1999-219
Landrat / Parlament
Motion von Bruno Steiger: Einreichung einer Standesinitiative für die Beibehaltung der einmaligen Anhörung von scheidungswilligen Ehegatten im neuen Scheidungsrecht
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Bruno Steiger, SD
Eingereicht: 28. Oktober 1999
Nr.: 1999-219
Gemäss der neuen bundesrechtlichen Vorgaben betreffend Scheidungsverfahren wird es künftig nicht mehr möglich sein, eine Konventionalscheidung mit einer einzigen Gerichtsverhandlung durchzuziehen. Das neue Bundesrecht schreibt zwingend eine zweimalige Anhörung der scheidungswilligen Ehepartner vor. Durch die obligatorische Kinderbefragung entsteht ein zusätzlicher Mehraufwand, obwohl sich die scheidungswilligen Ehepartner grundsätzlich einig sind.
Diesbezüglich hat sich die Baselbieter Scheidungspraxis bestens bewährt und es wäre eigentlich unsere Pflicht, mit den Steuergeldern so haushälterisch wie möglich umzugehen und jeden unnötigen Mehraufwand versuchen zu verhindern.
Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, dem Landrat umgehend eine Standesinitiative zu unterbreiten, die auf Bundesebene dahingehend zu wirken hat, dass
- die Beibehaltung der einmaligen Anhörung von scheidungswilligen Ehegatten analog der geltenden Baselbieter Gerichtspraxis im neuen Scheidungsrecht verankert wird.
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