2000-107
Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 18. Mai 2000 |
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Vorlage 2000-107 vom 16. Mai 2000
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1. Esther Maag: Verordnung über Art und Massnahme der Fürsorgeunterstützung, gültig ab 1.6.2000
Die bisherige Fürsorge-Unterstützungspraxis im Kanton Baselland richtet sich konsequent nach den Richtlinien der "Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe" (SKOS). Gemäss diesen Richtlinien gliedern sich die pauschalen Unterstützungsbeiträge (exkl. Miete und KK-prämien sowie Selbstbehalte) anhand der Haushaltsgrösse gestuft: 1 Person Fr. 1010.- etc. bis beispielsweise 4 Personen Fr. 2160.- (="Grundbedarf I"). Zusätzlich wurde generell ein so genannter - ebenfalls gestufter - "Grundbedarf II" gemäss Mittelwert der SKOS entrichtet: 1 Person Fr. 100.-,
etc., ab 4 Personen Fr. 215.-. Beide Beträge wurden in ihrer Gesamtheit als so genanntes "Soziales Existenzminimum" bezeichnet. Diese Regelung wurde vom RR in der Verordnung über Art und Mass der Fürsorgeunterstützung vom 25.1.97 festgehalten. Mit der Änderung zu obiger Verordnung auf den 1.6.00 wird unter §2 Abs.1bis folgender Zusatz neu eingeführt: Während der ersten drei Monate einer Unterstützung wird ein Notbedarf ausgerichtet, während den zweiten drei Monaten der Grundbedarf I und danach der Grundbedarf I und II. Nach sechsmonatiger Unterstützung kann Jugendlichen nach dem vollendeten16. Altersjahr ein monatliches Sackgeld von Sfr. 50.- ausgerichtet werden. Dem Vernehmen nach handelt es sich beim sog. "Notbedarf" um einen um 15% reduzierten Grundbedarf.
Die neue Verordnung kam für die MitarbeiterInnen des öffentlichen Sozialdienstes (einer Unterbaselbieter Gemeinde) völlig überraschend und unangekündigt anfangs Mai, also lediglich ein Monat vor Inkrafttreten. Im Vorfeld kam es zu keinerlei Rücksprachen mit den Sozialdiensten und Fürsorgebehörden, womit davon ausgegangen werden muss, dass der Entscheid fachlicher Überlegungen entbehrt. Dem Umstand der Individualisierung trägt die geänderte Verordnung in keiner Weise Rechnung. Zudem wird das Kriterium "Kurzfristigkeit" mittels dieser Regelung völlig willkürlich definiert und auf 7 Monate festgelegt. In
sämtlichen Kommentaren der SKOS zu den Richtlinien wird in der Regel von höchstens drei Monaten ausgegangen.
Der RR erweckt mit seiner Verordnung den Anschein, dass lediglich vorübergehend Unterstützungsbedürftige von der Regelung betroffen seien.
Demgegenüber gilt es festzuhalten, dass mit dieser Regelung der anfängliche Unterstützungsbedarf massiv gesenkt wird und entsprechend viele Menschen keinen Zugang zur Sozialhilfe finden. Zudem unterschreitet der definierte Unterstützungsbedarf nicht nur das von der SKOS empfohlenene Existenzminimum, sondern sogar das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Dies wäre einmalig für die Schweiz.. Da damit der Zugang zu finanzieller Sozialhilfe erschwert wird, ist davon auszugehen, dass viele Menschen sich verstärkt verschulden werden und die Komplexität der Fälle weiterhin zunehmen wird und eine Chronifizierung entsteht. In der Anfangsphase einer Unterstützung wird zudem Prozessorientierte Soziale Arbeit eingeschränkt und gefährdet, da die Mittel zur Teilhabe am sozialen Leben verweigert werden.
Fragen:
1. Welche Überlegungen waren ausschlaggebend für die Änderung der Verordnung?
2. Ist sich der RR bewusst, dass er mit seinem Entscheid bei vielen Betroffenen selbst das betreibungsrechtliche Existenzminimum unterschreitet?
3. Ist sich der RR bewusst, dass damit die Armutsgrenze weiter gesenkt wird?
4. Ist es ein erklärtes Ziel der Regierung, den Zugang zur Sozialhilfe zu erschweren?
5. Wieso wurde die Verordnung in aller Stille getroffen? Welche Fachstellen wurden für die Entscheidungsfindung konsultiert?
