2000-5
Landrat / Parlament
Motion von Hildy Haas: Reorganisation des Sprachheilwesens im Kanton Baselland
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Hildy Haas-Graf; SVP- Fraktion (Engel, Fritschi, Fünfschilling, Geier, Grollimund, Holinger, Krähenbühl J., Liechti, Mangold, Moll, Nufer, Pegoraro, Ribi, Rytz, Schär, Schäublin, Schenk, Steiner, Thöni, Tschopp, Van der Merwe, Wegmüller (22))
Eingereicht: 11. Januar 2000
Nr.: 2000-005
Ausgangslage
Die Kosten für das Sprachheilwesen haben sich für den Kanton und die Gemeinden seit 1992 drastisch erhöht.
Rechnung 1992
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Gemeinden
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1 706 362.00 Fr.
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Kanton
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568 788.00 Fr.
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Budget 2000
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Gemeinden
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4 100 000.00 Fr
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Kanton
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1 368 000.00 Fr.
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Der Aufwand pro VolksschülerIn beträgt
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294.50 Fr.
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Der Bund vergütet daran
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91.50.Fr.
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Nach dem neuen Bildungsgesetz beabsichtigt der Kanton, sich ganz aus der Finanzierung des Sprachheilwesens zurückzuziehen und diese den Gemeinden zu überbinden.
Deshalb erachte ich eine Reorganisation des ganzen Bereichs als dringend, denn der Kanton hat als Verhandlungspartner das grössere Gewicht, als 96 einzelne Gemeinden. Dabei kann er durchaus auf positive Beispiele aus grösseren Gemeinden zurückgreifen und ähnliche Lösungen anstreben.
Der Regierungsrat wird beauftragt:
Das gesamte Sprachheilwesen im Kanton Baselland zu reorganisieren mit dem Ziel, ein qualitativ gutes Grundangebot zu sichern und finanziell tragbar zu erhalten.
Dazu sind folgende Massnahmen in die Wege zu leiten:
-Anmeldung zu den Therapien bei der örtlichen Schulpflege
-Ausarbeitung von Kriterien für allfällige Vorabklärungen
-Bezeichnen einer Fachstelle für Abklärungen
-Einführung von Gruppentherapien
-Kürzere Therapiedauer bis zur ersten Überprüfung
-Verlängerungen auf Antrag der Sprachheilkommission und mit Einwilligung der Schulpflege.
-Führen von Statistiken über Anzahl, Dauer und Verlauf der angeordneten Therapien.
-Bereitstellen von Massnahmen für auffällige Kinder, die nicht unter Sprachstörungen leiden.
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