2000-101
Landrat / Parlament
Interpellation der SVP-Fraktion: Wieso beantwortet der Regierungsrat die Fragen betreffend Verhalten des Ombudsman nicht?
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: SVP-Fraktion (Hans Schäublin)
Eingereicht: 4. Mai 2000
Nr.: 2000-101
Am 5. April 2000 hat die SVP-Fraktion zum Verhalten des Ombudsman eine Interpellation eingereicht. Wieso beantwortet der Regierungsrat die darin enthaltenen Fragen nicht ? Gemäss §38 des Landratsgesetzes können mit Interpellationen sämtliche Auskünfte über "grundsätzliche Fragen zur kantonalen Politik" vom Regierungsrat verlangt werden.
1. Ist der Regierungsrat nicht der Meinung, dass er als Oberaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, für deren Verhalten seine Aufsichtspflicht wahrnehmen muss?
2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Anschuldigungen des Ombudsman gegenüber einer politischen Partei umgehend öffentlich beantwortet werden müssen?
3. Besteht für den Ombudsman ein Pflichtenheft und einen Stellenbeschrieb?
4. Wer ist verantwortlich für das Verhalten des Ombudsman?
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