1999-274_9.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-274 vom 21. Dezember 1999


Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993-1997 und Rechenschaftsbericht


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. Zuständigkeit des Landrates

Gemäss § 11 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sind dem Landrat Abrechnungen über die Leistungsaufträge zur Genehmigung vorzulegen.


Da es sich bei den zu beschliessenden Beiträgen weder um neue einmalige noch um neue jährlich wiederkehrende Ausgaben gemäss § 31 der Staatsverfassung handelt, ist auf die Unterstellung unter das fakultative Referendum zu verzichten.




7. Antrag


Aufgrund des vorliegenden Berichtes beantragen wir Ihnen, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.




Liestal, den 21. Dezember 1999


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Fünfschilling
Der Landschreiber: Mundschin



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