2000-43 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 2000-043 vom 21. März 2000
Beantwortung der Interpellation Daniel Wyss, Arlesheim, betreffend Neue Um- und Ausbaupläne auf dem Gutsbetrieb Ebenrain
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
I.
Landrat Daniel Wyss hat am 10. Februar 2000 eine Interpellation betreffend "Neue Um- und Ausbaupläne auf dem Gutsbetrieb Ebenrain" mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen, wenn möglich schriftlich zu beantworten:
1. Wäre für einen Stallneubau und die Umnutzung der 1990/91 neu sanierten Ställe nicht eine Vorlage oder wenigstens eine Information an den Landrat notwendig und wichtig gewesen ?
2. Wie hoch waren die Umbaukosten 1990/91 ? Wie hoch sind die Kosten für den erneuten Umbau und Neubau im Gutsbetrieb Ebenrain in diesem Jahr ? Wie lässt sich der erneute Um- und Ausbau betriebs- und volkswirtschaftlich rechtfertigen ?
3. Hat der Kanton seit 1991 für den Ebenrain wesentlich mehr Land zugepachtet oder führt der Um- und Ausbau zu einer unökologischen Intensivierung des biologisch geführten Betriebes ? War der Umbau des Milchviehstalles (neue Läger, neue Melkanlage, neue Milchkammer, etc.) 1991 eine Fehlplanung ?
4. Wurden auch Umbauvarianten für einen Laufstall in bescheidenerem finanziellen Rahmen und unter Einbezug der bestehenden Stallgebäude geprüft ?
5. Führt der Neubau am geplanten Ort nicht zu einer wesentlichen Abwertung des gesamten, recht harmonischen Ebenrain-Komplexes und zu einer Wertverminderung des bestehenden Pächterwohnhauses ?
6. Wie lässt sich die bei der Verpachtung als Argument geführte Sparpolitik und Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung mit einem kompletten Neu- und Ausbauprojekt auf Kosten des Kantons vereinbaren ? Ist die Verpachtung wirklich ein Erfolg ? Wie sieht die Bilanz nach 1 1/2 Jahren Erfahrungen aus der Warte des Pächterpaares, der Landwirtschaftlichen Schule und der Bauern aus ?
Die Anfrage von Landrat Daniel Wyss betrifft weitgehend die Bewirtschaftung resp. Verpachtung dieses Staatsbetriebes.
Die Fragen 2-6 wurden im Wesentlichen durch das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain (LZE) mit Mitbericht vom 28. Februar 2000 beantwortet.
II.
Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
1. Wäre für einen Stallneubau und die Umnutzung der 1990/91 neu sanierten Ställenicht eine Vorlage oder wenigstens eine Information an den Landrat notwendig und wichtig gewesen ?
Da der geplante Freilaufstall als Neubau konzipiert ist, werden praktisch keine sanierten Stallungen oder Gebäudeteile tangiert. Das Projekt wurde an den Sitzungen der Berufsbildung- und Aufsichtskommissions Land- und Hauswirtschaftliche Schulen Ebenrain vom 3. Mai und 8. November 1999 (Präsident Herr Regierungsrat E. Straumann) aus Varianten ausgewählt und sanktioniert. Die Kosten für das vorliegende Projekt liegen im Kompetenzbereich des Regierungsrates.
2. Wie hoch waren die Umbaukosten 1990/91 ? Wie hoch sind die Kosten für den erneuten Umbau und Neubau im Gutsbetrieb Ebenrain in diesem Jahr ? Wie lässt sich der erneute Um- und Ausbau betriebs- und volkswirtschaftlich rechtfertigen ?
Die baulichen Sanierungen beliefen sich gemäss Schlussabrechnung vom 3. Juli 1995 auf Fr. 1,55 Mio. inkl. Fr. 230 000.-- Bundessubventionen. Darin waren die in der Antwort zu Punkt 3b aufgeführten Gebäude und Anlageteile enthalten.
Der Kostenvoranschlag für das geplante Projekt beläuft sich auf Fr. 450 000.-- inkl. Umgebungsarbeiten und LZE-besucherspezifischen Baumassnahmen.
