1999-197
Landrat / Parlament
Motion von Eva Chappuis: Diskriminierungsfreie Berechtigung zum Treibstoffbezug für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Eva Chappuis, SP-Fraktion (Aeschlimann, Bloch, Bucher, Fuchs, Hilber, Jäggi, Janiak, Nussbaumer, Rudin Ch., Schmied, Wüthrich, Ziegler (12))
Eingereicht: 14. Oktober 1999
Nr.: 1999-197
Im Infoheft der kantonalen Verwaltung (Nummer 120 vom September 1999) wird darüber informiert, dass das Tiefbauamt das Verfahren zur Abrechnung der Treibstoffbezüge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung und Betriebe vereinfacht und damit einige Dienststellen entlastet habe. Eine so weit also durchaus erfreuliche Sache.
Im gleichen Artikel (und - Ironie des Schicksals? - unmittelbar neben der Ausschreibung eines Kurses zum Gleichstellungsgesetz) wird erläutert, dass gemäss RRB Nr. 814 vom 27. April 1999 wie bisher nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Pensum vom mindestens 50 % berechtigt seien, den billigen Treibstoff zu beziehen.
Gemäss Artikel 3 GIG dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. Das kantonale Einführungsgesetz zum GIG verpflichtet Kanton und Gemeinden, sich für die Beseitigung jeglicher Form von direkter und indirekter Diskriminierung einzusetzen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit kleineren als 50 %-Pensen sind gleichermassen von der Treibstoffbezugsregelung betroffen. Eine direkte Diskriminierung liegt also nicht vor. Weil jedoch Mitarbeitende mit Teilzeitpensen von weniger als 50 % beim Kanton Basel-Landschaft in aller Regel Frauen sind und Männer in diesem Segment noch immer eine kleine Minderheit bilden, wirkt sich die Regelung indirekt diskriminierend aus. Eigentlich hätte die Einführung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens dem Regierungsrat Anlass sein müssen, diese seit langer Zeit bestehende indirekte Diskriminierung von Mitarbeiterinnen aufzuheben.
Ich ersuche den Regierungsrat, die Weisung zum Benzinbezug gesetzeskonform auszugestalten.
Back to Top