Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals von der ARA Birs 2 in Birsfelden (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-030 vom 8. Februar 2000
Landratsbeschluss (Entwurf)
Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für den Neubau des Ableitungskanals von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein erforderliche Verpflichtungskredit von brutto Fr. 10'212'500.-- (inkl. MwSt.) zulasten Konto 2341.501.52.115 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 1999 werden bewilligt.
2. Die Investitionen gemäss Punkt 1 sind bei der Berechnung des Vermögensaufbaus der Industriellen Betriebe Baselland (IBBL) AG zu berücksichtigen.
3. Der für die Revitalisierung der Birs (Anteil BL) im Abschnitt ARA Birs 2 bis Brücke Zürcherstrasse erforderliche Verpflichtungskredit von brutto Fr. 4'340'850.-- (inkl. MwSt.) zulasten Konto 2316.501.90.016 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 1999 werden bewilligt.
4. Soweit für die Ausführung der Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte in Grund und Boden sowie Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 1 das Enteignungsverfahren durchzuführen.
5. Die Ziffern 1 und 3 dieses Beschlusses unterstehen, gestützt auf § 31, Ziff. 1b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 2 der fakultativen Volksabstimmung.
Fussnoten: