2000-35

Landrat / Parlament


Postulat von Esther Aeschlimann-Degen: Abgeltung der teilstationären und ambulanten Leistungen entsprechend den stationären



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Esther Aeschlimann-Degen, SP-Fraktion (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner: Abt, Bloch, Brassel, Chappuis, Fuchs, Halder, Hilber, Jäggi, Krähenbühl B., Laube, Nussbaumer, Plattner, Portmann, Rudin K., Rudin Ch., Schild, Schmied, Stöcklin, Ziegler (19))

Eingereicht: 10. Februar 2000


Nr.: 2000-035





Bekanntlich ist es im Interesse der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wünschbar, dass Verlagerungen vom stationären zum ambulanten Bereich stattfinden.

In den basellandschaftlichen Kantonsspitälern zeichnet sich die Entwicklung vom stationären zum ambulanten Patienten deutlich ab.


Im Sommer 1995 wurde am Kantonsspital Liestal eine Tagesklinik eröffnet. Die Anzahl Patienten und Patientinnen hat sich innert dreier Jahre fast verdoppelt. 1998 wurden über 2000 PatientInnen tageschirurgisch betreut.


Die Spitalkosten und auch die Gesamtgesundheitskosten lassen sich mit Behandlung und Betreuung im ambulanten/teilstationären Bereich deutlich reduzieren. Eine gewisse Verschiebung vom stationären zum ambulanten Bereich ist wünschenswert und sollte unterstützt werden.


Bezüglich der Abgeltung müssten jedoch die finanziellen Anreize verbessert werden. Die Krankenversicherer haben im ambulanten Bereich 100% der Kosten zu tragen, im stationären aber nur maximal 50%. Der teilstationäre Bereich, z.B. der Betreuungsaufwand im Anschluss an die Behandlung/Operation muss analog der ambulanten Patientenschaft verrechnet werden.


Diese ungleichartige Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen führt zu unerwünschten Wettbewerbsverzehrungen. Die Nutzung von Synergieeffekten zwischen stationärem und ambulantem Bereich ist für die Krankenversicherer nicht interessant.


Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung, Art. 49 Tarifverträge mit Spitälern, Abs. 5, ist festgehalten: Die Vertragspartner vereinbaren die Vergütung bei ambulanter Behandlung und bei teilstationärem Aufenthalt.


Der Kanton hat bezüglich neuer Abgeltungsmodelle Gestaltungsspielraum und er sollte ihn nutzen.




Ich bitte den Regierungsrat höflichst, folgende Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer Landratsvorlage darüber zu berichten.


- Die ambulanten und teilstationären Leistungen der Basellandschaftlichen Kantonsspitäler sind im Bereich der Grundversicherung im gleichen (bzw. ähnlichen) Ausmass vom Kanton zu subventionieren wie die stationären Leistungen.


- Für die Privatspitäler im Kanton Baselland sollen neue Abgeltungsmodelle der Kostenbeteiligung des Kantons im Grundversicherungsbereich vorgeschlagen werden - Kostenbeteiligung im ambulanten/teilstationären Bereich ähnlich dem stationären.


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