2000-030_8.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-030 vom 8. Februar 2000


Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





8. Kosten und Finanzierung

8.1 Investitionskosten


8.1.1 Ableitungskanal

8.1.2 Revitalisierung Birs





8.2 Projektfinanzierung


8.2.1 Ableitungskanal


Der Ableitungskanal, das Tiefwasserrohr, der Birsdüker und die Kanalisation Birsquaistrasse werden zu Lasten der Abwasserrechnung des Amtes für Industrielle Betriebe finanziert (siehe Kapitel 12).


8.2.2 Revitalisierung der Birs


Die Realisierung (Anteil BL) wird über die Investitionsrechnung der Hauptabteilung Wasserbau des Tiefbauamtes finanziert.


Die Aufwendungen für die Verlegung der Leitungen gehen gestützt auf Art. 693 ZGB grundsätzlich zulasten der Werke, da deren Bestand im öffentlichen Grund (Vorland) nur geduldet ist. Der gleiche Artikel bestimmt aber auch, dass, wo besondere Umstände es rechtfertigen, ein angemessener Teil der Kosten dem Belasteten auferlegt werden können. Die Industriellen Werke Basel (IWB) haben deshalb eine Kostenbeteiligung an die Verlegung der Wasserleitung DN 1000 durch den Kanton Basel-Landschaft beantragt. Sie begründen dies mit der Tatsache, dass diese Leitung seit Jahren hauptsächlich der Trinkwasserversorgung der Gemeinden Allschwil, Binningen und Münchenstein und dem Wasserwerk Reinach dient und eine entsprechende Abgeltung aufgrund alter Verträge nicht erfolgen kann. Im Jahre 1998 sind von den total 3,060 Mio. m 3 transportierten Wassers 3,014 Mio m 3 in Baselbieter Wasserversorgungen geflossen (98,5 %). Abklärungen durch das Amt für Umweltschutz und Energie haben ergeben, dass das Beteiligungsbegehren gerechtfertigt ist. Nachdem die Vorstellungen der IWB wesentlich weiter gingen, hat man sich auf die Übernahme der halben Kosten durch den Kanton einigen können. Der Regierungsrat beantragt, 50 % der Verlegungskosten d.h. brutto ca. 588'000.-- Franken zu übernehmen. Die Verlegung der Gasleitung wird zu 100 % durch die IWB finanziert. Die Elektra Birseck hat zugesichert, ihre Leitung zu eigenen Lasten den neuen Verhältnissen anzupassen.


Der Anteil BS wird durch den Kanton Basel-Stadt finanziert.




8.3 Beiträge Dritter


8.3.1 Ableitungskanal, Tiefwasserrohr, Birsdüker und Kanalisation Birsquaistrasse


An die Baukosten dieser Bauwerke werden keine Bundessubventionen ausgerichtet. Da der Kanton Basel-Stadt eine Abtrennung der Abwässer aus seinem Kantonsgebiet von der ARA Birs 2 vorsieht, muss der Kanton Basel-Stadt an die Baukosten des Ableitungskanals und des Tiefwasserrohres keinen Beitrag leisten.


8.3.2 Revitalisierung der Birs


Gestützt auf Art. 7 des Bundesgesetzes über den Wasserbau vom 21. Juni 1991 kann der Bund Kantonen mit mittlerer und schwacher Finanzkraft Finanzhilfen an die Revitalisierung von Gewässern ausrichten. Der Kanton Basel-Landschaft gehörte zwischen dem 1. Januar 1998 und dem 31.12.1999 zu den Kantonen mit mittlerer Finanzkraft (vorher stark). Seit dem 1. Januar 2000 ist er wieder finanzstark. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat deshalb bereits am 24. November 1999 das Subventionsgesuch an das Bundesamt für Wasserwirtschaft eingereicht. Obschon der Kreditbeschluss des Landrates noch nicht gefällt ist, hat das Bundesamt eine Bundessubvention von ca. 21% in Aussicht gestellt. Eine definitive Zusicherung erfolgt erst nach dem Beschluss des Landrates.




8.4 Betriebs- und Kapitaldienstkosten Ableitungskanal



Diese Jahreskosten machen über alle AIB-Abwasseranlagen betrachtet pro m3 verbrauchtes Trinkwasser den Betrag von knapp 3 Rappen aus. Zufolge laufender Abschreibungen in gleicher Grössenordnung erhöht sich die Abwassergebühr dennoch nicht.


Fortsetzung


Back to Top