf Antrag der Justiz- und Polizeikommission ist die Überarbeitung der kant. Weisungen zur Gesetzestechnik vom 1. Juli 1975 ins Regierungsprogramm 1999-2003 aufgenommen worden (Massnahme Nr. 5.02.02.02), und zwar mit dem Ziel, wirksame, zeitgemässe und entschlackte Gesetze zu erhalten.

Zu den Aufgaben einer zeitgemässen Gesetzgebung gehört es, innovationsfeindliche und anachronistische Regeln rechtzeitig zu erkennen und entweder aufzuheben oder sie an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Nicht zu überhören ist auch der Ruf, das Normendickicht zu lichten und Detailregelungen durch allgemein gehaltene Richtlinien zu ersetzen (siehe auch Postulat Peter Tobler). Von Bedeutung wird im Rahmen der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) auch die Einführung einer Wirkungskontrolle für Gesetze, Dekrete und Verordnungen. Wichtig ist die Erkenntnis: Effizientes, innovationsfreundliches Recht ist nicht irgendwann für alle Zeiten fertig, sondern bedarf fortlaufender Revision.


Zu einer Reform unserer Gesetzgebung, die diesen Namen wirklich verdient, gehört auch die Berücksichtigung folgender Anliegen:


Befristung neuer Gesetze : Neue Gesetze werden grundsätzlich nur noch auf Zeit erlassen und vom Parlament jeweils mit einem Verfalldatum versehen. Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer kann ein vereinfachtes parlamentarisches Verfahren eingeführt werden.


Umfassender Kostennachweis : Nebst den Kosten für die Verwaltung sind auch die Lasten zu quantifizieren, die indirekt auf die Betroffenen zukommen (z.B. Kosten für Meldepflichten, Statistiken und Bewilligungsverfahren).


Testverfahren : Neue Normen werden vorgängig getestet: in vitro, also als Planspiel, oder in vivo, indem sie von den Gesetzesanwendern eine Zeit lang neben die alten Vorschriften gelegt werden.


Einführung eines Rückmeldesystems : Für jedes neue Gesetz wird an zentraler Stelle eine Datenbank eröffnet, in der laufend allfällig beim Vollzug festgestellte Mängel oder Nebenwirkungen und auch allfällige parlamentarische Vorstösse registriert werden. Die Gesetzesanwender, der Ombudsman und auch die Gerichte sind verpflichtet, von ihnen festgestellte Mängel oder Lücken zu melden.


Systematische Wirkungskontrolle : Die Regierung und auch die Finanzkontrolle werden verpflichtet, die Gesetze einer periodischen Wirkungskontrolle zu unterziehen.


Berücksichtigung des Datenschutzes : Schon im Vorverfahren der Gesetzgebung sind die Belange des Datenschutzes einzubringen.


Im Zusammenhang mit der Reform der kant. Gesetzgebung sei auch ausdrücklich auf die Lizentiatsarbeit von a.Landrat Lukas Ott vom 15.8.1999 betr. Stand der Qualitätssicherung in der Gesetzgebung des Kantons Basel-Landschaft hingewiesen.


Die Regierung wird hiermit eingeladen, die erwähnten Forderungen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und sie allenfalls in die überarbeiteten Weisungen zur Gesetzestechnik aufzunehmen bzw. sie auf andere Art und Weise umzusetzen.


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