1999-274_4.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-274 vom 21. Dezember 1999


Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993-1997 und Rechenschaftsbericht


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





4. Rechenschaftsbericht der Transportunternehmungen

Gemäss §11 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 sind dem Landrat neben den Abrechnungen über die Angebotsvereinbarungen ebenfalls die Rechenschaftsberichte der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs über die Erfüllung des Generellen Leistungsauftrages zur Genehmigung vorzulegen. Die entsprechenden Unterlagen wurden von der Bau- und Umweltschutzdirektion mit Schreiben vom 9. August 1999 eingefordert.


Mit der Einführung des neuen Eisenbahngesetzes stehen die einzelnen Unternehmungen untereinander in Konkurrenz, die entsprechenden Linienkennzahlen haben deshalb seit 1996 eine erhöhte Bedeutung erhalten. Aus diesem Grund gelangten verschiedenen Transportunternehmungen mit dem Antrag, auf die Veröffentlichung der einzelnen Linienkennzahlen zu verzichten, an die Bau- und Umweltschutzdirektion.


Die erwähnten Gründe sind nachvollziehbar, im Gegensatz zur Abrechnung des 1. Generellen Leistungsauftrages bilden deshalb die detaillierten Rechenschaftsberichte nicht mehr Bestandteil des vorliegenden Berichtes. Die detaillierten Berichte der Transportunternehmungen mit Angaben bezüglich Konzession, Wagenkilometer, beförderte Personen, Aufwand und Ertrag können durch die Mitglieder des Landrates beim Amt für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr, der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden (Rheinstrasse 29, Büro 348).


Fortsetzung


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