2000-111
Landrat / Parlament
Motion von Dieter Schenk: zur Änderung von § 86 des Steuergesetzes
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Dieter Schenk, FDP (Abt, Bloch, Geier, Gerber, Graf, Holinger, Joset, Liechti, Maag, Meschberger, Moll, Portmann, Schmied, Thöni, Völlmin, Wegmüller, Wyss D., Zimmermann A. und Zimmermann R. (19))
Eingereicht: 18. Mai 2000
Nr.: 2000-111
Die finanziellen Probleme der Stadt Liestal sind nicht nur hausgemacht. Die Zentrumsleistungen und insbesondere die spezielle Situation als Kantonshauptort werden im kantonalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt. Die Stadt Liestal beherbergt grosse Teile der kantonalen Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Diese profitieren von der Infrastruktur und von Dienstleistungen der Stadt, ohne dass sie Steuern zu entrichten haben.
Über 65 ha Bauland belegt der Kanton in Liestal. Dies sind rund 1/5 der gesamten Baugebietsflache. Stünden auf diesem Areal private Gewerbe-, Industrie- oder Dienstleistungsbetriebe, würde die Gemeinde Ertrags- und Kapitalsteuern erhalten. Auch vom kantonalen Liegenschaftshandel profitiert die Gemeinde nicht, da keine Handänderungssteuern anfallen. Diese Feststellungen gelten auch für alle andere Gemeinden, in denen der Kanton Liegenschaften besitzt.
Nach unserer Auffassung wäre es angezeigt, wenn die Gemeinden befugt wären, auch auf den Grundstücken des Kantons und seiner öffentlich-rechtlichen Anstalten (Pensionskasse, Gebäudeversicherung, Kantonalbank u.a.) die Grundstückssteuer gemäss § 86 des Steuergesetzes zu erheben. Es wäre dies ein angemessener Beitrag für Leistungen, die diese Gemeinden dem Kanton bieten.
Wir bitten den Regierungsrat, dem Landrat eine Vorlage zur Änderung von § 86 des Steuergesetzes zu unterbreiten, die den Gemeinde die Erhebung einer Grundstückssteuer auf den Liegenschaften des Kantons und der kantonalen Anstalten erlaubt.
Back to Top