2000-9

Landrat / Parlament


Postulat von Max Ritter: Auch für den Baselbieter Obstbau beginnt ein neues Jahrtausend!



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Max Ritter; SVP (Engel, Gerber, Grollimund, Haas, Holinger, Krähenbühl J., Liechti, Wullschleger (8))

Eingereicht: 13. Januar 2000


Nr.: 2000-009




Der Kanton Baselland ist ein traditionelles Obstbaugebiet. Das warme Klima und die Topographie eignen sich für den Anbau von Steinobst, besonders Kirschen. Die Tafelkirschen werden in der ganzen Schweiz und teilweise auch im Ausland verkauft. Der Baselbieter Kirsch ist ebenfalls ein wichtiges und bekanntes Erzeugnis.

1951 standen im Baselbiet 549'000 Feldobstbäume, heute sind es noch 200'000 Stück. Etwa die Hälfte davon sind Kirschbäume, der Rest Zwetschgen-, Apfel-, Birn- und Nussbäume. Der Grund der Abnahme liegt in der sinkenden Wirtschaftlichkeit. Vor allem die Arbeitskräfte, die es beim Kirschenpflücken unbedingt braucht, sind nicht mehr so zahlreich.


Der Kanton unterstützt schon seit Jahren die Feldobstbäume mit Beiträgen. Damit soll das Landschaftsbild erhalten und der ökologische Ausgleich gefördert werden. Der Baumbestand ist aber überaltert. Zugleich müssen in Zukunft neue Obstanlagen mit grossfruchtigen Sorten angepflanzt werden.


Der Kirschenanbau im Baselbiet muss für das Jahr 2000 fit gemacht werden!


In den letzten 10 Jahren hat sich in der Kirschenproduktion viel bewegt, beim Anbau sowie bei der Vermarktung. Das Umfeld hat sich gleichzeitig stark verändert und wird sich in naher Zukunft noch weiter verändern. Der moderne Tafelsteinobstanbau hat vielversprechende Zukunftsaussichten und kann für viele Betriebe im Baselbiet eine echte Zukunftschance sein. Ich will, dass den neuen Anbaumethoden zum Durchbruch verholfen wird. Damit diese Erneuerung schneller realisiert werden kann, sind die Obstproduzenten während einer beschränkten Aufbauphase auf die Hilfe des Kantons angewiesen.


Wir müssen alles daran setzen, dass wir das Ertragsvolumen möglichst erhalten können und dass wir das Hauptanbaugebiet von Tafel- und Konservenkirschen der Schweiz bleiben. Dies ist wichtig für die Baselbieter Landwirtschaft, aber auch für die nachgelagerten Betriebe. Auch hier geht es um Arbeitsplätze.


Das Baselbieter Volk hat im neuen Landwirtschaftsgesetz in § 15 dem Kanton den Auftrag erteilt, den Anbau von Obst zu fördern. Trotzdem hat der Regierungsrat kürzlich einen Antrag der Vereinigung der Obstproduzenten abgelehnt.


Ich bitte die Regierung, dem Landrat einen Bericht darüber zu erstatten, wie er den Gesetzesauftrag umsetzen will und mit welchen konkreten Massnahmen er die Erneuerung und Anpassung des Erwerbsobstbaues an den veränderten Markt zu unterstützen gedenkt.


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