Ziel
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-030 vom 8. Februar 2000
Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
6. Das Gesamtkonzept
Die Schlussfolgerungen aus dem Variantenvergleich mit den Vorhaben Ableitungskanal , Aufhebung ARA Birs 1 und Massnahmen auf der ARA Birs 2 sind zwingend. Weshalb wird denn im Rahmen dieser Landratsvorlage nicht bereits entschieden, die Mittel für alle Aktivitäten zu beantragen? Drei Gründe sprechen für eine gestaffelte Krediterteilung.
1. Mit dem - vom Projektierungsstand her -möglichen schnellen Bau des Ableitungskanales als erste dieser drei Vorhaben wird die prekäre Wasserqualität der Birs unterhalb der ARA Birs 2 schlagartig markant verbessert. Der Bau des Ableitungskanals schafft zudem Voraussetzungen für weitere Verbesserungen :
- Mit der besseren Wasserqualität wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um den Birsunterlauf auch für die weiteren Nutzungen aufzuwerten;
- Mit dem Bau der Ableitung bietet sich ferner die einmalige Chance, bestehende Werkleitungen auf basellandschaftlicher Seite der Birs zusammen mit diesem Kanal aus dem Birsvorland zu verlegen und damit Raum zu schaffen für eine Gestaltung der Birs, welche den Bedürfnissen von Mensch, Flora und Fauna besser Rechnung trägt und kostengünstiger realisiert werden kann;
- Mit dem Bau der Ableitung kann die Sanierung der problematischen Abwassersituation am Birskopf kostengünstiger ausgeführt werden;
- Die Problematik der Mischwasserentlastungen der Gemeinde Birsfelden, durch welche bei Regenwetter Birswasser in die Kanalisation zurückläuft, kann gelöst werden;
- Der Ableitungskanal bildet eine unabdingbare Voraussetzung für die weiteren Massnahmen an den Kläranlagen, ohne jene zu präjudizieren. Bauliche Aktivitäten auf der ARA Birs 2 können nur bei Vorhandensein des Ableitungskanales kostengünstig und ohne Beeinträchtigung der Birs überhaupt realisiert werden.
2. Eine Kläranlage bildet immer integraler und wichtiger Bestandteil der Siedlungsentwässerung. Im Sinne eines umfassenden Gewässerschutzes müssen jedoch neben der eigentlichen Abwasserbehandlung (bei Trockenwetter) auch Massnahmen bei andern Teilbereichen der Siedlungsentwässerung in Betracht gezogen werden.
Abb. 11 Schematische Darstellung der Siedlungsentwässerung mit Abwasserproduzenten, Kanalisationsnetz und Sonderbauwerken, Abwasserreinigungsanlagen und Gewässer
Abb. 11 gibt eine Übersicht über das Einzugsgebiet einer ARA und zeigt dessen Stellung im Wasserkreislauf. Die einzelnen Teilbereiche, welche die Qualität des Gewässers und des Grundwassers beeinflussen, sind die Abwasserreinigungsanlagen sowie das Kanalisationsnetz mit seinen Sonderbauwerken (Mischwasserentlastungen, Mischwasserklärbecken). Bei der Siedlungsentwässerung sind namentlich zu erwähnen
- die Vermeidung von abfliessendem Regenwasser durch die Förderung wasserdurchlässiger Oberflächen
- die Versickerung von anfallendem Dach- und Platzwasser
- die Anordnung von Trennsystemen wo sinnvoll
und schliesslich
- die sogenannte Mischwasserbehandlung durch den Bau entsprechender Mischwasserklärbecken.
Die Mischwasserproblematik und das Herausschälen von Lösungen mit dem besten Kosten-/Nutzenverhältnis können nur im Rahmen der zur Zeit in Arbeit befindlichen generellen Entwässerungsplanung auf Stufe Gemeinde und der regionalen Entwässerungsplanung auf Stufe Kanton ermittelt werden. Das Konzept der Mischwasserbehandlung muss also erst noch erarbeitet werden .
