2000-113

Landrat / Parlament


Motion von Dieter Völlmin: Zur Einführung einer proportionalen Ertragssteuer für juristische Personen



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Dieter Völlmin, SVP-Fraktion (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner: Bachmann, Baumann, Bognar, Brodbeck, Franz, Frey, Fritschi, Gerber, Grollimund, Haas, Holinger, Jermann H., Jermann W., Krähenbühl J., Klein, Liechti, Lusser, Moll, Nufer, Ryser, Rytz, Schär, Schenk, Schneeberger, Steiner, Tanner, Thöni, Tobler, Tschopp, Van der Merwe, Wegmüller, Weller, Wullschleger und Zimmermann R. (34)

Eingereicht: 18. Mai 2000


Nr.: 2000-113





Die Erträge juristischer Personen werden im Kanton Basel-Landschaft renditeabhängig progressiv besteuert. Diese Art der Besteuerung entspricht nicht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. KMU im Allgemeinen sowie insbesondere junge und innovative Unternehmen erleiden dadurch einen Steuernachteil gegenüber etablierten grösseren Unternehmen, da sie aufgrund eines grösseren unternehmerischen Risikos höhere Renditen erwirtschaften müssen. Die Art der Besteuerung ist somit nicht wettbewerbsneutral und vermindert die Innovations- und Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Eine proportionale Besteuerung des Ertrags kennt diese Nachteile nicht.

Diese Erkenntnis hat sich in den letzten Jahren durchgesetzt. Neben den moderneren Steuersystemen des Auslands, welche praktisch durchwegs proportionale Steuersätze kennen und diese tendenziell in den letzten Jahren zudem deutlich gesenkt haben bzw. in nächster Zukunft senken werden (Deutschland!), hat auch der Bund vor einigen Jahren einen proportionalen Steuersatz eingeführt. Den gleichen Weg haben mehrere Kantone beschritten (LU, OW, NW, AR, AI, TI, GE und JU) oder werden demnächst folgen (ZG, BE). Es ist an der Zeit, dass auch der Kanton Basel-Landschaft das Unternehmenssteuerrecht strukturell verbessert und zeitgerecht gestaltet. Bei der Ausgestaltung des Steuertarifs ist zudem die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Basel-Landschaft im Verhältnis zu den übrigen Kantonen und dem angrenzenden Ausland zu sichern.


Einige Kantone mildern beim Uebergang von renditeabhängigen Ertragssteuern zugleich das Problem der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung, indem sie die Ertragssteuern nicht vollständig proportional gestalten. Vorgesehen wird häufig ein gestufter Tarif mit einem deutlich tieferen Satz für einen Sockelbetrag des Reingewinns und einem höheren Satz für den diesen Sockel übersteigenden Reingewinn.


Gestützt darauf wird der Regierungsrat beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, welche einen proportionalen oder abgestuft proportionalen Tarif für die Ertragssteuer von juristischen Personen vorsieht. Bei der Gestaltung des Tarifs ist die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Basel-Landschaft im Verhältnis zu den umliegenden Kantonen und dem angrenzenden Ausland zu sichern.


Back to Top