1999-199
Landrat / Parlament
Motion der Grüne Fraktion: Neue Modelle der Regierungstätigkeit
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Grüne Fraktion, Esther Maag
Eingereicht: 14. Oktober 1999
Nr.: 1999-199
Politische Führungskräfte werden in der heutigen Zeit sehr stark gefordert: Das zeit- und kräfteraubende Amt eines Mitgliedes des Regierungsrates ist kaum mehr vereinbar mit Familienpflichten. Damit ist eine wichtige und grosse Kategorie von Bürgerlnnen nicht mehr im Regierungsrat vertreten, all jene Frauen und Männer nämlich, die Berufs- und Familienpflichten unter einen Hut bringen möchten. Es ist stossend, dass ein Regierungsmandat nur noch von Personen ausgeübt werden kann, deren Kinder bereits erwachsen sind oder die keine Kinder haben.
Obwohl also ein Regierungsamt mindestens ein Vollamt - wenn nicht mehr - ist, besteht im Baselbiet zur Zeit offensichtlich dennoch die Versuchung, ein Nebenamt anzutreten. Dieser Widerspruch wirft erst recht die Frage auf, ob ein Regierungsmandat nicht besser generell von zwei Personen ausgeübt werden sollte. Das würde auch eine kontinuierliche Präsenz eines vollständigen Regierungsrates ermöglichen.
Die Vorteile von geteilter Arbeit sind bestens bekannt: Vereinbarung der Berufstätigkeit mit familiärem Engagement oder Weiterbildung; Teilzeitangestellte sind erwiesenermassen ausgeruhter, motivierter, leistungsfähiger und weniger krank.
Zudem ist gerade die Schweiz ein demokratischer Staat, in dem die politische Verantwortung in allen Exekutivfunktionen von mehreren Personen gemeinsam wahrgenommen wird. Die Exekutive ist in der Regel auf kantonaler wie auf Bundesebene eine Kollegialbehörde, welche die politische Verantwortung teilt, indem Entscheide gemeinsam gefällt und vertreten werden. Wieso also sollen sich nicht auch zwei Personen ein Mandat teilen und das Regierungsamt im Job-Sharing ausüben?
Die Möglichkeit eines Regierungsamtes im Job-Sharing würde auch die Auswahl valabler KandidatInnen entscheidend erweitern. Es bestünde die Möglichkeit auch ein Regierungsmitglied zu wählen, das in zweifacher Hinsicht die Erfahrungen eines Grossteils der Bevölkerung repräsentieren würde: Erstens Personen, die für Haus- und Familienarbeit zuständig sind und zweitens Personen, die in Teilzeitpensen angestellt sind, (was gesamtschweizerisch der Hälfte der erwerbstätigen Frauen entspricht).
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für Job-Sharing: Job-Splitting und Job-Pairing. Das heisst, entweder werden die Funktionen durch zwei verschiedene Personen gemeinschaftlich wahrgenommen oder die Funktionen (Departementsführung und Regierung beispielsweise) werden getrennt und teilzeitlich von zwei Personen ausgeübt.
Die angeführten Modelle zeigen, dass auch rechtliche Grundlagen geändert werden müssten. So muss geregelt werden, wie die Volkswahl, allfällige Rücktritte oder das Stimmrecht in Regierungssitzungen organisiert wird. Im Zusammenhang mit der Revision der Berner Gemeindeordnung wurden entsprechende Überlegungen angestellt, die ohne weiters übernommen werden könnten.
Die Grüne Fraktion möchte den Regierungsrat deshalb dazu anregen, auch auf höchster Stufe die Möglichkeit für Teilzeitarbeit und Stellenteilung zu schaffen. Die Lösungen sind kostenneutral zu konzipieren, so dass Personen, die die Stelle teilen, auch den Lohn teilen. Ob von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, bleibt den nominierenden Parteien und letztlich dem Wahlvolk überlassen.
Wir bitten den Regierungsrat deshalb,
die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass ein Regierungsratsmandat auf zwei Personen aufgeteilt werden kann.
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