Der Gutsbetrieb des Landw. Zentrums Ebenrain ist einer von drei Landwirtschaftsbetrieben im Verwaltungsvermögen des Kantons Basel-Landschaft. Nebst dem Ebenrain handelt es sich um die Betriebe Arxhof in Niederdorf und Wildenstein in Bubendorf. Ein weiterer Betrieb befindet sich im Finanzvermögen, es ist dies der Humbel in Waldenburg. Auf allen diesen Betrieben wird das Milchvieh in Anbindeställen gehalten. Dies ist nicht mehr zeitgemäss:
- Gemäss eidg. Tierschutzgesetz (in Kraft seit 1. Juli 1981) ist es verboten, Rindvieh dauernd angebunden zu halten. Da die Tiere regelmässig geweidet oder in den Laufhof ausgelassen werden müssen, hat diese Bestimmung in einem Anbindestall einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand zur Folge.
- Von der BIO Suisse (Vereinigung Schweizer Bio-Landbauorganisationen) wird für Biobetriebe die Gruppenhaltung - d.h. die Haltung in einem Laufstall - ausdrücklich empfohlen.
- Laufställe mit eingestreuten Liegeflächen erfahren durch das Förderprogramm BTS ("Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme") des Bundes eine besondere finanzielle Förderung.
- Viele Landwirte haben den Schritt zum Laufstall bereits vollzogen. Neubauten werden seit einigen Jahren fast ausschliesslich als Laufstall ausgeführt.
Der Gutsbetrieb Ebenrain sollte Vorbild sein für die übrigen Betriebe der Region und auch für die übrigen Betriebe im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft. Er kann dies aber nur, wenn Stallsystem und Tierhaltung heutigen und zukünftigen Anforderungen entsprechen.
3. Hat der Kanton seit 1991 für den Ebenrain wesentlich mehr Land zugepachtet oder führt der Um- und Ausbau zu einer unökologischen Intensivierung des biologisch geführten Betriebes? War der Umbau des Milchviehstalles (neue Läger, neue Melkanlage, neue Milchkammer etc.) 1991 eine Fehlplanung?
a) Die landw. Nutzfläche und die Intensität der Viehhaltung haben sich auf dem Gutsbetrieb Ebenrain wie folgt entwickelt:
Jahr
|
landw.
Nutzfläche ha |
Hauptfutter-
fläche (HFF) ha |
Grossvieh-
einheiten GVE |
Intensität
ha HFF/GVE |
1992
1995 |
27.9
28.1 |
20.7
21.6 |
24.7
25.3 |
0.84
0.85 |
2001-2005
ab 2006* |
32.2
34.5 |
27.6
29.9 |
35.0
35.0 |
0.79
0.85 |
*) mit futterbaulicher Nutzung der wegen der Umfahrung Sissach bis ca. 2006 stillgelegten Fläche von 2.35 ha
Die landw. Nutzfläche in Eigentum des Kantons Basel-Landschaft ist über die Jahre stabil geblieben. Das Wachstum erfolgte über zugepachtete Flächen. Ab 2006 wird die Intensität der Viehwirtschaft mit 0.85 ha Hauptfutterfläche pro Grossvieheinheit wieder genau gleich gross sein wie vor dem Bau des Laufstalles. Die Überprüfung des gesamtbetrieblichen Nährstoffhaushaltes hat ergeben, dass der zukünftige Tierbestand keine unökologische Belastung der Nutzflächen zur Folge hat.
b) In die ca. 1991 erfolgte Sanierung wurden folgende Gebäudeteile einbezogen: Wohnhaus inkl. Zwischenbau, Remise, Ökonomiegebäude (Gärfuttersilos, Greiferanlage, Heubelüftung mit Sonnenkollektor, Rindviehstall mit Milchkammer und Rohrmelkanlage), Zuchtschweinestall und Hühnerstall. Weiter wurden eine neue Güllengrube und eine Hocheinfahrt erstellt. Auf den ursprünglich vorgesehenen Einbau einer mechanischen Entmistung im Grossviehstall wurde verzichtet.
