2000-41
Landrat / Parlament
Interpellation von Esther Aeschlimann-Degen: Kostenverschiebung zu Lasten der Krankenversicherer
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Esther Aeschlimann-Degen, SP-Fraktion
Eingereicht: 10. Februar 2000
Nr.: 2000-041
Gemäss den Berechnungen der Krankenkassen übernahmen Bund und Kantone 1992 rund 18 Prozent der Gesundheitskosten - 1997 waren es noch 14,8 Prozent. In der gleichen Periode stieg der Anteil der Krankenversicherer, das heisst der KrankenkassenprämienzahlerInnen, von 42 auf 48 Prozent. Sogar in absoluten Zahlen waren die von den Kantonen und Gemeinden übernommenen Kosten 1997 geringer als 1992. Die Krankenversicherer hingegen bezahlten 1997 rund 5 Mrd. Franken mehr als 1992. Es hat also in diesen Jahren eine eindeutige Verschiebung der Kosten zu Lasten der Krankenkassenprämienzahler und - zahlerinnen stattgefunden. Nach Inkrafttreten des KVG im Jahre 1996 hat sich diese Entwicklung fortgesetzt.
1998 haben die Krankenpflegekosten der obligatorischen Krankenversicherung um fast 7 Prozent zugenommen. Die Leistungen der Versicherer sind gestiegen, ebenso die Krankenkassenprämien (mit Berücksichtigung der Prämienverbilligung). Dass die Defizite der Krankenkassen trotzdem im Rahmen blieben, dafür haben weitere steigende Eigenleistungen der PrämienzahlerInnen gesorgt. Vor allem wegen der Anhebung der ordentlichen Franchise von 150 auf 230 Franken und der ersten Stufe der Wahlfranchise von 300 auf 400 Franken stieg die Kostenbeteiligung der Versicherten 1998. Demgegenüber wird der Anteil, den die Kantone an den Gesundheitskosten tragen immer kleiner.
Auch im Kanton Basellandschaft zeichnet sich dieser Trend deutlich ab. Das Kantonsspital Liestal weist seit 1994 einen steigenden Aufwand und entsprechend steigende Erträge aus. Der Staatsbeitrag bleibt der gleiche, von 1997 auf 1998 ist er um rund 1,4 Mio. Franken gesunken. Aehnlich sieht es bei den anderen Kantonsspitälern aus.
Ich bitte den Regierungsrat höflichst um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Kann davon ausgegangen werden, dass der Kanton heute einen geringeren Teil der Gesundheitskosten finanziert als 1992, bzw. als 1996 - vor Inkrafttreten des KVG ?
2. Wie hoch, in absoluten Zahlen und in Relation zu den kantonalen Gesundheitskosten, ist der Kantonsanteil vor, bzw. nach Inkrafttreten des KVG ?
3. Wie haben sich mit dem System der Krankenkassenprämienverbilligung nach KVG die Kosten für den Kanton verändert ? (im Vergleich zu den Beiträgen an die Prämien für alle KantonseinwohnerInnen).
4. Hat, nach der Einschätzung des Regierungsrates, in den vergangenen Jahren eine Kostenverschiebung vom Kanton zu Lasten der KrankenkassenprämienzahlerInnen stattgefunden ?
5. Kann man sagen, dass der Kanton auf Kosten der Krankenversicherer/der Versicherten spart ?
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