1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-030 vom 8. Februar 2000


Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





4. Ziele

4.1 Gewässerschutzziele


Die ökologischen Ziele für Gewässer sind im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Abb. 1) und in der Gewässerschutzverordnung vom 28.10.1998 (Abb. 9) und deren Anhängen festgehalten.

Abb. 9 Auszug aus der Gewässerschutzverordnung vom 28.10.1998


Es geht insbesondere darum, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen und deren nachhaltige Nutzung zu ermöglichen. Dabei soll nicht nur die Verschmutzung der Gewässer vermieden werden, sondern es sollen im Sinne eines ganzheitlichen Gewässerschutzes weitere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen oberirdischer Gewässer und der von ihnen beeinflussten Umgebung sollen naturnah und standortgerecht sein sowie sich selbst reproduzieren und regulieren. Sie sollen auch eine Vielfalt und eine Häufigkeit der Arten aufweisen, die typisch sind für nicht oder nur schwach belastete Gewässer. Ebenfalls sollen die Hydrodynamik (Geschiebetrieb, Wasserstands- und Abflussregime) und die Morphologie naturnahen Verhältnissen entsprechen. Insbesondere sollen sie Selbstreinigungsprozesse, den natürlichen Stoffaustausch zwischen Wasser und Gewässersohle sowie die Wechselwirkung mit der Umgebung uneingeschränkt gewährleisten. Die Wasserqualität muss einer Vielzahl strenger Kriterien genügen.


Damit die Birs unterhalb der Einleitstellen der Abwasserreinigungsanlagen in Zukunft wieder als schwach belasteter, den umfassenden Gewässerschutzzielen entsprechender Fluss eingestuft werden kann, müssen zum einen die Qualität des gereinigten Abwassers und zum andern die Morphologie des Gewässers verbessert werden. Die kantonale Aufsichtsbehörde hat die Frachten und Konzentrationen für ausgewiesene Parameter im gereinigten Abwasser an den Einleitstellen definiert (Abb. 10).


Abb. 10 Grenzwerte gereinigtes Abwasser


Die Qualität des gereinigten Abwassers hat also an den angegebenen Einleitstellen den aufgeführten Grenzwerten zu genügen.


Aus Abb. 10 geht hervor, dass bei einer Einleitung des gereinigten Abwassers in die Birs wesentlich tiefere Grenzwerte eingehalten werden müssen. Die Wasserführung des Rheines ist nämlich rund 175 mal stärker als diejenige der Birs. Das Verhältnis von eingeleitetem geklärtem Abwasser zu Bachwasser ist am Rhein dementsprechend wesentlich besser.


Bei Ausbauten von grösseren Kläranlagen ist zudem mit dem Bund zu prüfen, ob die Anlage zur Erreichung der internationalen Verpflichtungen (Schutz Nordsee) mit einer Stickstoffelimination (Denitrifikation) auszurüsten ist. Diese Aufwendungen werden vom Bund subventioniert.


Im weiteren ist für den Regenwetterfall gefordert, dass die zu Beginn eines Regenereignisses anfallenden stark belasteten Mischwassermengen - die sogenannten Spülstösse - in vollem Umfang vom Gewässer ferngehalten werden und zur Reinigung gelangen. [Unter Mischwasser wird das mit Schmutzwasser vermischte Regenwasser verstanden.] Grosse Mengen später anfallenden Mischwassers - bei Dauerregen und entsprechend hoher Wasserführung des Gewässers - können unbehandelt in die Oberflächengewässer eingeleitet werden.


Allfällige feste Stoffe, welche bei Regen entlastet werden und in Bachbett und Uferbuschwerk hängen bleiben können, müssen mechanisch zurückgehalten werden.




4.2 Ziel der Vorlage


Mit der vorliegenden Landratsvorlage sollen zum einen der problematische Zustand der Birs in ihrem Unterlauf dargestellt sowie Lösungsmöglichkeiten und die über einen längeren Zeitraum erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung der Situation als Gesamtkonzept aufgezeigt werden. Zum andern geht es darum, die ersten Verbesserungsmassnahmen im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes zu konkretisieren und die entsprechenden Kredite zur Realisierung zu beantragen.


Fortsetzung


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