Postulat von Max Ribi betreffend Verkürzung der Behandlungsdauer von Beschwerden
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Postulat von Max Ribi betreffend Verkürzung der Behandlungsdauer von Beschwerden |
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Vorlage 2000-151 vom 11. Juli 2000 - [Vorlage 2000-151; Inhalt ] |
2. Die Vor- und Nachteile einer "Fristenregelung" im Überblick
Im folgenden werden kurz die Argumente "pro und contra" zusammengetragen, so wie sie in der landrätlichen Überweisungsdebatte vom 17. Oktober 1996 und in den eingeholten Stellungnahmen des Basellandschaftlichen Anwaltsverbandes, des Verwaltungsgerichtes, der Rechtsabteilung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sowie des Rechtsdienstes des Regierungsrates angeführt wurden.
PRO
- Reduktion der Verzögerungskraft von Beschwerden (wider die Verhinderermentalität)
- Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf zeitgerechte Entscheide ("Rechtsgeschwindigkeit", Rechtsverzögerungsverbot)
- Verringerung des Ungleichgewichtes zwischen der Verwaltung und den beschwerdeführenden Bürgerinnen und Bürgern "gleich lange Spiesse"
CONTRA
- Materiell richtiger Entscheid contra schneller Abschluss eines Verfahrens (Qualität vor Quantität)
- Verhinderung von friedensstiftenden Lösungen durch starre Behandlungsfristen (Versöhnungsfunktion)
- Zu befürchtende Personalaufstockungen
- Zunahme von Verfahrenssistierungen, von Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungsbeschwerden sowie allfälligen Verantwortlichkeitsklagen
- Verpönte Missbrauchsgesetzgebung (Missbrauchs- ist nicht Normalfall)
- Behandlungsfristen im verwaltungsinternen Verfahren haben keine Auswirkungen auf Verfahrensdauer bei den Gerichten
- Vorhandenes Instrumentarium nutzen (Erheben von Verfahrenskosten, Überprüfung der Fristenerstreckungspraxis)