1999-225

Landrat / Parlament


Interpellation von Maya Graf: Abbruch des pilotforschungsprojektes"Mediales Hellen in der Psychiatrie"



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Maya Graf, FGL

Eingereicht: 28. Oktober 1999


Nr.: 1999-225





Wie vor zwei Wochen in den Medien zu lesen war, hat die Baselbieter Sanitätsdirektion beschlossen, das bereits länger laufende Projekt über geistig-energetisches Heilen des Externen Psychiatrischen Dienstes unter der Leitung von PD Dr. Boesch auf Ende 1999 auslaufen zu lassen. Als Gründe werden fehlende Berichte und das nicht erfüllen von den strengen Anforderungen an eine wissenschaftliche Studie genannt.

Demgegenüber steht die Meinung des zuständige Projektleiter, Herr PD Dr. Boesch, dass er die von der Ethikkommission gewünschten Auflagen berücksichtigt habe und verschiedene Berichte u.a. mit Behandlungsbespielen abgegeben habe. Ein weiterer Bericht über konkrete Fallbeispiele wäre in den nächsten Tagen der VSD vorgetragen worden. Ausserdem weist Herr Dr. Boesch auf die 40 Behandlungen mit einem Medium hin, wovon in 20 Fällen die Auswertung bereits abgeschlossen sei und die Resultate die Wirksamkeit von Methoden des geistigen Heilens belege.


Obwohl die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission in ihrer Sitzung vom 20.10.99 durch Herrn Regierungsrat E. Straumann über die Hintergründe informiert wurden, bleiben einige Fragen offen, die ich den Regierungsrat bitte zu beantworten. Dass die betroffenen Patienten und Patientinnen selbst nun vor dem abrupten Ende einer hoffnungsvollen Behandlungsmethode stehen, ist eine weiterer wichtiger Grund, diesen regierungsrätlichen Entscheid zu hinterfragen:


1. Warum wird ein Pilotforschungsprojekt, dass die Bewilligungsverfahren durchlaufen und die Auflagen erfüllt hat, plötzlich gestoppt, obwohl es vom damaligen Vorsteher der VSD offenbar bewilligt wurde? Welche Grundlagen führten zu diesem jetzigen Entscheid?


2. Welche Rolle und welche Kompetenzen hat die Aufsichtskommission in einem solchen Verfahren?


3. Welche Rolle und welche Kompetenzen hat die Ethische Kommission allgemein und speziell in diesem Projekt? Wie ist ihre Aufgabe im Verhältnis zur Aufsichtskommission zu definieren?


4. Die VSD spricht von geforderten Berichten, die nicht eingetroffen sind, was vom Chefarzt bestritten wird. Weiche schriftlichen Auflagen zum Projektbericht wurde den EPD konkret gemacht und zu welchem Zeitpunkt?


5. Welche Erfolge sind mit dieser komplementärmedizinischen Therapie bereits ersichtlich? Wie stellt sich das Bundesamt für Sozialversicherungen dazu?


6. Was bedeutet die Aussage von Herrn RR Straumann, dass neue Versuche "zu einem späteren Zeitpunkt unvoreingenommen zu prüfen seien"?


7. Wie wird mit den betroffenen Patientinnen und Patienten umgegangen, die auf Ende Jahr ein Therapieangebot verlieren, dass ihnen grosse Hoffnung, Verbesserungen ihrer Leiden und auch teilweise Heilung gebracht hat?


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