3. In Abhängigkeit des Konzeptes für die Mischwasserbehandlung ist die geplante Aufhebung der ARA Birs 1 vertieft zu studieren. Die ARA Birs 2 mit Ableitung in den Rhein muss gemäss Vorgaben von Bund und Aufsichtsbehörde lediglich Kohlenstoff abbauen können. Eine Filtration ist nicht notwendig. Dafür reichen die heutigen Volumina. Hingegen stehen Erhaltungsmassnahmen an. Ob die Anlage zur Stickstoffelimination ausgebaut werden soll - mit entsprechender Kostenbeteiligung des Bundes - muss noch näher bezüglich Kosten (Aufwand, Bundesbeitrag) und Nutzen (ökologische und betriebliche Aspekte) geprüft werden. Fest steht bereits heute, dass diese Zusatzabklärungen den Entscheid bezüglch Ableitungskanal nicht beeinflussen. Die nötigen Massnahmen an den ARAs sind also erst noch vertieft zu klären .
Das Gesamtkonzept der Abwassersanierung an der Birs wird somit die Elemente gemäss Abb. 12 enthalten.
Ziel |
Massnahmen | Planung | Bau | |
Verbesserung der Gewässerqualität im Bereich regionaler Kläranlagen | - Bau Ableitungskanal von der ARA Birs 2 zum Rhein und Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt | 98/99/ 2000 |
2001/02 | |
- Ausbau der ARA Birs 2 nach Massgabe von Vorgaben von Bund und Aufsichtsbehörde und in Übereinstimmung mit Massnahmen an der ARA Birs 1 (hier steht für die Trockenwettersituation die Aufhebung im Vordergrund) | 2000/01/02 | 03/04/05 | ||
- Siedlungsentwässerung | ||||
- Vermeiden - Versickern - Trennen |
GEP (Gemeinden) |
...99/2000/01... |
laufend |
|
- Mischwasserbehandlung REP | 2000/01/02 | ab 2003 |
Abb. 12 Gesamtkonzept Abwassersanierung Birstal
Mit dem raschen Bau der Ableitung von der ARA Birs 2 zum Rhein und den gleichzeitig zu realisierenden Projekten
- Verbesserung Abwassersituation Birskopf
- Verbesserung Mischwassersituation Birsfelden
- Birsrevitalisierung
werden die gesteckten Ziele für den untersten Flussabschnitt rasch und kostengünstig erreicht.
Die Ableitung mit den flankierenden Massnahmen stellt somit ein erster Schritt hin zur Gesundung der Birs dar und präjudiziert in keiner Art und Weise die später zu realisierenden Massnahmen in den Einzugsgebieten und auf den Kläranlagen.
Mit diesem zeitlich gestaffelten Vorgehen wird somit Zeit gewonnen für vertiefte Abklärungen in den Bereichen
- Siedlungsentwässerung
- Regionale Entwässerungsplanung
- Abwasserreinigung
Bei der Siedlungsentwässerung geht es um die Fertigstellung der generellen Entwässerungsplanung (GEP) auf Stufe Gemeinden und auf Stufe Kläranlagen (ARA-GEP). Darauf basierend kann das Konzept der Mischwasserbehandlung ausgearbeitet und schrittweise und laufend realisiert werden.
Im regionalen Entwässerungsplan (REP) sind alle gewässerbezogenen Belastungen und Ansprüche (vergl. Abb. 13) zu ermitteln, zu bewerten und in einem langfristigen und aufeinander abgestimmten Konzept darzustellen. In einem iterativen Prozess sind einzelne Elemente des regionalen Entwässerungsplanes und des generellen Entwässerungsplanes ebenfalls aufeinander abzustimmen.
Abb. 13 Die Elemente der regionalen Entwässerungsplanung
Bei der Abwasserbehandlung im Birstal geht es darum, in Abhängigkeit des Konzeptes für die Mischwasserbehandlung die Aufhebung der ARA Birs 1 noch näher zu studieren.
Ferner ist im Zusammenhang mit den anstehenden Erhaltungsmassnahmen auf der ARA Birs 2 und in Abhängigkeit der Massnahmen auf der ARA Birs 1 mit dem Bund und der Aufsichtsbehörde der Ausbaugrad und Reinigungsgrad der Anlage festzulegen und darauf abgestützt das entsprechende Projekt auszuarbeiten.
All diese Abklärungen brauchen noch Zeit; wertvolle Zeit die nicht ungenutzt verstreichen soll. Das was jetzt getan werden kann und wofür die nötigen Abklärungen haben durchgeführt werden können, soll jetzt getan werden: Der Ableitungskanal von der ARA Birs 2 zum Rhein sowie die in diesem Zusammenhang kostengünstig zu realisierende Revitalisierung der Birs.