2000-030_7.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-030 vom 8. Februar 2000
Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
7. Die ersten Projekte im Rahmen des Gesamtkonzeptes:
der Ableitungskanal von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und die Revitalisierung der Birs (inkl. Verbesserung der Abwassersituation Birskopf und Birsfelden)
7.1 Projektbeschreibung
Der Ableitungskanal hat einer gereinigten Abwassermenge aus der ARA Birs 2 von 1000 l/s zu genügen. Bei den herrschenden Gefällsverhältnissen ergibt dies einen Kanal von A 90 cm. Die Gesamtlänge des Kanals misst rund 2.0 km. Die bestehenden Mischwasserentlastungen der Gemeinde Birsfelden werden so an den neuen Ableitungskanal angeschlossen, dass bei normalen Regenereignissen das Mischwasser in den Rhein abfliessen kann. Erst bei sehr starkem Regen wird sehr stark verdünntes und daher unkritisches Mischwasser in die Birs eingeleitet. Die Lösung entspricht der im Entwurf vorliegenden Richtlinie Mischwassermanagement der Aufsichtsbehörde.
Die Dimensionierung berücksichtigt sowohl die Umsetzung der generellen Entwässerungsplanung der Gemeinde Birsfelden, die eine Versickerung vorsieht als auch die für später ins Auge gefasste Aufhebung der ARA Birs 1 in Reinach.
Dank der Möglichkeit, das entlastete Mischwasser in den Rhein zu führen, kann für diesen Bereich auf eine weitergehende Mischwasserbehandlung in Form von Becken verzichtet werden. Ab diesen anzupassenden Mischwasserentlastungen ist daher der Querschitt des Kanals entsprechend grösser zu wählen.
Der Kanal soll im Birsvorland, jedoch so nah als möglich an die Böschung entlang der Birseckstrasse angelehnt, bzw. in die Böchung hinein erstellt werden. Dies ist die günstigste Variante und ermöglicht das Verlegen der heutigen Werkleitungen im Birsvorland nahe der Birs in die Birseckstrasse sowie die Anpassung der erwähnten Mischwasserentlastungen in die Birs. Die Revitalisierung der Birs wird so nicht behindert, da ohnehin ein Spazier- und Unterhaltsweg, in dessen Schutz der geplante Ableitungskanal zu liegen kommt, notwendig ist.
Abb. 14 Flugaufnahme Abschnitt ARA Birs 2 bis Rhein
Das Auslaufbauwerk des Ableitungskanals am Rheinufer wird so konzipiert, dass bei Trockenwetter das gesamte gereinigte Abwasser in rund 30 Metern Distanz ab Ufer über ein Tiefwasserrohr in den Rhein eingeleitet wird. Der genaue Standort der Einleitung soll mittels Färbversuchen frühzeitig ermittelt werden. Bei starken Regenfällen wird zusätzlich Mischwasser und gereinigtes Abwasser im Uferbereich eingeleitet. Bereits heute liegt das gesamte linke Rheinufer auf einer Breite von etwa 40 Metern im Einflussbereich des Birswassers. Das eingeleitete gereinigte Abwasser sowie das Mischwasser werden somit künftig den Uferbereich des Rheins nicht mehr negativ beeinflussen.
Mit dem Ersatz und der Tieferlegung des bestehenden Dükers, der das Abwasser unter der Birs zur ARA Basel durchleitet, kann das Pumpwerk Birskopf aufgehoben werden (vergl. Abb. 15). Mit dem Bau des Ableitungskanals werden die Liegenschaften entlang der Birsquaistrasse so umgehängt, dass keine Entlastung in den Rhein mehr nötig ist. Somit kann das Problem des Einstaus mit Rheinwasser gelöst werden.Diese Bauwerke werden so geplant, dass eine spätere Aufweitung der Birsmündung nicht beeinträchtigt ist.Am rechten Birsufer sollen - wie erwähnt - die wichtigsten Werkleitungen in die Birseckstrasse verlegt werden, um Raum für die Revitalisierung der Birs zu schaffen. Am linken, dem baselstädtischen Ufer, müssen sämtliche Werkleitungen vorderhand bestehen bleiben. Der linksseitige Uferschutz (Schutz der Werkleitungen) wird jedoch naturnaher gestaltet und sogar teilweise entfernt.
Abb. 15 Detail Birskopf:
rot = Projektierte Bauwerke
gelb = Aufzuhebende Bauwerke
Auf diese Weise kann die Flusssohle um rund 10 Meter auf insgesamt etwa 30 Meter Breite vergrössert werden.
Diese Verbreiterung lässt allerdings ein natürliches Mäandrieren der Birs nicht zu. Hierfür wäre eine Breite von rund 45 Metern notwendig. Und dies lässt sich nicht realisieren, weil
- nicht alle Werkleitung (baselstädtischer Bereich) verlegt werden können,
- auf einen Spazierweg für den Naherholungsbereich im Vorland nicht verzichtet werden soll,
- für Unterhaltsfahrzeuge ausreichende Zugänge zum Flussprofil notwendig sind.
Das natürliche Mäandrieren der Birs wird somit eingeschränkt bleiben, und es sind Hilfsmassnahmen notwendig, um Abflussbereiche mit erhöhten Wassertiefen oder einem sogenannten Talweg zu erzwingen.
Der am Rande des Flussprofiles geplante Ableitungskanal auf Baselbieter Boden sowie die verbleibenden Werkleitungen auf baselstädtischer Seite müssen mit durchlässigen Längsverbauungen geschützt werden. Schliesslich ist vorgesehen, das bereits 1995 realisierte Pilotprojekt einer Revitalisierung oberhalb der Redingbrücke in dieses Vorhaben zu integrieren.
Die Revitalisierungsmassnahmen der Birs umfassen im etwa 1300 Meter langen Abschnitt von der ARA Birs 2 bis zur Brücke der Zürcherstrasse im wesentlichen folgende Arbeiten:
- Entfernen der rechtsufrigen Betonverbauungen und Wiederverwendung für die durchlässige und unregelmässige Längsverbauung zum Schutz der neuen Ableitung zum Rhein.
- Entfernen der linksufrigen Verbauung in den drei Pralluferbereichen auf einer Gesamtlänge von rund 400 Metern.
- Einbau von zwei im Talweg offenen Blockschwellen oberhalb der Redingbrücke und oberhalb der Brücke Zürcherstrasse.
- Mit entsprechenden Querneigungen der neuen und bestehenden Blockschwellen wird der sogenannte Talweg (Niederwasserrinne) der Birs erzwungen. Einzelne Buhnen sind ein weiteres Mittel um die Richtung des Talweges zu beeinflussen.
- Einzelne der bestehenden Blockschwellen werden auf einer Breite von rund 5 Metern geöffnet, damit sich die Trockenwetterrinne bzw. der Talweg besser ausbilden kann.
- Das heutige rechte Birsvorland soll teilweise auf natürliche Art durch Hochwasserabflüsse abgetragen werden.
Die Biozönose der Birs ist auf Kalk als Substrat angewiesen. Wenn immer möglch sollen daher für die neu zu erstellenden Ufersicherungen Kalksteine (und nicht Granit) verwendet werden.
7.2 Eigentumsverhältnisse
Bis auf einige wenige Parzellen ist das für den Ableitungskanal sowie die Revitalisierungsmassnahmen notwendige Areal bereits in Kantonsbesitz. Im Abschnitt ARA Birs 2 bis zum Spielplatz an der Birseckstrasse ist sämtliches Areal im Kantonsbesitz; im Abschnitt Spielplatz Birseckstrasse bis zur Brücke der Zürcherstrasse müssen noch einzelne Parzellen käuflich oder im Baurecht erworben werden.
Falls bei diesem Landerwerb bzw. beim Erwerb von Durchleitungsrechten Probleme auftreten sollten, wird die Anwendung des Enteignungsverfahrens notwendig. Für diesen Fall beantragt die Bau- und Umweltschutzdirektion, es sei ihr, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht zu bewilligen.
7.3 Realisierung
Die Ausführungsprojekte sowie die Ausschreibungsunterlagen für den Ableitungskanal und die baulichen Massnahmen für die Revitalisierung der Birs inkl. Verlegen der Werkleitungen sollen im Jahr 2000 ausgearbeitet werden. Mit den Bauarbeiten kann - Krediterteilung durch den Landrat vorausgesetzt - im Frühjahr 2001 begonnen werden. Aus Synergiegründen sollen Arbeiten für den Ableitungskanal, die Verlegung der Werkleitungen und die Revitalisierung der Birs gleichzeitig realisiert werden: Die Bauzeit wird sich bis Ende 2002 erstrecken.
Fortsetzung zu 7.4 Auswirkungen