6. Aus Sicht der fachlichen Praxis handelt es sich bei der neuen Verordnung primär um eine Sparmassnahme. Welche Einsparungen erhofft sich der RR? Wurden mögliche Folgen thematisiert und berücksichtigt?
7. Nichtexistenzdeckende Löhne gibt es auch in BL. Ist die Verordnung ein Zeichen der Resignation vor dieser Entwicklung?
8. Wurden Abklärungen getroffen, ob die Praxis der Sozialhilfe damit noch konform zu den Richtlinien der SKOS ist?
2. Paul Rohrbach: Mobbing im Spital - und im übrigen Gesundheitsbereich
Gemäss einer kürzlich veröffentlichten Studie ist Mobbing im Gesundheitsbereich - namentlich den Spitälern - siebenmal höher als in anderen Berufsdisziplinen.
Fragen:
1. Hatte der Regierungsrat vor Veröffentlichung der Studie Kenntnis über diese Situation?
2. Gab es allenfalls zuvor bereits eigene Beobachtungen und Feststellungen?
3. Was für Gründe sind für die geschilderte Situation verantwortlich?
5. Sind Massnahmen gegen Mobbing geplant - welche?
3. Eric Nussbaumer: Gesamtkosten / Controllingstand Projekt KS Liestal
Vor etwas mehr als einem Jahr hat der Landrat den Zusatzkredit von 18,28 Mio. Franken für die Fertigstellung der Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten am Kantonsspital Liestal bewilligt. Per Indexstand Oktober 1998 betrug der Gesamtkredit Fr. 151'600'000.- Die Organisation des Projektes und das Controlling wurde in der Bau- und Umweltschutzdirektion vollständig neu aufgezogen.
Fragen:
1. Wie hoch sind die bis Ende April 2000 total eingegangenen Verpflichtungen ?
2. Wie hoch beläuft sich die aktuelle Abrechnungsprognose?
3. Kann der Gesamtkredit eingehalten werden?
4. Peter Holinger: Um- und Neubau Kantonsspital Liestal
Leider steht das Kantonsspital Liestal, was die Arbeitsvergabungen betrifft, nicht so unter einem guten Stern. Viele Arbeiten werden weit ausserhalb des Kantons vergeben und bekanntlich stimmte bei einer Firma aus dem Jura bezüglich Einhaltung des GAVs und der Materiallieferung einiges nicht. (Dieselbe Firma wurde am Flughafen Basel wieder berücksichtigt; zwischenzeitlich wurde ihr der Auftrag dort aber wieder entzogen).
Ebenso haben im Verlauf dieses grossen und somit natürlich auch über Jahre hinaus gehenden Bauvorhabens einige Firmen Konkurs gemacht (z.B. Architekt) oder sind in Schwierigkeiten geraten. Im Landrat mussten Nachtragskredite gewährt werden und leider hatte es auch personelle Konsequenzen im Hochbauamt. Insbesondere die Nachtragskredite, welche doch auch schon wieder vor einiger Zeit bewilligt wurden, werfen die Frage nach dem heutigen Stand auf.
Fragen:
1. Wie sieht die Kostenkontrolle aus und wie wird sie gehandhabt?
2. Sind die bewilligten Kredite bis zum Bauende ausreichend?
3. Wie werden die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge auf der Grossbaustelle KSL kontrolliert?
4. Ist der neue Technikraum, der einmal ein wenig unter Wasser stand, jetzt dicht?
5. Max Ribi: Verstärkung der Grenzwacht?
Das Grenzwachtkorps ist unzufrieden und macht auf die Unzulänglichkeiten bei der Erfüllung ihres Auftrages aufmerksam. Der Personenbestand müsse erhöht werden, um bei offener Grenze die immer dreister werdende internationale Kriminalität wirksam bekämpfen zu können.
Fragen:
1. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation an unserer Landesgrenze ein?
2. Gedenkt der Regierungsrat zusammen mit anderen Grenzkantonen beim Bundesrat vorstellig zu werden und sich für eine Verstärkung der Bewachung und Kontrollen an unserer Landesgrenze einzusetzen?
Liestal, 16. Mai 2000
Landeskanzlei Basel-Landschaft