2000-38

Landrat / Parlament


Postulat von Peter Degen: Erwerbsersatz für Hilfs- und Feuerwehreinsätze in der Nacht



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Peter Degen, SD-Fraktion

Eingereicht: 10. Februar 2000


Nr.: 2000-038





Die Feuerwehren im Baselbiet sind im Umbruch. Auch bei den Ortsfeuerwehren ist in den letzten Jahren der Bestand massiv verkleinert und spezialisiert worden. Entsprechend müssen viele Feuerwehrleute mehr Pikett- und Einsatzdienste leisten. Zunehmend sind auch Nachteinsätze jederzeit möglich und Pflicht. Vor allem nach einem Einsatz zwischen 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr ist aber eine Erholungsphase (Schlafen) für viele Feuerwehrangehörige nicht mehr möglich. Sofern der Arbeitgeber nicht eine grosszügige Dispenslösung anbietet, muss trotz Müdigkeit und entsprechend erhöhter Unfallgefahr, die Arbeit am Arbeitsplatz wieder aufgenommen und/oder die fehlende Zeit durch Ferien und/oder Zeiteinzug kompensiert werden.

Da die Öffentlichkeit aber ein grundsätzliches Interesse an qualifizierten wie motivierten Feuerwehren hat, wäre eine Erwerbsersatzlösung für Nachteinsätze im Sinne einer Zeitkompensation bei der ordentlichen Arbeitszeit wünschbar.




Ich bitte daher den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten


in welchen Fällen eine Arbeitszeitkompensation, im Sinne einer Erwerbsersatzlösung für Hilfs- und Feuerwehreinsätze während der Nachtzeit (ab 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr), für Mitglieder von freiwilligen Ortsfeuerwehren möglich wäre?


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