2000-157 (2)


1. Einleitung

An der Landratssitzung vom 6. September 2001 hat eine grosse Mehrheit der Parlamentsmitglieder den Gesetzesentwurf an die Umweltschutz- und Energiekommission zurückgewiesen. Begründet wurde die Rückweisung mit der grossen Anzahl eingereichter Anträge, die wahrscheinlich eine mehrstündige Debatte im Landrat zur Folge gehabt hätte. Bemängelt wurde zudem, die Kommission habe sich zu sehr auf die Aufteilung der Kosten zwischen Verursacher und Vollzug konzentriert, und dabei wesentliche, in der Praxis schwierig zu vollziehende Details übersehen.




2. Kommissionsberatung


Die Umweltschutz- und Energiekommission hat bereits am 17. September die Beratung des Gesetzes über den Gewässerschutz wieder aufgenommen. An den folgenden Sitzungen vom 12. November, 10. Dezember 2001, 14. Januar und 4. Februar 2002 wurde die Gesetzesvorlage behandelt. Bei der Beratung zugegen waren RR Elsbeth Schneider und die Herren Alberto Isenburg, Leiter AUE; Felix Stierli, Leiter Abt. Abwasser, AUE; Christoph Bitterli, Bereichsleiter Abwasseranlagen, AIB; Andres Rohner, akademischer Mitarbeiter, Rechtsabteilung BUD.


An der Sitzung vom 12. November wurden zudem Vertreter des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden angehört (die Herren Eugen Tanner, Pfeffingen, Willi Schweighauser, Bottmingen und Walter Ziltener, Birsfelden). Von der Seite der Gemeinden waren am meisten Anträge eingereicht worden. Die neue Berechnungsgrundlage der Kosten, aufgeteilt nach Wasserverbrauch, Niederschlags- und Fremdwasser könnte für einige Gemeinden sehr aufwändig und teuer werden.


Ein Brief an das BUWAL mit der Frage, wie § 60a des Bundesgesetzes, wonach die Kosten nach Art und Menge des Abwassers zu berechnen seien, zu interpretieren sei, brachte keine wirkliche Klärung der sehr komplexen Situation. Es wird Aufgabe des Landrates sein, eine verursachergerechte Überwälzung der Abwasserkosten im Gesetz zu verankern. Den Gemeinden soll ein gewisser Spielraum gelassen werden; sie sind aber ihrerseits ebenfalls dem Verursacherprinzip verpflichtet.


Die Kommission hat nun bei der zweiten, sehr intensiven Beratung versucht, den verschiedenen Wünschen und Anträgen gerecht zu werden, ohne dabei das Ziel - den Schutz der Gewässer - aus den Augen zu verlieren.


In der Beilage findet sich neben der von der Redaktion bereinigten Fassung eine synoptische Darstellung der ursprünglichen Fassung der Umweltschutz- und Energiekommission und der aktuellen Fassung mit entsprechenden Bemerkungen. Damit sind die Änderungen gegenüber dem zurückgewiesenen Gesetzesentwurf deutlich erkennbar.




3. Antrag


Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, der Revision des Gesetzes über den Gewässerschutz vom 18. April 1994 gemäss beiliegendem Entwurf zuzustimmen.


Allschwil, 27. Februar 2002


Namens der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder



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