2000-151 (1)
Bericht Nr. 2000-151 an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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31. Oktober 2000
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Bericht zum Postulat (ehemals Motion) 1996-115
von Max Ribi betreffend Verkürzung der Behandlungsdauer von Beschwerden (Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes)
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Mit am 17. Oktober 1996 dem Regierungsrat als Postulat überwiesener Motion verlangte Landrat Max Ribi die generelle Einführung von Behandlungsfristen im verwaltungsinternen Beschwerdeverfahren. Damit sollte die Verfahrensdauer spürbar verkürzt werden.
In der Vorlage vom 11. Juli 2000 legt der Regierungsrat die Auswirkungen der Einführung von Behandlungsfristen auf das Beschwerdeverfahren ausführlich dar und wägt Vor- und Nachteile gegeneinander ab. Er kommt dabei zum Schluss, dass die flächendeckende Einführung von starren gesetzlichen Behandlungsfristen abzulehnen ist. Dagegen könne der Stossrichtung des Postulates gefolgt werden, wenn interne Behandlungsfristen in den Leistungsaufträgen als Zielvorgaben für die Instruktion von Beschwerdeentscheiden definiert werden. Gegebenenfalls diene auch die Verschärfung der Fristenerstreckungspraxis als tauglicher Beschleunigungsfaktor.
Anlässlich der Kommissionssitzung vom 23. Oktober 2000 hat die JPK die Vorlage in Anwesenheit von Regierungsrat Andreas Koellreuter und Daniel Roth vom Rechtsdienst des Regierungsrats diskutiert.
Die Kommission und der Postulant können sich den Ausführungen des Regierungsrates grundsätzlich anschliessen. In der Diskussion wird Wert darauf gelegt, dass über Leistungsaufträge auch tatsächlich Ziele gesetzt werden, welche eine beschleunigte Behandlung von Beschwerdeverfahren beinhalten. Die JPK erachtet den vom Rechtsdienst des Regierungsrats als Behörde mit einem besonders grossen Anteil von Beschwerdeverfahren eingeschlagenen Weg als richtig und legt Wert darauf, dass dieser inskünftig in allen Direktionen Verbreitung findet. Umgekehrt anerkennt auch die JPK, dass verkürzte Behandlungsfristen je nach Verfahren und Interessenlage auf Kosten einer möglichen Verständigungslösung bzw. auf Kosten der materiellen Richtigkeit des Entscheids gehen könnten und schliesst sich somit den Schlussfolgerungen des Regierungsrats an.
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltungen, das Postulat 96/115 vom 29. April 1996 von Max Ribi als erfüllt abzuschreiben.
Lausen, den 31. Oktober 2000
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin
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