2000-21
Landrat / Parlament || Vorlage 2000-021 vom 25. Januar 2000
Nomination eines Mitgliedes des Landrates in den Verwaltungsrat und Wahl von zwei Mitgliedern des Landrates in den Beirat der BLT Baselland Transport AG (Verkleinerung des BLT Verwaltungsrates, Schaffung eines Beirates)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Zusammenfassung
Das neue Aktienrecht überbindet dem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft die strategische Führung, die Oberleitungsfunktion. Das einzelne Verwaltungsratsmitglied wird verbindlicher als bisher in die Pflicht genommen. Für die aufgetragenen Aufgaben muss es die notwendige Zeit aufbringen und die erforderliche Kompetenz aufweisen. Die neuen gesetzlichen Grundlagen in der Eisenbahngesetzgebung werden künftig zu mehr Wettbewerb führen. Der Verwaltungsrat muss in die Lage sein, vorausschauend, schnell und flexibel neue Situationen zu erkennen und entsprechend zu handeln. Dies setzt schlanke Führungsstrukturen und -organe voraus. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fordert die Transportunternehmen auf, ihre Verwaltungsräte den neuen Gegebenheiten anzupassen und - wo nötig - zu verkleinern.
Alle bisher im BLT-Verwaltungsrat vertretenen Gremien, nämlich Bund, Kantone und Gemeinden, sprechen sich für eine Verkleinerung des BLT-Verwaltungsrates aus. Vorgesehen ist eine Reduktion von bisher 24 Mitglieder auf neu 9 Mitglieder. Im neuen Verwaltungsrat wird der Kanton Basel-Landschaft vier Sitze einnehmen. Damit sich sämtliche Interessensgruppierungen weiterhin über die betrieblichen, kommerziellen, baulichen und technischen Entwicklungen der Unternehmung orientieren können, wird ein Beirat geschaffen, der höchstens 28 Personen umfassen soll. Der Beirat ernennt zudem zwei Gemeindevertreter/-innen in den Verwaltungsrat. Entsprechende Beschlüsse werden vom Verwaltungsrat an der Generalversammlung 2000 der BLT beantragt.
Der Landrat wird mit dieser Vorlage beauftragt, zu Handen des Regierungsrates ein Landratsmitglied (bisher drei) für den neuen BLT-Verwaltungsrat zu nominieren und zu Handen der Generalversammlung zwei Landratsmitglieder für den zu schaffenden Beirat zu wählen.
2. Rechtliche Grundlagen
Gemäss Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs des Kantons Basel-Landschaft legt der Landrat als gesetzgebende Behörde den Rahmen des öffentlichen Verkehrsangebotes fest. Der Landrat beschliesst den generellen Leistungsauftrag. Er legt damit das Streckennetz, die Linienführung, die Tarifpolitik sowie die Grundzüge des Betriebsangebotes und das dazugehörige Finanzprogramm für die Dauer von jeweils vier Jahren fest.
Des weitern steht dem Landrat gemäss §11 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (öV-Gesetz) eine "angemessene Vertretung in den Organen der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs zu". Bezugnehmend auf diesen Artikel sowie auf die Statuten der BLT Baselland Transport AG wurde der Landrat jeweils vom Regierungsrat ersucht, drei seiner Mitglieder zu nominieren, welche vom Regierungsrat darauf in den BLT Verwaltungsrat gewählt wurden.
3. Anliegen und Ziel
Der BLT-Verwaltungsrat besteht gemäss Statuten aus 24 Mitgliedern und teilt sich in einen Verwaltungsrats-Ausschuss (10 Mitglieder) und den Gesamtverwaltungsrat auf. Dieses grosse Gremium hat in der Vergangenheit sehr gut gearbeitet, was die starke Position der BLT belegt. Die BLT wird heute finanziell, organisatorisch und personell als gesundes Unternehmen beurteilt. Sie will dies auch in Zukunft bleiben.
Die Rahmenbedingungen im öffentlichen Verkehr haben sich jedoch inzwischen wesentlich verändert. Dies und das neue Aktienrecht machen eine Anpassung an die neuen Verhältnisse notwendig.
Das neue Aktienrecht weist dem Verwaltungsrat die Oberleitungsfunktion zu. Bei einer Verletzung der Oberaufsichtspflicht können seine Mitglieder persönlich haftbar gemacht werden. Der einzelne Verwaltungsrat wird folglich verbindlicher als früher in die Pflicht genommen. Er muss für seine Aufgabe die notwendige Zeit und die erforderliche fachliche Kompetenz vorweisen. Der Verwaltungsrat muss die Handlungen und Anträge der Geschäftsleitung auf deren langfristige Auswirkungen beurteilen können, damit er die daraus resultierende Verantwortung übernehmen kann.
Das neue Eisenbahngesetz (EBG) und die Bahnreform werden in Zukunft zu mehr Wettbewerb im öffentlichen Verkehr führen. In einem liberalisierten Umfeld wird die Entscheidungsgeschwindigkeit ein immer wichtigerer Erfolgsfaktor. Der Verwaltungsrat muss folglich schnell und flexibel auf Chancen und Bedrohungen reagieren können. Dies setzt schlanke Führungsstrukturen voraus.
Der Bund, welcher mit 16% des Aktienkapitals an der BLT beteiligt ist, fordert die Transportunternehmungen auf, den Verwaltungsrat zu verkleinern.
Die Unterteilung in einen Ausschuss und Gesamtverwaltungsrat wird von den bestehenden Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten als unbefriedigend empfunden (Zweiklassengesellschaft). Der verkleinerte Verwaltungsrat wird es möglich machen, auf diese Unterteilung zu verzichten. Einen Ausschuss wird es demzufolge nicht mehr geben. Alle Partner sind sich einig, dass in einem kleineren Gremium effizienter gearbeitet werden kann und das Bewusstsein für individuelle Verantwortung stärker ist.
Alle BLT-Verwaltungsräte, der Bund, die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn sowie alle 22 Aktionärsgemeinden sprechen sich für die Verkleinerung des BLT Verwaltungsrates aus.
4. Die Lösung
Der neue Verwaltungsrat soll einen Bestand von höchstens 9 Mitgliedern aufweisen. Parallel dazu soll neu ein Beirat von maximal 28 Mitgliedern geschaffen werden. Folgender Lösungsvorschlag ist vorgesehen:
Der verkleinerte Verwaltungsrat:
Gemäss Aktienrecht sollen die grösseren Aktionärsgruppen im Verwaltungsrat vertreten sein. Für den BLT-Verwaltungsrat ist die folgende Zusammensetzung geplant:
- Der Kanton Basel-Landschaft höchstens
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4 Sitze
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- Die Aktionärsgemeinden höchstens
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2 Sitze
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- Der Kanton Basel-Stadt
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1 Sitz
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- Der Kanton Solothurn
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1 Sitz
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- Der Bund
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1 Sitz
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Die Vertreterin/der Vertreter des Bundes wird von der Vorsteherin/dem Vorsteher des eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bestimmt, die Vertreterinnen/die Vertreter der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn von den zuständigen kantonalen Behörden.
Die Vertreterinnen/Vertreter der Aktionärsgemeinden werden durch den Beirat nominiert und von der Gemeindeversammlung gewählt.
In einem verkleinerten Verwaltungsrat kommt der persönlichen und fachlichen Qualifikation der einzelnen Mitglieder eine entscheidende Rolle zu, damit die vom Aktienrecht vorgeschriebene Oberleitungsfunktion ausreichend wahrgenommen werden kann. Um dies bestmöglich sicherzustellen, wurde ein Anforderungsprofil für BLT-Verwaltungsräte erstellt (siehe Beilage).
Der Beirat:
Der Beirat besteht aus maximal 28 Mitgliedern. Die 22 Aktionärsgemeinden können je ein Mitglied, das vom Gemeinderat ernannt wird, in den Beirat delegieren. Die zuständigen Behörden von Basel-Stadt können zwei Mitglieder entsenden. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft und das Personal der BLT können je zwei Mitglieder in den Beirat der BLT wählen.
Der Beirat hat als wesentliche Hauptaufgaben:
- Er unterbreitet der Generalversammlung zwei Wahlvorschläge von Vertreterinnen/Vertretern der Aktionärsgemeinden in den Verwaltungsrat.
- Der Beirat wird vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung über die betriebliche, kommerzielle, bauliche und technische Entwicklung der Unternehmung orientiert. Er informiert im Gegenzug den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung über Anliegen der Kundschaft und der bedienten Gemeinden.
Die Amtsdauer des Beirates entspricht jener des Verwaltungsrates. Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich in gemeinsamer Sitzung mit dem Verwaltungsrat und wird von diesem einberufen. Auf Verlangen von mindestens fünf Beiratsmitgliedern ist eine ausserordentliche Beiratssitzung einzuberufen.
Die Verkleinerung des Verwaltungsrates von 24 auf höchstens 9 Mitglieder (Verhältnis rund 3 zu 1) sowie die Verschärfung der aktienrechtlichen Haftungsbestimmungen bedingen eine Neuaufteilung der dem Kanton Basel-Landschaft zustehenden vier Sitze. Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
- Regierungsrat: ein Sitz
- Landrat: ein Sitz
- Fachspezialisten: zwei Sitze (z.B.Jurist, Finanzfachmann, Marketingspezialist)
Es ist von grosser Wichtigkeit, dass die Qualität des obersten Führungsorgans sichergestellt werden kann.
5. Termine
Die Verkleinerung des BLT-Verwaltungsrates von 24 auf 9 Mitglieder und die Schaffung eines Beirates, bestehend aus höchstens 28 Personen, werden der Generalversammlung der BLT Baselland Transport AG, festgelegt auf den 19. Juni 2000, zum Beschluss unterbreitet. Auf diesen Termin hin wird der Regierungsrat die neun von ihm gewählten Vertreter des Kantons Basel-Landschaft in den Verwaltungsrat der BLT Basellandtransport AG abberufen und vier Mitglieder neu bestimmen.
Das Büro des Landrates wird gebeten, bis Mitte Mai 2000 zu Handen des Regierungsrates ein Landratsmitglied zu nominieren, welches den Landrat ab ordentlicher Generalversammlung 2000 im Verwaltungsrat der BLT Baselland Transport AG vertritt.
Der Landrat wird ausserdem ersucht, bis Mitte Mai 2000 zu Handen der Generalversammlung der BLT zwei Landratsmitglieder zu wählen, welche den Landrat im Beirat der BLT Baselland Transport AG vertreten sollen. Der von der Generalversammlung zu schaffende Beirat wird maximal 28 Personen umfassen.
6. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 25. Januar 2000
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin