1999-191
Landrat / Parlament
Postulat von Hans Schäublin: Genügend lange Frist zum Einreichen von Vernehmlassungen
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Hans Schäublin, SVP (Engel, Gerber, Haas, Holinger, Krähenbühl J., Liechti, Ritter, Wegmüller, Zimmermann R. (9))
Eingereicht: 16. September 1999
Nr.: 1999-191
Es kommt immer wieder vor, dass die Einreichungsfrist für Vernehmlassungen zu Gesetzen, Vorlagen usw. zu kurz bemessen ist, und deshalb verlängert werden muss. Um die Vernehmlassungen gut bearbeiten zu können, sollte den Gemeinden, Verbänden und Parteien mehr Zeit zur Verfügung stehen. Auch soll abgeklärt werden, ob durch eine Vorinformation durch den Kanton ein besseres Verständnis erbracht werden kann. Viele kleinere Gemeinden verfügen nicht über die Infrastruktur, um die Vorlagen innert kürzester Frist bearbeiten zu können.
Ich bitte daher den Regierungsrat, folgendes zu prüfen und zu berichten
1. Die Fristen genügend lang entsprechend den Vorlagen an zu setzen
2. Eine öffentliche Vororientierung durch den Kanton möglich ist, um die Vorlagen vorzustellen.
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