LR Protokoll 13. Januar 2000 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 296

14 1999/188
Postulat von Bruno Krähenbühl vom 16. September 1999: Änderung oder Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses über die Bewertung der Aktien für die Vermögensbesteuerung vom 21. Januar 1975 (331.12)

Hans Fünfschilling erinnert sich, dass am 22.3.1995 im Namen der SP eine identische Motion eingereicht wurde, die der Landrat damals ablehnte. Nach Meinung der Regierung hat sich inzwischen nichts geändert, sodass diese beantragt, die Motion in Form eines Postulates abzulehnen.

Bruno Krähenbühl präzisiert, dass es bei diesem Postulat nicht darum gehe, Mehreinnahmen zu realisieren, sondern in erster Linie um die Herstellung eines Stücks Steuergerechtigkeit. Die Mehrheit des Parlaments hat kürzlich die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer abgelehnt mit der Begründung, die Erhebung einer Kapitalgewinnsteuer sei zu kompliziert und die Handhabung nicht praktikabel.
Eugen Tanner sprach in der seinerzeitigen Debatte ein grosses Wort gelassen aus. "Für Gerechtigkeit dürfe kein zu hoher Preis bezahlt werden" . Er ist der Meinung, dass über diese Aussage noch philosophiert werden könnte, er möchte jedoch klarstellen, dass mit der Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses keine Komplikationen oder Mehrkosten verbunden seien, sondern im Gegenteil, dass Verfahren vereinfacht werde. Es gehe ihm nur darum, ein seit fünfundzwanzig Jahren andauerndes Steuerprivileg zu hinterfragen.
Nach dem heutigen System wird der Steuerwert der Aktie für die Vermögensbesteuerung von einer willkürlich festgesetzten Bruttorendite von 3% abhängig gemacht und dies bei einer effektiven Durchschnittsrendite von 6%. Dies sei ungerecht gegenüber den Kleinsparern und bedeute eine Bevorzugung des Shareholder-Values, was offensichtlich das Ziel der Gegner des Postulates wie auch der Regierung sei.
Vor Wahlen werde zwar immer wortreich gegen das im Volk immer mehr verpönte Shareholder-Value-Denken Front gemacht, in der Realität werde jedoch "das alte Lied" wieder gesungen.
Er betont, dass die SP,um der Gerechtigkeit zum Zuge zu verhelfen, alle vier Jahre mit diesem Postulat an den Rat gelangen werde.
Nach einer neueren Studie, sind 13% der Schweizer-Bevölkerung Aktienbesitzer, nach dem Motto "wer hat, dem wird gegeben".
Es stelle sich ausserdem die rechtliche Frage, ob ein Steuerprivileg, welches auf Dauer angelegt ist, mit einem blossen Regierungsratsbeschluss begründet werden könne und weist auf den Verfassungstext von § 36 hin: "Die Befugnis zum Erlass grundlegender und wichtiger Bestimmungen darf vom Gesetzgeber nicht auf andere Organe übertragen werden" .
Regierungsratsverordnungen seien dazu da, um Details zu regeln, die rasch den neuen Verhältnissen angepasst werden müssen. Dies sei hier nicht der Fall, sodass es entweder in ein Dekret des Landrates oder ins Gesetz gehöre.
Allein zur Klärung der rechtlichen Aspekte, erachte es die SP deshalb als wichtig, das Postulat zu überweisen.

Juliana Nufer bestätigt, dass der FDP-Fraktion ein gutes Steuerklima wichtig sei und sie aus diesem Grunde das Postulat ablehne.
Die 13% der Bevölkerung, welche im Aktienbesitz sind, gehören auch zu den besten Steuerzahlern dieses Kantons.

Urs Baumann erklärt sich namens der CVP/EVP-Fraktion einstimmig für die Ueberweisung des Postulats.
Er stellt fest, dass sowohl im Kanton als auch in den Gemeinden überlastete Steuerbeamte sitzen und der Rat sie nun zusätzlich mit Arbeit überhäufen wolle, was sich durchaus vermeiden liesse.
Da von einem maximalen Steuersatz von 4,6 %0 ausgegangen werden kann, was bei einem Vermögen von ca. 1 Mio. Franken erreicht wird, bezahlt jemand mit 1 Mio. Franken Vermögen 4'600.-- Franken Vermögenssteuern.
Um das ganze nun steuerneutral zu halten, könnten die zur Zeit aktuellen Steueransätze angepasst werden. Dies wäre ein wesentlich unkompliziertes Prozedere und würde für alle Beteiligten den Aufwand in Grenzen halten.

