2000-36


Wirkungsorientiertes Verwaltungshandeln muss, um Aussicht auf Erfolg haben zu können, in der Umsetzungsphase von einem nachhaltigen Kulturwandel begleitet werden. Dieser Kulturwandel ergibt sich nicht von alleine. In der Fachdiskussion wird befürchtet, dass der Wandel nebst anderen Ängsten eine ethische Verunsicherung bei den Beschäftigten auslösen kann. Mit der Dezentralisierung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, neuen Führungsprinzipien und veränderten Strukturen werden die individuellen Handlungsspielräume erweitert. Ehemals einheitliche, verinnerlichte und automatisch tradierte Verhaltensstandards des öffentlichen Dienstes sind einem beschleunigten Zerfall ausgesetzt. Typische Fragestellungen neuerer Ansätze der Verwaltungsethik sind z.B.: An welchen ethischen Massstäben soll sich komplexes Entscheiden in erweiterten Handlungsspielräumen orientieren? Gilt die Loyalität der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in letzter Instanz den Vorgesetzten bzw. "Vorgenetzten" oder der Öffentlichkeit? Wie können in konkreten Entscheidungssituationen klassische Werte der Verwaltung (z.B. Amtsverschwiegenheit, Gerechtigkeit, Hierarchiedenken) mit neuen Werten wie Transparenz, Effizienz und Effektivität in Einklang gebracht werden? (vgl. den Bericht "Ethik im öffentlichen Dienst" in: Bundesblatt Nr. 1 vom 11.01.00, S. 29ff.).

Für die Beschäftigten der Baselbieter Verwaltung, die zweifellos wichtigste und letztlich verlässlichste Ressource im Bereich öffentlicher Aufgabenerfüllung, existiert aktuell kein Personalleitbild. Ein solches ist (nicht nur) für die Aufnahme eines Verhaltenskodexes das angemessene Gefäss. Darin können auch Personal- und Team-Förderungs- bzw. Entwicklungsstrategien aufgenommen werden. Ein Personalleitbild bildet solcherart ein wichtiges und in einem modernen Verwaltungsverständnis unverzichtbares Führungsinstrument. Mit einem Personalleitbild kann Vertrauen und Rechtssicherheit geschaffen werden, intern wie extern. Unterstützt mit Schulungen und Führungskursen und flankiert mit Orientierungsveranstaltungen für Neueintretende ist ein Leitbild in hohem Masse geeignet, zur "Corporate Identity" der kantonalen Verwaltung einen gewichtigen Teilbeitrag zu leisten.


Der Zeitpunkt ist günstig und richtig: Die Regierung schickt sich derzeit an, Massnahmen zur Weiterführung des Projektes "Wirkungsorientierte Verwaltungsführung" zu definieren. Eine wichtige Teilmassnahme bildet die Bearbeitung der aufgeworfenen Fragestellungen zum Thema Verwaltungsethik im Rahmen eines "bottom-up" zu entwickelnden Personalleitbildes unter Einbezug der Betroffenen, Beteiligten und Verbänden..


Ich lade den Regierungsrat gestützt auf § 35 Abs. 1 lit. b Landratsgesetz ein, für die Beschäftigten der kantonalen Verwaltung und - soweit zweckmässig - ihrer Nebenbetriebe ein zeitgemässes Personalleitbild zu schaffen, welches insbesondere den mit dem wirkungsorientierten Verwaltungshandeln verbundenen Fragestellungen gebührend Rechnung trägt.



Back to Top