2000-31

Landrat / Parlament


Dringliches Postulat von Esther Maag: Multiplex-Kino in Pratteln



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Esther Maag, Grüne

Eingereicht: 10. Februar 2000


Nr.: 2000-031





Auf dem Buss-Parkplatz in Pratteln soll nach amerikanischem Vorbild ein "Entertainment-Center" mit einem Mulitplex-Kino, drei bis vier Restaurants und einem Bowling-Center entstehen - und dies, obwohl vergleichbare Kino-Projekte in Deutschland kaum mehr rentieren...

Das Angebot an Kinoplätzen in der Region soll in den nächsten Jahren mehr als verdoppelt werden - und dies bei rückläufigen BersucherInnenzahlen, (was zwangsläufig zu Betriebsschliessungen bei gewachsenen Strukturen führen wird ...).


Der Gemeinderat Pratteln hat es mit dem Hinweis auf vermeintliche (bis jetzt hat sich jedenfalls die Firmen-Neuansiedlungen nicht rentiert, im Gegenteil, einige haben gar Steuerermässigung erhalten...) Steuereinnahmen abgelehnt, das Projekt einem Quartierplan-Verfahren zu unterstellen, obwohl er vom Amt für Raumplanung darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass ein solcher bei einem Bauvorhaben dieser Grösse unumgänglich ist.


Das Amt für Raumplanung schreibt: "Es kann angenommen werden, dass das Projekt mit seinem relativ breiten Konsumangebot hauptsächlich auf ein Publikum mit individualverkehr ausgerichtet ist, was auch die überdimensionierte Anzahl der geplanten Parkplätze belegt. Der VCS führt in seiner Beschwerde aus: Und dies nota bene in einem stark luftbelasteten Gebiet, in welchem gemäss LRV und Kant. Massnahmeplan Luft spezielle Reinhalteanstrengungen erforderlich sind."


Vom Gesetz her ist es zudem klar, dass das Projekt dem Regierungsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung untersteht, wobei anzumerken ist, dass das bestehende Strassennetz bereits die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreicht hat. Auch die Berechnung der Parkplatz-Zahl von ca. 650 ist höchst fraglich, zudem lufthygienisch problematisch und somit einer Ueberprüfung zu unterziehen.


Und last not least werden auch die Lärmschutzverordnungen nicht eingehalten.


Aufgrund dieser höchst problematischen Ausgangslage empfiehlt das Amt für Raumplanung das Projekt zu überprüfen, bzw. zu redimensionieren. Der vorgesehene Projektablauf im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird als unzweckmässig und im Hinblick auf die fehlende Mitsprache der Bevölkerung als höchst fragwürdig erachtet" (was auch bereits in einer dringlichen Interpellation des ER's Pratteln zur Sprache kam).


Wir bitten den Regierungsrat deshalb, er möge prüfen und da-rüber berichten,


1. ob das Bauprojekt gemäss §51 RBG nicht klar der Quartierplanpflicht zu unterstellen sei.


2. ob er die Baubewilligung nicht ohnehin verweigern muss, weil das Projekt gegen das eidgenössische und kantonale Umweltrecht, sowie gegen das Bau- und Planungsrecht verstösst.


3. inwieweit sich das Projekt redimensionieren lässt.


4. inwieweit er Auflagen erlassen kann, damit den vom Amt für Raumplanung und den von den Beschwerdeführern (u.a. VCS, IG Hohenrain-Quartiere) aufgelisteten Punkten Rechnung getragen werden kann.


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