Von all diesen Investitionen kann zukünftig einzig der Rindviehstall mit Milchkammer und Rohrmelkanlage nicht mehr im ursprünglichen Sinn genutzt werden. (Neue Nutzung siehe Antwort zu Frage 4). Die seinerzeitigen Umbaukosten für diese Bauteile betrugen weniger als Fr. 100 000.--, wovon noch die als Occasion veräusserbare Milch-Absauganlage in Abzug gebracht werden kann. Sämtliche übrigen Investitionen sind auch nach dem Bau des Laufstalles vollumfänglich nutzbar.
4. Wurden auch Umbauvarianten für einen Laufstall in bescheidenerem finanziellen Rahmen und unter Einbezug der bestehenden Stallgebäude geprüft?
Im Rahmen der Projektierung wurden unter Einbezug der Kosten verschiedene Konzepte und Standorte geprüft. Von Anfang war klar, dass nur eine tierfreundliche Lösung mit möglichst guter Nutzung der vorhandenen Bausubstanz in Frage kommt. Die gewählte Variante weist folgende Vorteile auf:
- einfacher Bauvorgang
- angemessene Kosten
- gute Arbeitsbedingungen für Bewirtschafter
- Weiterverwendung des grössten Teils der vorhandenen Bausubstanz
- "Showeffekt" für das nichtlandwirtschaftliche Publikum
- Erweiterungsmöglichkeit gegen Süden
- Bezüglich Tierfreundlichkeit, Baukonzept und Kosten ist das Projekt mit dem vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau empfohlenen Minimalstall für Milchvieh (sogenannter "Landschaftsstall") vergleichbar.
Der heutige Stall wird zukünftig zu einem grossen Teil als Aufzucht-, Kälber- und Krankenstall genutzt und ist damit gut ins Projekt integriert.
5. Führt der Neubau am geplanten Ort nicht zu einer wesentlichen Abwertung des gesamten, recht harmonischen Ebenrain-Komplexes und zu einer Wertverminderung des bestehenden Pächterwohnhauses?
Die Überbauug des heutigen "Pflanzplätzes" stellt sicher ein Eingriff in das Gesamtbild der Anlage dar. Allerdings sind Bauvolumen und Bauhöhen nicht derart gross, dass die Wohnqualität im Pächterwohnhaus darunter leiden müsste. Die Nähe des Stalles zum Wohnhaus ist aus der Sicht des Bewirtschafters nicht nachteilig und auf Landwirtschaftsbetrieben durchaus üblich.
Als Variante wurde auch die Machbarkeit eines Neubaus mit Standort nördlich des heutigen Hofes im Bereich des bestehenden Blumenfeldes geprüft. Nach Rücksprache mit der kantonalen Denkmalpflege und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrkosten musste dieser Standort aber verworfen werden.
6. Wie lässt sich die bei der Verpachtung als Argument geführte Sparpolitik und Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung mit einem kompletten Neu- und Ausbauprojekt auf Kosten des Kantons vereinbaren? Ist die Verpachtung wirklich ein Erfolg? Wie sieht die Bilanz nach 1 1/2Jahren Erfahrungen aus der Warte des Pächterpaares, der Landwirtschaftlichen Schule und der Bauern aus?
a) Die Sanierung des Gutsbetriebes Ebenrain wird eine Erhöhung des Pachtzinses zur Folge haben. Die Pächterfamilie Doris und Ruedi Hirsbrunner ist bereit, diese zusätzliche finanzielle Belastung auf sich zu nehmen und damit die Kosten der Sanierung im Rahmen der von den gesetzlichen Bestimmungen her gesetzten Grenzen mitzutragen.
b) Bezüglich Erfolg der Verpachtung verweisen wir auf die Medieninformation der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion vom 27. Januar 2000 (Auszug): "Der Landwirtschaftsbetrieb des Ebenrains ist seit einem Jahr verpachtet. Der Start ist gut gelungen: Das Pächterehepaar und das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain sind mit der bisherigen Zusammenarbeit rundum zufrieden."
Liestal, 21. März 2000
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin