2000-18 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 17. Februar 2000 zur Vorlage 2000-018


Bericht der Finanzkommission an den Landrat


Postulat Peter Brunner i.S. BGV-Versicherungsangebot "Hausratsversicherung" ( 1998/028 )


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Vorlage

Im Mai 1998 überwies der Landrat das im Titel der Vorlage erwähnte Postulat an die Regierung. Diese wurde somit beauftragt,


- zu prüfen, ob ein Angebot der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) für eine Hausratsversicherung wünschbar und wirtschaftlich attraktiv wäre.


- falls die Frage bejaht würde, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen.


Nach erfolgter Prüfung ist nun der Regierungsrat zur Auffassung gelangt, von dem Angebot einer Hausratsversicherung durch die BGV abzusehen und das Postulat Brunner als erledigt abzuschreiben.




2. Kommissionsberatung


2.1 Einleitung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2000 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.




2.2 Kommissionshaltung


Die Kommission kommt zu den gleichen Schlüssen wie die Regierung. Trotz der eigentlich eher positiven Resultate einer entsprechenden Marktforschungsstudie ist auf eine Erweiterung des Vericherungsangebots der BGV im Sinne des Postulanten abzusehen.


Ausschlaggebend sind vor allem folgende Gründe:


- Die Einführung des neuen Produkts wäre für die BGV kostspielig (Aufbau Aussendienstorganisation, Schadenprüfungsabteilung usw.).


- Im Bereiche der Hausratsversicherung funktioniert der Markt mit vielen Anbietern offensichtlich. Dies macht es für eine neue Anbieterin - wie es die BGV wäre - nicht leicht.


- Mit der absehbaren Aufhebung des Obligatoriums der Hausratsversicherung dürfte sich das vorhandene Marktvolumen in der Zukunft tendenziell eher verkleinern.


Eine Erweiterung um die Hausratsversicherung stellt für die BGV deshalb ein finanzielles Abenteuer dar, dessen Risiken eindeutig höher als ein allfälliger Nutzen einzuschätzen sind. Neben wahrscheinlichen Kostenfolgen könnte auch das heute hervorragende Image der BGV leiden. Es wäre auch schwer erklärbar, wieso die BGV überhaupt in den Privatbereich einbrechen soll. Der Kommission erscheint es angebracht, wenn die BGV bei ihrem Kerngeschäft bleibt.


Abschliessend darf aber auch festgehalten werden, dass es die Kommission als sinnvoll erachtet, dass die erwähnten Abklärungen (Marktstudie usw.) gründlich vorgenommen worden sind.




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei einer Enthaltung, das Postulat gemäss Antrag des Regierungsrates als erledigt abzuschreiben.


Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube


Gelterkinden, den 17. Februar 2000


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