Alfred Zimmermann unterstützt im Namen der Grünen Fraktion, im Sinne einer besseren Steuergerechtigkeit den Vorstoss von Bruno Krähenbühl , da es sich hier klar um ein Steuerprivileg handle.

Hans Fünfschilling wiederholt die Zielsetzung die im Gesetz verankert ist "steht der Verkehrswert der Aktien in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Ertrag, so ist der Steuerwert vom Regierungsrat angemessen herabzusetzen". Er verdeutlicht,dass der Sinn der tieferen kantonalen Aktienbewertung nicht im Shareholder-Value liege, sondern darin, dass man jene Firmen fördern wolle, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern diese wieder in ihren Firmen investiere.

Urs Baumann wirft ein, dass diese Auffassung noch aus der Zeit stamme, aus der ein reines Substanzwertdenken im Vordergrund stand. Heute habe sich sowohl die Denkweise als auch die Funktion der Börse gegenüber früher total verändert. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen bestünde ein trifftiger Grund zur Ueberprüfung.

://: Das Postulat 1999/188 wird überwiesen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 297

15 1999/191
Postulat von Hans Schäublin vom 16. September 1999: Genügend lange Frist zum Einreichen von Vernehmlassungen

Regierungsrat Hans Fünfschilling begründet, warum die Regierung das Postulat entgegennehme, dem Landrat jedoch empfehle, dieses als erfüllt abzuschreiben. Die Vernehmlassungsfristen seien ein immer wieder diskutiertes Thema, obwohl die Regierung darauf achte, bei schwierigen Vorlagen mehr Vernehmlassungszeit zur Verfügung zu stellen als bei einfachen. So wird beispielsweise für das neue Bildungsgesetz ein halbes Jahr als Frist angesetzt.

Je nach Situation muss eine Vorlage auf einen bestimmten Termin hin fertig ausgearbeitet werden können, so bei der Statutenänderung der Pensionskasse, welche per 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt werden musste. In einem derartigen Fall wird eine entsprechende Vernehmlassungsfrist festgesetzt. Die Regierung ist grundsätzlich darauf bedacht, jeweils genügend Zeit für die Vernehmlassung einzuräumen, wobei diese Frist nicht als absolute Zahl ausgedrückt werden kann.

Immer wieder wollen Personen verschiedener politischer Richtungen oder aus den Gemeinden möglichst schnell etwas ändern. In diesen Fällen wird von niemandem über die kurzen Vernehmlassungsfristen geklagt, man ist sogar zufrieden damit.

Die Regierung ist sich bewusst, dass mit den Vernehmlassungsfristen immer Anforderungen an die vernehmlassenden Parteien und Organisationen gestellt werden und bemüht sich deshalb, der Komplexität der Materie angepasst, genügend Zeit zur Verfügung zu stellen. Auch beachtet man bei der Festlegung der Fristen die Schulferienzeiten, in welchen viele Leute abwesend sind.
Die Regierung akzeptiert den im Postulat formulierten Auftrag, jedoch wird dieser bereits heute erfüllt.

Hans Schäublin dankt dem Regierungsrat für seine Ausführungen und erklärt sich mit der Abschreibung einverstanden. Er hofft, dass auch in Zukunft entsprechend gehandelt werde.


://: Das Postulat wird vom Landrat stillschweigend überwiesen und abgeschrieben.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 298

16 1999/198
Motion der SP-Fraktion vom 14. Oktober 1999: Ausarbeitung eines Berichts über die Staatsverschuldung und den allfälligen Abbau der Staatsschulden

Hans Fünfschilling informiert, die Punkte a und b werden entgegengenommen und bedürfen keines weiteren Kommentars. Die Forderung unter Buchstaben c bedeute schlicht und einfach, dass von der Regierung eine Vorlage erwartet werde, wie die Staatsschulden mittelfristig abgebaut werden sollen. Die Regierung hat ihr mittelfristiges Programm mit dem Regierungsprogramm eben erst vorgelegt, in welchem eine Selbstfinanzierung von über 75% als Ziel angestrebt wird. Bruno Krähenbühls Forderung würde eine Selbstfinanzierung von über 100% voraussetzen. Eine Überweisung dieser Motion wäre somit gleichbedeutend mit einer Rückweisung des Regierungsprogramms.

Bruno Krähenbühl dankt der Regierung, dass diese immerhin bereit sei, Buchstaben a und b der Motion entgegenzunehmen. Die Weigerung der Regierung, auf die Forderung betreffend Schuldenabbau und Schuldenquote einzutreten, erstaunt und irritiert. Die Verschuldung der öffentlichen Hand und ein allfälliger Abbau der Schulden stehen momentan bei Bund, Kanton und Gemeinden zur Debatte. Niemand plädiert für hohe Staatsschulden. Die politischen Meinungen gehen darüber auseinander, wie die Schulden allenfalls abgebaut werden sollen.

Die SP lehnt eine Verschuldung als bequeme Form der Finanzierung zu Lasten der Zukunft ab, steht aber zur Notwendigkeit, sich in der Rezession zu verschulden. Der Sozialstaat ist genau dazu da, sich in Notzeiten und Zeiten starker Arbeitslosigkeit zu entfalten, wozu Geld notwendig ist. Die Schweiz befindet sich heute wieder in einer Phase des Wirtschaftsaufschwungs, weshalb die SP der Meinung ist, man müsse sich einen allfälligen Abbau des Schuldenbergs überlegen. Käme man tatsächlich zur Überzeugung, die Schulden müssten jetzt reduziert werden, so muss ein entsprechendes Vorgehen natürlich sozial gerecht und ökonomisch vernünftig ausgestaltet werden.

Bruno Krähenbühl betont erneut, die Weigerung der Regierung, sich zum Schuldenabbau und zur Schuldenquote vernehmen zu lassen, erstaune. In der Kantonsverfassung sei Folgendes festgehalten:

§ 129 Finanzhaushalt und Finanzplanung
1 Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen. Auf die Dauer soll er ausgeglichen sein.
2 Kanton und Gemeinden sorgen für eine auf die öffentlichen Aufgaben abgestimmte Finanzplanung.
3 Alle Aufgaben und Ausgaben sind vor der entsprechenden Beschlussfassung und in der Folge periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen.

Was bedeutet die Formulierung in Absatz 1, der Finanzhaushalt müsse auf die Dauer ausgeglichen sein? Welchen Zeitraum diese Dauer wohl umfasse?

Im Bereich der Finanzen müsse man in Perioden denken. In der Kantonsverfassung ist der Auftrag festgeschrieben, für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu sorgen, und er ist der Meinung, die Regierung sei verpflichtet, sowohl dazu als auch zur Schuldenquote Stellung zu beziehen. Als Anhänger der WoV unterstützt er den Grundsatz, Führen geschehe durch Zielsetzung. Gerade auch bezüglich der Schuldenpolitik müsste sich die Regierung gewisse Ziele setzen. Sowohl Parlament als auch Bevölkerung haben ein Anrecht zu erfahren, welche Schuldenpolitik die Regierung in den nächsten Jahren verfolgen will.
Bruno Krähenbühl bittet den Landratspräsidenten, über Buchstaben c separat abstimmen zu lassen.

Urs Baumann gibt die einstimmige Meinung der CVP bekannt, die Regierung müsse sich sehr wohl zum Schuldenabbau und zur Schuldenquote Gedanken machen, auch wenn dieses Thema bereits im Regierungsprogramm und im Finanzplan angegangen wurde. Es stünde dem Regierungsrat gut an, wenn er nicht nur das Morgen, sondern bereits das Übermorgen plante.

Das Schuldenproblem muss unbedingt angepackt werden, und es wäre sehr wichtig, wenn der Regierungsrat einen Konsens finden könnte, in welche Richtung dieser Abbau gehen muss. Soll er über den Abbau von Kosten, über Mehreinnahmen oder über einen Leistungsabbau erreicht werden?

Die CVP beantragt dem Landrat, auch Buchstaben c der Motion zu überweisen.

Urs Steiner erklärt, die Meinung der FDP liege nicht weit von derjenigen der CVP und SP entfernt. Die FDP unterstützt den Vorstoss inklusive Buchstaben c, sofern dieser in ein Postulat umgewandelt wird. Mit den Forderungen, der Regierungsrat solle einen Sachverhalt prüfen und darüber berichten, handle es sich bei diesem Vorstoss um ein typisches Postulat.

Die Finanzstrategie mit einem mittelfristigen Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 75% sei im Regierungsprogramm festgelegt, womit die FDP einverstanden sei. Mit den neu eingeführten Instrumenten hat man die Sach- und Personalkosten immer besser im Griff, trotzdem könnten die Möglichkeiten der Schuldensenkung in einem Postulat mit Punkt c geprüft werden. Dabei können Massnahmen in Betracht gezogen werden wie die Beschränkung auf das Notwendige, die Förderung eines attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandortes mit den entsprechenden Steuereinnahmen oder die Ansetzung des Selbstfinanzierungsgrades auf mehr als 100%.
Letztere Massnahme wäre allerdings sehr kurzfristig, da die Werterhaltung der Infrastruktur darunter leiden würde.

Die FDP bittet Bruno Krähenbühl, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, damit die FDP diese inklusive Buchstaben c unterstützen könne.

Bruno Krähenbühl korrigiert Urs Steiner. An praktisch jeder Landratssitzung komme das gleiche Missverständnis vor, jedoch laute § 34 des Landratsgesetzes wie folgt:

1 Mit der Motion kann der Landrat den Regierungsrat beauftragen:
a. eine Vorlage zur Änderung oder Ergänzung der Kantonsverfassungauszuarbeiten;
b. eine Vorlage zur Änderung, Ergänzung oder zum Erlass eines Gesetzes oder eines Dekrets auszuarbeiten;
c. die Vorlage für eine andere in die Zuständigkeit des Landrates fallende Massnahme oder für einen Landratsbeschluss auszuarbeiten;
d. einen Bericht vorzulegen.

Genau dies, nämlich das Vorlegen eines Berichts, sei seine Forderung.

Hildy Haas erläutert die Position der SVP, welche für einmal nicht weit von derjenigen der SP abweicht. Auch die SVP stimmt der Motion inklusive Buchstaben c zu.

Hans Fünfschilling spürt bereits, wie der gesamte Landrat die Motion überweisen werde, um für einmal gross herauszukommen. Die Regierung habe den Fehler gemacht, ehrlich zu sein, während der Landrat grossartig über etwas rede, worüber eine einhellige Meinung bestehe: Schulden werden als etwas Böses betrachtet und können abgebaut werden, indem gespart wird. Die SP werde bestimmt wieder Vorstösst machen, welche mit Mehrausgaben verbunden sind, während die FDP sparen wolle, ohne die Steuern zu erhöhen. Schulden können einfach nur dann gesenkt werden, wenn die Einnahmen grösser sind als die Ausgaben. Es sei Augenwischerei zu sagen, man wolle nicht sparen, aber die Schulden senken.

Ruedi Brassel glaubt, es gehe mit dieser Vorlage nicht darum, irgend ein Parteiprogramm durchzubringen. Letztlich wolle der Landrat herausfinden, welche Politik die Regierung mittelfristig im Schuldenbereich anstrebe. Wird eine bestimmte Schuldenquote als Ziel angegeben, ist damit noch nicht gesagt, wie diese erreicht werden soll. Erst wenn vom Regierungsrat ein Bericht vorliegt, kann eine Diskussion über die Art der Zielerreichung geführt werden. Die Motion fordert weder eine Steuererhöhung, noch zwingt sie zu Schuldenabbau, es gehe allein darum, die Möglichkeit einer allfälligen Senkung der Schulden zu eruieren und eine Schuldenquote festzulegen. Um im Landrat eine sinnvolle Finanzpolitik zu betreiben, muss diesem die Marschrichtung der Regierung klar sein.

Bruno Krähenbühl vermutet, Hans Fünfschilling habe das Wort allenfalls in Punkt c übersehen. Sollte die Abklärung der Punkte a und b eine gute finanzielle Lage des Kantons aufzeigen, sei ein Schuldenabbau nicht notwendig. Andernfalls müsste man sich über das weitere Vorgehen klar werden. Der SP gehe es darum, Grundlagen für die zukünftige Politik zu schaffen.

Hans Fünfschilling macht einen weiteren Versuch, den Landrat davon zu überzeugen, Buchstaben c nicht zu überweisen. Zu Buchstaben a und b möchte er selbst auch wissen, wie hoch die Schulden des Kantons seien.
Dabei spielt eine Rolle, was als Schulden definiert wird. Deshalb möchte die Finanzdirektion zusammen mit der Finanzkommission einen Bericht verfassen und die Höhe der Schulden definieren. Da man sich zuerst darüber einigen muss, was Schulden sind, kann nicht über Schuldenquoten gesprochen werden. Buchstabe c wird daher abgelehnt.
Gerade jetzt hat die Regierung den mittelfristigen Finanzplan vorgelegt, in welchem klar ein Selbstfinanzierungsgrad von 75% angestrebt wird. Überweist der Landrat auch Buchstaben c, so befürwortet er ein mittelfristiges Programm zum Schuldenabbau. Dabei gibt es nur zwei Möglichkeiten, dies zu erreichen: entweder durch erhöhte Einnahmen oder verminderte Ausgaben.

Walter Jermann lässt über die Überweisung der Motion mit Buchstaben a und b, sowie anschliessen separat über Buchstaben c abstimmen.

://: Die Motion 1999/198 inklusive Buchstaben a und b wird an die Regierung überwiesen.

://: Buchstabe c wird mit 33:33 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten nicht an die Regierung überwiesen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 13. Januar 2000


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