Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
Bericht Nr: | 2000-150 | |
vom: | 11. Oktober 2000 | |
Titel des Berichts: | Planungskredit für eine Umfahrung von Laufen und Zwingen | |
Bemerkungen: | - |
Landratsbeschluss (Entwurf)
Planungskredit für das Variantenstudium Umfahrung von Laufen und Zwingen auf der Stufe eines Generellen Projektes, mit Umweltauswirkungen und Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) sowie Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Der für das Variantenstudium einer Umfahrungsstrasse auf der Stufe Generelles Projekt für die Gemeinden Laufen und Zwingen inklusive flankierende Massnahmen für den öffentlichen Verkehr erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 3'000'000.- zu Lasten Konto 2312.701.10-013 wird bewilligt. Nachgewiesene Honorarpreisänderungen sowie Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 1999 werden bewilligt. |
2. | Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36, Absatz 2 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
3. | Das Postulat 99/028 von Danilo Assolari betreffend Aufnahme der H18 Basel-Delsberg ins erweiterte Nationalstrassennetz oder ins Hauptstrassennetz (Hauptstrasse H18) von überregionaler Bedeutung wird als erfüllt abgeschrieben. Der Kanton setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Hauptstrasse H18 vom Bund ins Nationalstrassennetz aufgenommen wird. |
4. | Das Generelle Projekt soll den durchgehenden Doppelspurausbau der SBB-Linie zwischen Aesch und Delémont als Randbedingung berücksichtigen. |
5. | Der Kanton setzt sich mit allem Nachdruck für den Doppelspurausbau der Bahnlinie Basel-Delémont-Biel ein. Die Realisierung einer Doppelspurinsel im Baselbieter Laufental ist eine erste Etappe dazu. Das Bahnprojekt muss vor dem Strassenprojekt Umfahrung von Laufen und Zwingen realisiert sein. |
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