2000-42
Landrat /
Parlament
Interpellation von Juliana Nufer: "Schlackentransport" in die KELSAG durch das AIB verärgert das ansässige Gewerbe im Laufental
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Juliana Nufer, FDP
Eingereicht: 10. Februar 2000
Nr.: 2000-042
Folgender Sachverhalt: Ab Januar 2000 wird die Schlacke der Kehrichtverbrennung (KVA)Basel in der Deponie der KELSAG in Liesberg entsorgt. Der Transport erfolgt von der KVA mit der Bahn nach Liesberg-Station. Von dort muss die Schlacke via Strassentransport auf die Deponie Liesberg transportiert werden. Dieser Transportauftrag wurde durch ein öffentliches Submissionsverfahren ausgeschrieben. Adressiert war die Ausschreibung "an die Transportfirmen". Der Teilauftrag Strassentransport wurde - aufgrund der eingegangenen Angebote - an das AIB vergeben. Bekanntlich besteht zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine Vereinbarung über die Abfallentsorgung. Es handelt sich unbestrittenermassen um eine gemeinschaftliche Aufgabe der beiden Kantone. Der Kanton Basel- Landschaft ist somit de facto Mitauftraggeber und als solcher kann (sollte) er nicht zugleich Auftragnehmer sein. Dies zumindest dann nicht, wenn man öffentliche Ausschreibungen nicht zur Farce verkommen lassen will.
a)
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Glaubt der Regierungsrat, dass das AIB - unter Würdigung meiner vorstehenden Argumentation - rechtmässig als Bewerber an der Ausschreibung teilgenommen hat.
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b)
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Sieht der Regierungsrat in Bezug auf die Bestimmungen des Submissionsgesetzes und der Abfallvereinbarung keine rechtlichen Probleme.
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c)
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Kann der Regierungsrat auftragsrelevante Absprachen unter den beiden Ämtern mit Sicherheit und glaubwürdig ausschliessen?
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d)
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Kann der Regierungsrat garantieren, dass durch die Teilnahme des AIB den privaten Transportfirmen bei der Vergabe keine Nachteile entstanden sind.
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e)
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Kann der Regierungsrat, angesichts des ausserordentlich tiefen Vergabepreises, staatliche Quersubventionierungen ausschliessen?
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f)
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Ist es richtig, dass das AIB ein neues, unübliches Gefährt (Traktor + Anhänger) kaufen/leasen musste, weil kein eigenes Personal mit LKW-Führerausweis zur Verfügung steht?
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g)
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Ist es richtig, dass das AIB die vorgesehene Transportinfrastruktur nicht termingerecht zum 1. Januar 2000 bereitstellen konnte und als Übergangslösung auf eine Laufentaler Transportfirma zurückgreifen musste?
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Ich danke der Regierung für die schriftliche Stellungnahme.
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