2000-150 (1)
Bericht Nr. 2000-150 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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11. Oktober 2000
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Planungskredit für eine Umfahrung von Laufen und Zwingen
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Allgemeines
Die Vorlage 2000/150 betreffend Planungskredit für das Variantenstudium Umfahrung von Laufen und Zwingen auf der Stufe eines Generellen Projektes, mit Ermittlung der Umweltauswirkungen und Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) sowie Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) wurde von der Bau- und Planungskommission in insgesamt zwei Sitzungen am 14. September und 28. September 2000 durchberaten und verabschiedet. Vom Regierungsrat und von der Verwaltung haben Frau Elsbeth Schneider-Kenel, Bau- und Umweltschutzdirektorin, die Herren Hansruedi Bieri, Direktionssektretär Bau- und Umweltschutzdirektion, Stephan Frey, Leiter Hauptabteilung Projektierung des Tiefbauamtes, Frau Margreth Schäffer, akademische Mitarbeiterin der Hauptabteilung Projektierung, Tiefbauamt, die Herren Hans-Georg Bächtold, Dienststellenleiter Amt für Raumplanung und Dr. Hans-Christoph Bächtold, Leiter Abteilung Öffentlicher Verkehr, teilgenommen und die mit der Vorlage zusammenhängenden Probleme im Detail erläutert.
2. Vorlage 2000/150 und Erläuterungen
Mit der Vorlage 2000/150 versucht der Kanton zwei Aufträge zu lösen:
- gemäss Laufentalvertrag ist der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, Umfahrungsstrassen von Laufen und Zwingen planerisch festzusetzen
- gemäss §1 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs muss der Kanton Basel-Landschaft im Rahmen der Raumplanung vorrangig den öffentlichen Verkehr fördern.
Mit dem Planungskredit will der Kanton seiner Verpflichtung aus dem Laufentalvertrag nachkommen. Dabei muss ein Weg gefunden werden, damit er nicht gegen §1 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs verstösst.
Die Gemeinden Laufen und Zwingen leiden unter dem Durchgangsverkehr auf der Schweizerischen Hauptstrasse H18 (1) und den dadurch verursachten Immissionen. Das Problem wurde bereits in den Fünfzigerjahren erkannt.
Damals wurden vom Kanton Bern zahlreiche Lösungen untersucht. Sämtliche Bemühungen um eine akzeptable Lösung blieben aber im Ideen-/Entwurfsstadium stecken.
Der Kanton Basel-Landschaft hat am Beispiel der Schweizerischen Hauptstrasse H2 zwischen Liestal und dem Anschluss Liestal an die Autobahn A2 die Erfahrung gemacht, dass es bei einer Jahrzehnte dauernden Planungsgeschichte notwendig ist, sich von der Detailbetrachtung zu lösen und das Problem, unvoreingenommen auf der Stufe eines Konzeptes zu bearbeiten und unter Berücksichtigung der vernetzten Auswirkungen einer Strassen-Neuanlage die beste Lösung zu ermitteln. Sie dient als Diskussionsgrundlage für den nachfolgenden politischen Entscheid.
Wie bei der H2 zwischen Liestal und dem Autobahnanschluss Liestal in Pratteln soll auch bei der Umfahrung von Laufen und Zwingen nach bekanntem Muster eine "Zweckmässigkeitsbeurteilung" durchgeführt werden.
Der Laufentalvertrag verpflichtet den Kanton Basel-Landschaft, die Umfahrungsstrassen von Laufen und Zwingen in sein Strassenkonzept prioritär aufzunehmen. Mit "Strassenkonzept" ist einerseits der kantonale Richtplan nach Bau- und Raumplanungsgesetz zu verstehen, andererseits die kantonale Prioritätenfolge für die Bauausführung. Über den Zeitpunkt der Realisierung von Umfahrungsstrassen sagt der Laufentalvertrag nichts aus.
Damit der Kanton mit dem Vorhaben einer Umfahrung von Laufen und Zwingen nicht im Widerspruch zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs §1 handelt, sind flankierende Massnahmen zugunsten der Jura-Bahnlinie Basel - Laufen - Delémont zu entwickeln. Diese flankierenden Massnahmen sind integrierender Bestandteil des Strassenbauprojektes und müssen die Anbindung des Laufentals auf der Schiene sowie die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Verkehrs auch nach dem Bau einer Umfahrungsstrasse gegenüber heute verbessern bzw. zumindest auf dem heutigen Stand halten. Es ist aber klar festzuhalten, dass mit dieser Vorlage der Auftrag, eine Strasse zu planen, erfüllt wird. Ein Ausbau der Bahn wird mit dieser Planung nicht untersucht.
Für die Gemeinden ist es wichtig und dringlich, das kantonale Strassenkonzept definitiv zu kennen. Die Gemeinde Laufen erarbeitet zur Zeit ein Leitbild, das auch die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung beinhaltet. Die Siedlungsentwicklung soll festgelegt und die Wirtschaft gefördert werden. Die Erschliessung mit optimaler Anbindung ans übergeordnete Strassen- und Bahnnetz von Gewerbe- und Industriezonen ist dabei aus ihrer Sicht von grösster Bedeutung.
Das Ziel der Planung einer Ortsumfahrung von Laufen und Zwingen lautet: Das Siedlungsgebiet von Laufen und Zwingen ist vom Durchgangsverkehr auf der heutigen Schweizerischen Hauptstrasse H18 und den mit demselben zusammenhängenden Immissionen zu befreien. Eine Zunahme der gesamten Luftschadstoff-Emissionsfracht ist soweit wie möglich zu vermeiden.
Eine Verkehranalyse im Raum Laufen hat gezeigt, dass eine Umfahrung von Laufen (und Zwingen) die Lebensqualität der Anwohner wesentlich verbessern kann.
Damit die Planungskosten in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden können, wurden in einer ersten Triage aus der Fülle von Lösungsvorschlägen drei Varianten für eine Umfahrung von Laufen und deren zwei für eine Umfahrung von Zwingen ermittelt. Diese sollen auf einer vertieften Planungsstufe untersucht werden.
Nach dem bekannten Vorgehen einer "Zweckmässigkeitsbeurteilung" werden die folgenden Planungsschritte vorgenommen:
Auf der Stufe eines Generellen Projektes müssen die Projektpläne erarbeitet und die Umweltauswirkungen ermittelt werden. Danach können mit Hilfe von wissenschaftlichen Methoden der Variantenvergleich zur Feststellung der Zweckmässigkeit der Varianten, eine Risikoermittlung und eine stufengerechte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Damit die Planung die Wünsche der betroffenen Bevölkerung berücksichtigen kann, sind die Planer auf die Mitarbeit der Gemeinden angewiesen. Bei der Gewichtung der Ziele und Kriterien ist die Mitarbeit der betroffenen Bevölkerung von Laufen und Zwingen notwendig.
Zwischen der Kreditgenehmigung und dem Beschluss eines Generellen Projektes werden rund 3 bis 4 Jahre vergehen. Es ist mit Kosten von 3 Mio. Franken zu rechnen.
Frau Regierungsrätin Schneider betonte, wie wichtig eine umfassende Beurteilung der Varianten und ein sorgfältiger Meinungsbildungsprozess zusammen mit der betroffenen Bevölkerung sei. Der Planungskredit scheint auf den ersten Blick hoch. Es ist aber zu beachten, dass gerade am Anfang einer Planung schwerwiegende Entscheide gefällt werden, die im späteren Verlauf der Planung grosse finanzielle Auswirkungen haben können. Es ist in dieser Planungsphase besonders wichtig, alle notwendigen Untersuchungen für richtige Entscheide sorgfältig durchzuführen.
Der Bund verlangt als Voraussetzung für eine spätere Subventionszusicherung, dass bei einem so komplexen Vorhaben, wie es die Umfahrung von Laufen und Zwingen ist, vorgängig eine Zweckmässigkeitsbeurteilung mehrerer Varianten durchgeführt wird.
3. Kommissionsinterne Beratung
3.1 Grundsätzliche Gedanken zu Bedarf und Verhältnismässigkeit der Umfahrung
Das Verkehrsproblem von Laufen und Zwingen wird zwar anerkannt. Trotzdem fragt sich die Bau- und Planungskommission , ob in Anbetracht der Verkehrszahlen (DTV ca. 13'000 Mfz/d, im Vergleich zu rund 40'000 Mfz/d auf der Rheinstrasse Liestal-Hülften) die Prioritäten aus höherer Sicht gesehen richtig gesetzt seien.
3.2 Planungszeit
Erfahrungsgemäss beanspruchen umfassende Planungsarbeiten, besonders, wenn die Bevölkerung intensiv mitwirkt, sehr viel Zeit. Es ist darauf zu achten, dass die Planung nicht so viel Zeit beansprucht, dass sie nach ihrem Abschluss bereits wieder überholt ist.
3.3 Ziel: Luftschadstoffemissionen auf heutigem Stand halten
Kritisch hinterfragt die Bau- und Planungskommission auch das Ziel "Eine Zunahme der gesamten Luftschadstoff-Emissionsfracht ist soweit wie möglich zu verhindern". Der Bau neuer Umfahrungsstrassen verursacht in der Regel Mehrverkehr und somit auch eine Zunahme der Schadstoffe. Aus jeden Fall werden die Luftschadstoffe weiterhin vorhanden sein; sie werden jedoch aus den Siedlungsgebieten in unbewohnte Gebiete verlagert. Das Ziel kann jedoch trotzdem verfolgt werden. Insbesondere können mit verschärften Fahrzeugvorschriften die Luftemmissionen kontinuierlich verringert werden. Die Luftbelastung der verschiedenen Varianten wird zu einem wichtigen Kriterium bei der Beurteilung ihrer Zweckmäsigkeit.
3.4 Finanzielle Auswirkungen bei Aufnahme ins Nationalstrassennetz?
Der Ausbau einer schweizerischen Hauptstrasse wird vom Bund zur Zeit mit einem maximalen Subventionssatz von 57% unterstützt. Bei den Nationalstrassen ist der Subventionssatz mit zur Zeit 84% wesentlich höher.
3.5 Finanzieller Beitrag von Solothurn?
Der Kanton Solothurn wird zwar ebenfalls von einer Umfahrungsstrasse Laufen und Zwingen profitieren. Es ist aber üblich, dass die Kosten gemäss Territorialprinzip vom betroffenen Kanton getragen werden. Der Bund bezahlt Subventionen, da bei den überregional wichtigen Schweizerischen Hauptstrassen auch andere Regionen begünstigt werden.
3.6 Gesamtschau des Verkehrs
Obwohl es sich hier um eine Strassenplanung handelt, ist in der Bau- und Planungskommission die Diskussion auf der Basis der gesamten Verkehrsbewältigung im Laufental geführt worden. Dabei wurde festgestellt, dass die Erfüllung des § 109 des Laufentalvertrages nicht in krassem Gegensatz zum Gesetz für die Förderung des öffentlichen Verkehrs steht. Allgemeine Zustimmung findet darum der Vorschlag einen 4. Beschlusspunkt in den Landratsbeschluss aufzunehmen. Damit soll der Kanton beim Doppelspurausbau der Bahnlinie Basel - Delémont aktiv werden. In der Kommission ist unbestritten, dass die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs im Laufental genauso prioritär zu behandeln ist wie die Umfahrung von Laufen und Zwingen.
Einzig über den Zeitpunkt der Realisierung gehen die Meinungen auseinander. Mit dem knappmöglichsten Entscheid ist die Bau- und Planungskommission der Ansicht, dass mit dem Strassenbauprojekt erst begonnen werden darf, wenn der Doppelspurausbau der Bahnlinie realisiert ist.
3.7 Gemeindeversammlung Laufen beschliesst Variante Laufen-Ost
Die Gemeindeversammlung von Laufen hat sich bereits für die Variante Laufen-Ost entschieden. Trotzdem hält der Regierungsrat an der Vorlage mit dem Studium der 3 Varianten von Laufen fest. Er beabsichtigt im Rahmen der Genehmigung der Richtplanung Laufen, diesen Punkt von der Genehmigung auszunehmen. So kann die Zweckmässigkeit der verschiedenen Varianten seriös geprüft und die Beste ermittelt werden.
4. Beschluss
Die Kommission beschliesst mit 6 gegen 5 Stimmen Eintreten auf die Vorlage.
Zu Punkt 3 wird festgehalten, dass das Postulat 99/028 von Danilo Assolari mit dem Antrag des Regierungsrates an den Bund, die Hauptstrasse H18 ins erweiterte Nationalstrassennetz aufzunehmen, erfüllt ist. Der Kanton soll aber auch in Zukunft darauf hinwirken, dass der Bund diesem Antrag nachkommt. Der Beschlusspunkt 3 wird mit einem entsprechenden Passus ergänzt. Die Ergänzung wird einstimmig beschlossen.
Einstimmig wird Punkt 4 neu in den Landratsbeschluss aufgenommen.
Dem Antrag, den Landratsbeschluss mit dem folgenden, abschliessend formulierten 5. Beschlusspunkt zu erweitern, wird mit 5 gegen 5 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten zugestimmt:
"5. Der Kanton setzt sich mit allem Nachdruck für den Doppelspurausbau der Bahnlinie Basel-Delémont-Biel ein. Die Realisierung einer Doppelspurinsel im Baselbieter Laufental ist eine erste Etappe dazu. Das Bahnprojekt muss vor dem Strassenprojekt Umfahrung von Laufen und Zwingen realisiert sein."
Dem so bereinigten Landratsbeschluss wird mit 6 gegen 4 Stimmen zugestimmt.
Landrätliche Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin
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Fussnote:
1 Hauptstrasse H18; vormals Talstrasse (T18) bzw. Jurastrasse (J18)