2000-030_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-030 vom 8. Februar 2000
Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Übersicht / Zusammenfassung
Die Abwässer des Birstales unterhalb von Grellingen werden seit über 30 Jahren in der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Birs 1 und seit über 20 Jahren in der ARA Birs 2 behandelt. Das gereinigte Abwasser wird bei beiden Anlagen in die Birs eingeleitet. Bei Regenereignissen gelangt über Entlastungsbauwerke zusätzlich Mischwasser - das ist mit Regenwasser vermischtes Abwasser - aus den Kanalisationen in die Birs. Eine in den Jahren 1995 und 1996 durchgeführte Untersuchung zur Trockenwettersituation hat gezeigt, dass die Wasserqualität der Birs durch die Abwassereinleitung aus den beiden Kläranlagen deutlich verschlechtert wird. Insbesondere der Abschnitt zwischen der ARA Birs 2 und der Einmündung in den Rhein gilt als stark belastet. Die Tatsache, dass die Birs als Naherholungsgebiet und im untern Abschnitt als Badegewässer vielseitig genutzt wird, verschärft die unbefriedigende Situation noch zusätzlich. In einer im Frühjahr 1998 durchgeführten Machbarkeitsstudie werden verschiedene Varianten zur Verbesserung der Abwassersituation im Birstal aufgezeigt, untersucht, bewertet und miteinander verglichen.
Diese Machbarkeitsstudie kommt für die Trockenwettersituation zum Schluss, es sei die ARA Birs 1 aufzuheben und das Abwasser über die bestehende Kanalisation auf die ARA Birs 2 abzuleiten. Das gereinigte Abwasser soll über einen neuen Ableitungskanal von der ARA Birs 2 direkt in den Rhein eingeleitet werden. Der Rhein mit seiner über 175mal grösseren Wasserführung als die Birs kann die mit heutiger Reingungsqualität behandelten Abwässer problemlos verkraften.
Durch den Neubau eines Ableitungskanals in den Rhein ist es möglich, - gestützt auf die zur Zeit gültigen Einleitbestimmungen in den Rhein - auf der ARA Birs 2 grundsätzlich mit den bestehenden Einrichtungen die Abwässer aus beiden Einzugsgebieten zu behandeln. Allerdings sind an der über 20-jährigen Anlage Erhaltungsmassnahmen unumgänglich. Die Ableitungsvariante erzeugt mit den geringsten Investitions- und Betriebskosten den grössten Nutzen für die Birs.
Die für die Trockenwettersituation im Vordergrund stehende Lösung zur Abwassersanierung im Birstal soll später im Rahmen des noch auszuarbeitenden regionalen Entwässerungsplanes Birstal bezüglich Regenwettersituation noch näher untersucht werden. Hingegen soll in einem ersten Schritt diejenige Massnahme realisiert werden, welche rasch hohen Nutzen stiftet und kein Präjudiz für die Massnahmen bei den Kläranlagen darstellt: Der Ableitungskanal von der ARA Birs 2 zum Rhein. Diese Massnahme bietet darüberhinaus die einmalige Chance, das äusserliche Erscheinungsbild, das heisst den morphologischen Zustand (Gewässersohle, Ufer, etc.) der Birs zu verbessern.
Der Bau des Ableitungskanals ist damit eine erste Massnahme in einem Gesamtkonzept "Abwassersanierung im Birstal", dem weitere folgen sollen:
- auf die Einleitung in den Rhein abgestützter moderater Ausbau der ARA Birs 2 in Übereinstimmung mit Massnahmen an der ARA Birs 1;
- Planung und schrittweise Realisierung der Siedlungsentwässerung mit den Elementen Vermeiden, Versickern, Trennen sowie Mischwasserbehandlung.
Gegenstand dieser Landratsvorlage bildet somit der Bau des Ableitungskanals von der ARA Birs 2 zum Rhein sowie die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Tiefbauämter der beiden Basel, des Amtes für Umwelt und Energie Basel-Stadt, des Amtes für Raumplanung, Mitwirkenden von Naturschutzorganisationen und Fischereikreisen hat unter der Federführung des Amtes für Industrielle Betriebe die Projekte begleitet und sich bemüht, eine für alle Anspruchsgruppen gute Lösung zu finden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat im wesentlichen:
- den für den Neubau des Ableitungskanals von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein erforderlichen Verpflichtungskredit von rund 10,2 Mio Franken zu bewilligen,
- den für die Revitalisierung der Birs im Abschnitt ARA Birs 2 bis Brücke Zürcherstrasse (BL-Bereich) erforderlichen Verpflichtungskredit von rund 4,3 Mio Franken zu bewilligen.
Mit dem Bau des Ableitungskanals wird künftig kein Abwasser mehr aus der ARA Birs 2 in die Birs eingeleitet. Damit kann die Birs in einem Mass entlastet werden, wie dies auch mit weitergehenden und aufwändigen Reinigungsstufen bei der ARA und Einleitung des Abwassers vor Ort nie möglich ist; und dies zu den geringsten Jahreskosten. Die Wasserqualität im Fluss wird sich markant verbessern, was sich für Mensch, Flora und Fauna positiv auswirken wird. Die Revitalisierungsmassnahmen ihrerseits erhöhen das Selbstreinigungspotenzial des Flusses und tragen zusätzlich zur Verbesserung der Wasserqualität bei. Ausserdem können im heute kanalisierten und öden Abschnitt ein grösserer Flussraum, mehr Naturufer, eine Vielzahl von Ufergehölzen und Auenbiotope mit Kiesbänken, Hochstaudenfluren, Weidengebüschen und Fischwasserbereiche geschafffen werden.
Mit dem Bau des Ableitungskanals wird auch die Voraussetzung geschaffen, in einem späteren zweiten Schritt auch das Abwasser aus der Kläranlage in Reinach der Birs fernzuhalten.
Die vorgesehenen Projekte (Ableitungskanal und Revitalisierung) können im Zeitraum von 2 - 3 Jahren realisiert werden, stiften sofort Nutzen und präjudizieren weitere Massnahmen zur Abwassersanierung im Birstal in keiner Art und Weise.
Die im November 1999 durchgeführte Vernehmlassung bei den an die Birs anstossenden Gemeinden Arlesheim, Birsfelden, Münchenstein, Muttenz und Reinach, bei den Werken, Fischerei- und Umweltorganisationen sowie beim Baudepartement Basel-Stadt ergab Akzeptanz und Unterstützung für das Vorhaben.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit diesem ersten Schritt, dem im Rahmen des Gesamtkonzeptes weitere folgen müssen, eine gute Basis gelegt ist, damit die Birs dauerhaft gesunden kann und dies - angesichts des grossen Nutzens - mit einem vergleichsweise bescheidenen Mittelaufwand.