2000-030_9.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-030 vom 8. Februar 2000


Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





9. Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren

Die im November 1999 durchgeführte Vernehmlassung bei den an die Birs anstossenden Gemeinden Arlesheim, Birsfelden, Münchenstein, Muttenz und Reinach, bei den Werken, Fischerei- und Umweltorganisationen sowie beim Baudepartement Basel-Stadt zeigt ein durchwegs positives Echo.


Die Gemeinde Münchenstein unterstützt vollumfänglich die in der Landratsvorlage vorgesehenen Massnahmen. Da die mit der Realisierung des ersten Schrittes (Ableitungskanal) erzeugte Verbesserung der Birswasserqualität auf die Birs in Münchenstein noch keine Auswirkung zeitige, sollen diesem ersten Schritt unbedingt die im Rahmen des Gesamtkonzeptes vorgesehenen weiteren Schritte folgen. Die Gemeinde Arlesheim erachtet die geplanten Massnahmen als sinnvoll und begrüsst insbesondere, dass nicht nur die Wasserqualität des Unterlaufes der Birs verbessert, sondern gleichzeitig auch dieser Bereich des Flusses revitalisiert wird. Das Projekt stelle eine ideale Kombination zwischen Massnahmen des Gewässerschutzes und des Naturschutzes dar. Gleichzeitig werde der Naherholungswert des sanierten Gebietes gesteigert. Auch die Gemeinde Birsfelden zeigt sich mit den Massnahmen, wie sie in der Landratsvorlage vorgeschlagen werden, einverstanden. Der Gemeinde Reinach scheint das Projekt ebenfalls sinnvoll. Sie fragt sich jedoch, ob eventuell der Ableitungskanal dann nicht notwendig wäre, wenn aufgrund von zukünftig verschärften Einleitbedingungen die ARA Birs 2 ausgebaut werden müsste. Hierzu ist zu bemerken, dass bei einer Einleitung der gereinigten Abwässer in die Birs ein Ausbau dieser Anlage auf Stickstoffabbau und Filtration erforderlich wäre. Allein die Jahreskosten für eine Filtration liegen höher als diejenigen einer Ableitung in den Rhein. Kommt dazu, dass auch die Einleitung von wesentlich besser gereinigtem Abwasser in die Birs in jedem Fall problematisch ist, da der schwache Vorfluter in geruchlicher und bakteriologischer Hinsicht gleichwohl nie den Anforderung wird entsprechen können. Die Ableitung des gereinigten Abwassers in den Rhein stellt somit die ökonomisch wie ökologisch beste Lösung dar.


Die involvierten Werke sind mit der vorgeschlagenen Kostenteilung einverstanden. Der kantonale Fischereiverband ist begeistert vom Projekt und bedankt sich für der Möglichkeit der Mitwirkung. Pro Natura Baselland bedankt sich für das vorbildliche Projekt und hat noch Anregungen zur definitiven Wahl der Linienführung des Ableitungskanals und zur Materialwahl bei den Revitalisierungsmassnahmen. Beides soll in der Phase Detailprojektierung näher geprüft werden. Das Baudepartement Basel-Stadt unterstützt das Vorhaben, bedankt sich für die Möglichkeit der Mitwirkung und äussert noch Anregungen zur Einleitstelle im Rhein, welche in die Vorlage eingeflossen sind.




10. Gesetzesmässigkeit, Finanzreferendum


Der geplante Bau des Ableitungskanals von der ARA Birs 2 in den Rhein sowie die Revitalisierung der Birs haben Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Aus diesem Grund werden Verpflichtungskredite beantragt. Diese übersteigen die referendumspflichtige Limite von Fr. 500'000.--. Die Kredite unterstehen daher gemäss § 31 Ziff. 1b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.




11. Parlamentarische Vorstösse


Die Forderungen des am 21. November 1985 (85/73) überwiesene Postulat von Klaus Hiltmann vom 1. April 1985 betreffend Entlastung des Birs-Unterlaufs von Abwasser (vergl. hiezu Kap. 3.3) sind mit den in dieser Vorlage umschriebenen und zur Realisierung vorgesehenen Massnahmen erfüllt. Das Postulat kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.




12. Ausblick auf Industrielle Betriebe Baselland AG (IBBL AG)


Am 30. Oktober 1997 hat der Landrat die Verselbständigung des Amtes für Industrielle Betriebe (AIB) beschlossen. Die mit diesem Beschluss vom Landrat verlangte Detailvorlage zur Überführung in die Industriellen Betriebe Baselland AG hat der Regierungsrat am 7. September 1999 zur Kenntnis genommen und für die Vernehmlassung verabschiedet. Das von der Bau- und Umweltschutzdirektion eingeleitete Vernehmlassungsverfahren bei Gemeinden, Parteien, Verbänden und Sozialpartnern ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Die Behandlung im Landrat ist für Frühjahr 2000 und die Volksabstimmung für den Herbst 2000 vorgesehen.


Unabhängig vom Ausgang der für die Bildung der IBBL AG noch notwendigen Entscheide von Parlament und Volk sind im Abwasser- und Abfallbereich weitere Investitionen fällig. Aufgrund der bedenklichen Situation des Birs-Unterlaufs ist der mit dieser Vorlage geplante erste Schritt des Baus eines Ableitungskanals von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein, verbunden mit der Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt, jetzt erforderlich. Die durch die Erstellung dieses Ableitungskanals resultierenden Kapitaldienstkosten werden - zusammen mit den Betriebs- und den Kapitaldienstkosten der übrigen AIB-Abwasseranlagen - gemäss Gewässerschutzgesetz via Gemeinden den Abwasserproduzentinnen und -produzenten überwälzt (1998: Fr. 1.73 pro m3 verbrauchtes Trinkwasser). Mit diesen Einnahmen deckt das Amt für Industrielle Betriebe seinen Aufwand und denjenigen der Aufsichtsbehörde im Geschäftsbereich Abwasser und bezahlt der Finanzverwaltung Amortisations-und Schuldzinsen der Abwasseranlagen. Wennn das Amt für Industrielle Betriebe zu den Industriellen Betrieben Baselland AG wird, ändert sich daran grundsätzlich nichts. Die beim Übertritt bestehende Restschuld (des AIB beim Kanton) von allen Anlagen und Investitionen muss von der IBBL AG abgetragen werden bzw. das vom Kanton der IBBL AG gewährte Aktionärsdarlehen muss verzinst werden.




13. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen


Liestal, 8. Februar 2000


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Fünfschilling
Der Landschreiber: Mundschin


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